Rechtsprechung
   VG Berlin, 13.06.2016 - 3 L 188.16 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,63327
VG Berlin, 13.06.2016 - 3 L 188.16 V (https://dejure.org/2016,63327)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.06.2016 - 3 L 188.16 V (https://dejure.org/2016,63327)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 3 L 188.16 V (https://dejure.org/2016,63327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,63327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 AufenthG, § 29 AufenthG, § 32 AufenthG, § 36 AufenthG, § 104 Abs 13 AufenthG
    Einstweilige Anordnung auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug von Geschwistern zu einem minderjährigen Bruder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2016 - 3 L 188.16
    Denn der Umstand, dass die Bestimmung des § 26 Abs. 3 Satz 1 AsylG im Gegensatz zum Wortlaut von § 26 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 AsylG hinsichtlich des Alters des den Familienflüchtlingsschutz vermittelnden Familienangehörigen gerade nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung abstellt, könnte im Umkehrschluss darauf hindeuten, dass - ebenso wie der Anspruch auf Nachzug der Eltern zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling nach § 36 Abs. 1 AufenthG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 -, BVerwGE 146, 189) - auch der Anspruch auf Zuerkennung von Familienschutz mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2016 - 3 L 188.16
    Nur ausnahmsweise ist eine solche Vorwegnahme der Hauptsache mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) geboten, wenn nämlich ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301/89 -, Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 8 SN 175.00 - InfAuslR 2001, S. 81 f.).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2016 - 3 L 188.16
    Das Erfordernis des Familiennachzugs muss dabei durch nicht vorhersehbare Umstände begründet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 -, InfAuslR 1998, S. 161 [162]; VG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2009 - VG 13 K 20.09 V -).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2016 - 3 L 188.16
    Nur ausnahmsweise ist eine solche Vorwegnahme der Hauptsache mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) geboten, wenn nämlich ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301/89 -, Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 8 SN 175.00 - InfAuslR 2001, S. 81 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 3 B 17.10

    Iran; Berufung; Visum; Härte; außergewöhnlich (verneint); Krankheit; Erkrankung;

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2016 - 3 L 188.16
    Die Besonderheiten des Einzelfalles müssen nach Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sein, dass die Folgen der Visumsversagung unter Berücksichtigung des Zwecks der Nachzugsvorschriften, die Herstellung und Wahrung der Familieneinheit zu schützen, sowie des Schutzgebots des Art. 6 GG schlechthin unvertretbar sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Berlin, 19.07.2000 - 8 SN 175.00
    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2016 - 3 L 188.16
    Nur ausnahmsweise ist eine solche Vorwegnahme der Hauptsache mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) geboten, wenn nämlich ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301/89 -, Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 8 SN 175.00 - InfAuslR 2001, S. 81 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht