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   VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 7 K 19.230   

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https://dejure.org/2020,47134
VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 7 K 19.230 (https://dejure.org/2020,47134)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21.12.2020 - B 7 K 19.230 (https://dejure.org/2020,47134)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - B 7 K 19.230 (https://dejure.org/2020,47134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WHG § 67 II; WHG § 68 I und III Nr. 1; BayVwVfG Art. 21 I 1; § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO
    Erfolglose Klage auf Plangenehmigung einer illegal errichteten Uferbefestigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Bayreuth, 01.08.2023 - B 7 K 17.59

    Antrag auf Fortsetzung eines eingestellten Klageverfahrens, Wirksamkeit von

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 7 K 19.230
    Hiergegen wandte sich der Kläger mit Klage vom 31.01.2017 zum Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth (B 7 K 17.59).

    Daraufhin erklärten die Beteiligten das Verfahren B 7 K 17.59 übereinstimmend für erledigt; mit Beschluss des Gerichtes vom 09.07.2018 wurde das Verfahren eingestellt.

    Offenbar sei das Wasserwirtschaftsamt anschließend vom Landratsamt über die Erledigung des Verwaltungsrechtsstreits B 7 K 17.59 informiert worden.

    Entgegen der Vereinbarung im Rahmen der gütlichen Streitbeilegung im Verfahren B 7 K 17.59 habe der Kläger dem Landratsamt ... keine ordnungsgemäßen vollständigen und prüffähigen Genehmigungsunterlagen vorgelegt, so dass sein Antrag zur Errichtung einer Ufermauer am ... habe abgelehnt werden müssen.

    Im Übrigen werde auf den bereits im Verfahren B 7 K 17.59 erfolgten Schriftverkehr verwiesen.

    Zum Verlauf der mündlichen Verhandlung, in dem der Bevollmächtigte des Klägers einen bedingten Beweisantrag gestellt hat, wird auf die Sitzungsniederschrift und zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte - auch des beigezogenen Verfahrens B 7 K 17.59 - sowie die vorgelegte Behördenakte Bezug genommen, § 117 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178

    Wasserrechtliche Gestattung zur Benutzung einer Stau- und Triebwerksanlage

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 7 K 19.230
    Die Notwendigkeit einer Abweichung oder Beweiserhebung durch das Gericht ist daher erst geboten, wenn sich der Eindruck aufdrängt, dass die gutachterliche Äußerung der Fachbehörde tatsächlich oder rechtlich unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen fehlerhaft ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178 - juris m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 15.09.2022 - B 7 E 22.820

    Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

    Das Gericht hat die Gerichtsakten zu den Verfahren mit den Aktenzeichen B 7 K 17.59 und B 7 K 19.230 beigezogen.

    Eine dieser Feststellung entgegenstehende Zusage bzw. Zusicherung seitens des Antragsgegners, dass es sich um eine Maßnahme der Gewässerunterhaltung handle, liegt nicht vor (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230 - Seite 9; BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668 - Seite 4 f.).

    cc) Nachdem der Antragsteller der Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung nach rechtskräftigem Abschluss des Planfeststellungs- bzw. -genehmigungsverfahrens nicht nachgekommen ist (Az. B 7 K 19.230), kann der Antragsgegner das fällig gewordene Zwangsgeld auch vollstrecken.

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

    In Bezug auf die monierte fehlende Ermächtigungsgrundlage legt der Antragsteller schon nicht dar, aus welchen Gründen eine Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung im vorliegenden Fall nicht auf § 100 WHG gestützt werden könnte, zumal vorliegend rechtskräftig feststeht, dass es sich um einen formell illegalen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 1, § 68 WHG handelt (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; nachfolgend BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

  • VG Bayreuth, 18.12.2023 - B 7 K 23.31

    Widerruf einer Erledigungserklärung, Verstoß gegen Art. 36 Abs. 6 Satz 2 VwZVG

    Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

    Das Landratsamt ... hat sich veranlasst gesehen, im Wesentlichen aus Klarstellungsgründen im Hinblick auf den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zum Gewässerausbau (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668) den vorliegenden Bescheid zu erlassen, da der Kläger habe erwarten dürfen, dass ihm bei rechtskräftigem Unterliegen (nochmals) eine angemessene Umsetzungsfrist gesetzt werde bzw. eine Fristverlängerung erfolge, nicht aber, dass gleichzeitig mit der Rechtskraft der Klageabweisung die Fälligkeit des angedrohten Zwangsgeldes eintrete.

  • VG Bayreuth, 01.08.2023 - B 7 K 17.59

    Antrag auf Fortsetzung eines eingestellten Klageverfahrens, Wirksamkeit von

    Die anschließende Klage wies das Verwaltungsgericht Bayreuth mit Urteil vom 21.12.2020 (B 7 K 19.230) ab.

    Die Gerichtsakten der Verfahren B 7 K 17.59, B 7 K 19.230, B 7 E 22.820, B 7 K 22.821 und B 7 K 23.31 wurden beigezogen.

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