Rechtsprechung
   VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49826
VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581 (https://dejure.org/2021,49826)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581 (https://dejure.org/2021,49826)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. November 2021 - AN 14 E 21.00581 (https://dejure.org/2021,49826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3; LFGB § 40 Abs. 1a S. 3; LFGB § 12; VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a
    Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße

  • rewis.io

    Veröffentlichung von Hygieneverstößen, Neufassung des § 12 LFGB, Notwendigkeit einer Begründung der erwarteten Bußgeldhöhe (im konkreten Fall verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB sei vorliegend nicht anwendbar, da mit dem VGH Baden-Württemberg (B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19) von der Europarechtswidrigkeit dieser Vorschrift auszugehen sei.

    Bei dem Schreiben der Antragsgegnerin vom 23. März 2021, mit dem die geplante Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB angekündigt wurde, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 4).

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 18; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 29 ff.; so auch Boch, in: LFGB 8. Online-Auflage 2019, § 40 Rn. 37).

    Eine Spezifizierung hat gegebenenfalls inhaltlich (Produktart), räumlich oder auch zeitlich zu erfolgen (vgl. VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 15).

    Entgegen der Argumentation des Antragstellers (und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dessen Beschluss vom 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 21ff, auf den sich der Antragsteller bezieht) ist die Vorschrift nach Auffassung der Kammer nicht europarechtswidrig.

    Der Antragsteller bezieht sich insoweit zur Begründung auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 21. Mai 2019 (9 S 584/19 - juris) und gibt diesen inhaltsgleich wieder.

  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    Im Rahmen der Anhörung müsse dem Betroffenen der Wortlaut des geplanten Veröffentlichungstextes zur Kenntnis gebracht werden (unter Verweis auf die Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24. April 2019 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. November 2019 - 20 CE 19.1995).

    § 40 Abs. 1a LFGB lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber dann Verstöße als erheblich ansehe, wenn sie die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirkten (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 m.w.N.).

    Die Anforderungen an den Produktbezug des Veröffentlichungstextes sind vom Einzelfall abhängig und können je nach Betriebsart hinsichtlich der an ihn zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen voneinander abweichen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 47).

    Die Anhörung muss nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs insbesondere auch den geplanten Text der Veröffentlichung enthalten (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Leitsatz 1 und Rn. 44 unter Verweis auch auf die Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24. April 2019 (Az.42-G8900-2018/10-88), BayMBl.

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56) unterliegt die Tatbestandsvoraussetzung der erwarteten Bußgeldhöhe von über 350 EUR der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit, einer behördlichen Einschätzung zur voraussichtlichen Bußgeldhöhe kommt aber eine gewisse Indizwirkung zu.

  • VGH Bayern, 04.08.2020 - 20 CE 20.719

    Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Beifügung einer Stellungnahme zu

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    Dass eine Ergänzung der Veröffentlichung um eine Stellungnahme des Lebensmittelunternehmers nicht erforderlich sei, habe der Bayer. Verwaltungsgerichtshof inzwischen mit Beschluss vom 4. August 2020 (20 CE 20.719 - juris Rn. 9) klargestellt.

    Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 4. August 2020 (20 CE 20.719 - juris Rn. 9) inzwischen klargestellt (ebenso BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 5 CS 19.2087 - juris Rn. 32).

    Eine Reduktion des Regelstreitwertes auf die Hälfte des Auffangwertes kommt vorliegend nicht in Betracht, weil eine Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Hauptsache vorwegnimmt (Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs; vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2020 - 20 CE 20.719 - juris Rn. 13).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    Denn die geplante Veröffentlichung würde, da sie insoweit rechtswidrig wäre, auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte des Antragstellers eingreifen, vor allem in dessen Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.; VGH BW, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 22).

    Ziel der Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB ist aber die sachgerechte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher, weshalb die veröffentlichten Informationen wahr sein müssen und keinen Anlass zu Fehlinterpretationen geben dürfen (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 29, 39).

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    Denn die geplante Veröffentlichung würde, da sie insoweit rechtswidrig wäre, auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte des Antragstellers eingreifen, vor allem in dessen Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.; VGH BW, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 22).

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 18; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 29 ff.; so auch Boch, in: LFGB 8. Online-Auflage 2019, § 40 Rn. 37).

  • VG Ansbach, 13.03.2020 - AN 14 E 19.02400

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einem Ministerialschreiben an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden und die obersten Landesveterinärbehörden vom 22. Januar 2016 (Az. 316-22526/0056, vgl. VG Ansbach, B.v. 13.3.2020 - AN 14 E 19.02400 - juris Rn. 71) hierzu ausgeführt, dass die lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) nur für solche europarechtlichen Regelungen Straf- oder Bußgeldandrohungen enthalte, die ein konkretes und einer bestimmten Person zuzuordnendes Verhalten vorschrieben oder untersagten.

    In dieser Auslegung verstößt § 3 Satz 1 LMHV nach Auffassung der Kammer nicht gegen das europäische Normwiederholungsverbot (VG Ansbach, B.v. 13.3.2020 - AN 14 E 19.02400 - juris Rn. 71).

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634

    Information der Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittelrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    Wegen der Irreversibilität der Auswirkungen einer einmal erfolgten Bekanntmachung spricht dies im konkreten Fall jedoch nicht grundsätzlich gegen die Annahme eines Anordnungsgrundes (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris; VG Würzburg, B.v. 20.1.2020 - W 8 E 19.1661 - juris Rn. 16).

    Denn die geplante Veröffentlichung würde, da sie insoweit rechtswidrig wäre, auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte des Antragstellers eingreifen, vor allem in dessen Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.; VGH BW, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11. März 2020 (2 BvL 5/17 - juris) die Blankettstrafnorm des § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB als dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz genügend angesehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    Denn die geplante Veröffentlichung würde, da sie insoweit rechtswidrig wäre, auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte des Antragstellers eingreifen, vor allem in dessen Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 25ff.; VGH BW, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 5 CS 19.2087

    Übermittlung der Ergebnisse einer lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfung an

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581
    Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 4. August 2020 (20 CE 20.719 - juris Rn. 9) inzwischen klargestellt (ebenso BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 5 CS 19.2087 - juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 13 ME 377/19

    Anhörung; Ankündigung; ausermittelt; Beanstandung; Befristung; Beschreibung;

  • VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682

    Veröffentlichung des Verstoßes "Mängel bei der Schädlingsbekämpfung"

  • VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet (nur) bei

  • VG München, 26.09.2012 - M 18 K 11.5139

    Anwendungsvorrang des Europarechts; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des

  • VG Würzburg, 20.01.2020 - W 8 E 19.1661

    Zu den Voraussetzungen der vorläufigen Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht