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   VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14   

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VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14 (https://dejure.org/2014,42366)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.11.2014 - 22 K 67.14 (https://dejure.org/2014,42366)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. November 2014 - 22 K 67.14 (https://dejure.org/2014,42366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wirtschaftsprüfer und Verwaltungsratsvorsitzender einer Schweizer AG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2015, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 1.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Soweit die Gestaltung der Berufsausübung mit Risiken für die Unabhängigkeit und die Eigenverantwortlichkeit des vereidigten Wirtschaftsprüfers behaftet ist, wie z.B. bei Vertretern oder Angestellten von Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder ähnlichen Institutionen, sind Vorkehrungen getroffen, die Einbußen an Selbständigkeit entgegenwirken sollen (vgl. §§ 44 ff. WPO; vgl. zum Ganzen Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 -, juris Rn. 18).

    Nach der oben zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen die aus Zweifeln an der Verlässlichkeit des Wirtschaftsprüferwesens resultierenden - naturgemäß nur schwer greifbaren - Nachteile nicht konkret erfasst und nachgewiesen werden, sondern es reicht aus, dass der Gesetzgeber auf der Grundlage allgemeiner Erfahrungen von einer entsprechenden Einstellung des Publikums ausgehen darf (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 - juris).

    Die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme ist durch das Bundesverwaltungsgericht wiederholt geprüft und bejaht worden (vgl. grundlegend Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 -).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Diese dienen dem öffentlichen Interesse an einem verlässlichen, das Vertrauen der beteiligten Kreise genießenden Wirtschaftsprüferwesen als einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut (vgl. dazu im Einzelnen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79.85 u.a. -, BVerfGE 87, 287, 316; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 6 C 15.04 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Für eine weitere Ausnahmegenehmigung von dem Verbot gewerblicher Tätigkeit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Zweitberufen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287, 316 [Rechtsanwalt]; Beschluss vom 21. November 1995 - 1 BvR 784/94 - [Wirtschaftsprüfer], bei juris) keine Notwendigkeit.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 B 14.10

    Vereidigter Buchprüfer; Widerruf der Bestellung; unvereinbare gewerbliche

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Diesen rechtlichen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts, denen die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts bereits in ihrem Urteil vom 28. Mai 2009 - 16 K 18.09 - (bei juris) gefolgt ist und die auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem anschließenden Berufungsverfahren ohne Weiteres seiner abweisenden Entscheidung zu Grunde gelegt hat (Urteil vom 10. Mai 2011 - OVG 12 B 14.10 - bei juris, die dagegen eingelegte Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht verworfen - Beschluss vom 14. Februar 2012 - 8 B 79.11 - bei juris), schließt sich auch die erkennende Kammer an.

    Daher ist die mit der gewerblichen Tätigkeit des Klägers für eine umfassend wirtschaftlich handelnde Schweizer Aktiengesellschaft einhergehende abstrakte Gefährdung seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit als Wirtschaftsprüfer nicht zweifelsfrei widerlegt, so dass es an den Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausnahmegenehmigung fehlt (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28. Mai 2009 - 16 K 18.09 -, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2011 - OVG 12 B 14.10 - jeweils bei juris [vereidigter Buchprüfer]).

  • VG Berlin, 28.05.2009 - 16 K 18.09

    Widerruf der Bestellung eines Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Diesen rechtlichen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts, denen die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts bereits in ihrem Urteil vom 28. Mai 2009 - 16 K 18.09 - (bei juris) gefolgt ist und die auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem anschließenden Berufungsverfahren ohne Weiteres seiner abweisenden Entscheidung zu Grunde gelegt hat (Urteil vom 10. Mai 2011 - OVG 12 B 14.10 - bei juris, die dagegen eingelegte Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht verworfen - Beschluss vom 14. Februar 2012 - 8 B 79.11 - bei juris), schließt sich auch die erkennende Kammer an.

