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   VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16 V   

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VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16 V (https://dejure.org/2016,23303)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.06.2016 - 34 L 138.16 V (https://dejure.org/2016,23303)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 34 L 138.16 V (https://dejure.org/2016,23303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 25 Abs 2 AufenthG, § 29 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 32 Abs 1 AufenthG, § 36 Abs 2 S 1 AufenthG
    Aufenthaltsrecht: Nachzugsrecht eines minderjährigen Jeziden aus dem Irak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16
    Eine Verlängerung nach Erreichen der Volljährigkeit kommt nicht in Betracht, weil das Nachzugsrecht des § 36 Abs. 1 AufenthG dem Schutz des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern, nicht jedoch eigenständigen Interessen der Eltern am Zusammenleben mit dem Kind dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 -, bei juris Rn. 20 f.).

    Eine außergewöhnliche Härte muss dabei bezogen auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bestehen, etwa weil der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 -, bei juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - OVG 3 B 22.10 -, bei juris Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - 3 S 95.15

    Familiennachzug; Nordirak; Yeziden; anerkannter minderjähriger Flüchtling im

    Auszug aus VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16
    Befindet sich die Referenzperson, zu der der Nachzug erfolgen soll, lediglich im Besitz eines nationalen Visums, ist allgemein anerkannt, dass die Erteilung weiterer Visa zur Familienzusammenführung nur erfolgen kann, wenn die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt werden soll und in Aussicht steht, dass der Referenzperson ein in §§ 32 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG genannter Aufenthaltstitel erteilt werden wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - OVG 3 S 95.15 -, bei juris Rn. 2 f. m. w. Nachw.).

    Die Kammer sieht vorliegend nicht die möglicherweise in anderen Fällen bestehende Gefahr, dass die unionsrechtliche Bestimmung "ihrer praktischen Wirksamkeit" beraubt wird, wenn der Nachzug weiterer minderjähriger Kinder mit den Eltern, die im Besitz eines solchen Nachzugsrechts zum minderjährigen Flüchtling sind, von der Lebensunterhaltssicherung abhängig gemacht wird und die Eltern sich dadurch vor die Wahl gestellt sehen, ob sie auf ihr Nachzugsrecht verzichten oder weitere Kinder allein im Heimatland zurücklassen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 21. Dezember 2015 - OVG 3 S 95.15 -, bei juris Rn. 4; VG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - VG 10 L 524.15 V -, Entsch.-Abdr. S. 3; VG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - VG 26 L 489.15 V -, bei juris Rn. 8).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16
    Dabei hat er aber nach der wertentscheidenden Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 GG die familiären Bindungen des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend ihrem Gewicht zur Geltung zu bringen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 25 f.).
  • VG Berlin, 24.02.2016 - 28 K 498.15

    Visum zum Familiennachzug

    Auszug aus VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16
    Die Kammer folgt insoweit den Ausführungen der 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin zu einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 24. Februar 2016 - VG 28 K 498.15 V -, bei juris Rn. 6):.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Nachzug der Eltern; Kindernachzug;

    Auszug aus VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16
    Eine außergewöhnliche Härte muss dabei bezogen auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bestehen, etwa weil der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 -, bei juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - OVG 3 B 22.10 -, bei juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 7 B 39.14

    Berufung; Klage auf Visumerteilung; Nachzug von Ehefrau und minderjährigen

    Auszug aus VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16
    Gemäß § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes, der auf § 27 Abs. 4 des Wohnraumförderungsgesetzes verweist, ist die nach den Bestimmungen des Landes maßgebliche Wohnungsgröße einzuhalten, wobei wohnungsaufsichtsrechtliche Bestimmungen die noch hinnehmbare Mindestgröße ergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2015 - OVG 7 B 39.14 -, bei juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 29.12.2015 - 26 L 489.15

    Nachzug weiterer minderjähriger Kinder

    Auszug aus VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16
    Die Kammer sieht vorliegend nicht die möglicherweise in anderen Fällen bestehende Gefahr, dass die unionsrechtliche Bestimmung "ihrer praktischen Wirksamkeit" beraubt wird, wenn der Nachzug weiterer minderjähriger Kinder mit den Eltern, die im Besitz eines solchen Nachzugsrechts zum minderjährigen Flüchtling sind, von der Lebensunterhaltssicherung abhängig gemacht wird und die Eltern sich dadurch vor die Wahl gestellt sehen, ob sie auf ihr Nachzugsrecht verzichten oder weitere Kinder allein im Heimatland zurücklassen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 21. Dezember 2015 - OVG 3 S 95.15 -, bei juris Rn. 4; VG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - VG 10 L 524.15 V -, Entsch.-Abdr. S. 3; VG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - VG 26 L 489.15 V -, bei juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 3 S 54.15

    Familiennachzug; minderjähriger Ausländer; mittlerweile volljährig; Eltern;

    Auszug aus VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16
    Der anzusetzende Auffangstreitwert ist um die Hälfte zu ermäßigen, auch wenn das Begehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache zielt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 54.15 -, bei juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 23.01.2017 - 2 L 542.16

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug (hier: Wohnraumerfordernis)

    Diese Voraussetzung ausreichenden Wohnraums muss vor der Erteilung des Visums erfüllt sein (VG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2016 - VG 34 L 138.16 V - juris Rdn. 17).

    Soweit Ausnahmen von diesem Erfordernis nach Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie zuzulassen sind, bezieht sich dies nach Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie und wie von § 29 Abs. 2 AufenthG umgesetzt auf den Nachzug zu bereits anerkannten Flüchtlingen (VG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2016 - VG 34 L 138.16 V - juris Rdn. 18).

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