    Daher ist die mit der gewerblichen Tätigkeit des Klägers für eine umfassend wirtschaftlich handelnde Schweizer Aktiengesellschaft einhergehende abstrakte Gefährdung seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit als Wirtschaftsprüfer nicht zweifelsfrei widerlegt, so dass es an den Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausnahmegenehmigung fehlt (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28. Mai 2009 - 16 K 18.09 -, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2011 - OVG 12 B 14.10 - jeweils bei juris [vereidigter Buchprüfer]).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Diese dienen dem öffentlichen Interesse an einem verlässlichen, das Vertrauen der beteiligten Kreise genießenden Wirtschaftsprüferwesen als einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut (vgl. dazu im Einzelnen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79.85 u.a. -, BVerfGE 87, 287, 316; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 6 C 15.04 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Die hervorgehobene Rolle, die dem Wirtschaftsprüfer im Rechts- und Wirtschaftsleben nach den gesetzgeberischen Zielvorstellungen zukommt, zeigt sich auch an dem Umstand der Vereidigung (§ 17 WPO) sowie der Verpflichtung, ein Siegel zu führen (§ 48 WPO; vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 BvR 1773.96 - BVerfGE 98, 49 ; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2005 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2014 - 12 S 27.14

    Wirtschaftsprüfer; unvereinbare gewerbliche Tätigkeit; Vorsitzender des

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Die dagegen von dem Kläger eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 6. Juni 2014 zurück - OVG 12 S 27.14 -.

    Denn es handelt sich in beiden Konstellationen um eine mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbare gewerbliche Tätigkeit im Sinn des § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO (so auch Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2014 - OVG 12 S 27.14 - Seite 4 des amtlichen Abdrucks).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Denn Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber (nur), wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichtes, vgl. u.a. Beschluss vom 21. Juni 2006, - 2 BvL 2/99 -, BVerfGE 116, 164 ff.).
  • BGH, 11.12.2006 - II ZR 243/05

    Pflichten des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Auf der Grundlage dieser Vorschrift vorgesehene Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Arten von Geschäften stellen ein Instrument vorbeugender Kontrolle des Aufsichtsrats dar, mit der Maßnahmen der Geschäftsleitung von vornherein unterbunden werden können (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05 - DB 2007, 275; zitiert nach juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Wirtschaftsprüfers bedürfen daher in stärkerem Maße des Schutzes als die des Steuerberaters und des Notars, so dass die Entscheidung des Gesetzgebers, die Berufsgruppen aufgrund ihrer Verschiedenartigkeit unterschiedlich zu behandeln und dem Wirtschaftsprüfer nicht die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten einzuräumen, sich im Rahmen der ihm nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 23. Mai 2008, - 2 BvR 1081/07 -, NVwZ 2008, S. 1233 f.) eingeräumten weiten Gestaltungsfreiheit hält.
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 13/00

    Versagen der Genehmigung für eine Nebentätigkeit des Notars

    Auszug aus VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
    Im Übrigen wären nach Ansicht der Kammer jedenfalls hohe Anforderungen an die Gewährung eine Ausnahme vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit zu stellen und eine solche nur dann zuzulassen, wenn der Anschein einer Gefährdung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Wirtschaftsprüfers bereits von vorneherein und unter jedem Gesichtspunkt ausgeschlossen werden kann (vgl. für die Regelung in § 8 Abs. 3 BNotO Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 2000, NotZ 13/00, BGHZ 145, 59 f.).
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 3.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der

  • BVerfG, 21.11.1995 - 1 BvR 784/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a Wirtschaftsprüferordnung

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

  • BVerwG, 26.09.2012 - 8 C 6.12

    Steuerberater; Berufspflichten; Berufsbild; Inkompatibilität; Genehmigung; Regel;

  • EuGH, 15.07.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • BVerwG, 14.02.2012 - 8 B 79.11

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14

    Genehmigungsantrag, gerichtet auf die Vereinbarkeit der Übernahme des Vorsitzes

  • VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14

    Genehmigungsantrag, gerichtet auf die Vereinbarkeit der Übernahme des Vorsitzes

    Die Beteiligten streiten in der Hauptsache (VG 22 K 67.14) darüber, ob die Übernahme des Vorsitzes des Verwaltungsrats einer Schweizer Aktiengesellschaft mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbar ist.
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