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   VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20   

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VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20 (https://dejure.org/2021,3193)
VG Cottbus, Entscheidung vom 03.02.2021 - 6 L 33/20 (https://dejure.org/2021,3193)
VG Cottbus, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 6 L 33/20 (https://dejure.org/2021,3193)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 37/15

    Zwangsvollstreckung: Erstreckung der Pfändung des Kaufpreisanspruchs auf den

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    Mit mehreren Pfändungs- und Einziehungsverfügungen hat der Antragsgegner sowohl den Auszahlungsanspruch gegen den Notar als auch - was nach dem sogenannten Grundsatz der Doppelpfändung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 37/15 -, juris Rn. 17; Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 242/97 -, juris Rn. 15; Urteil vom 30. Juni 1988 - IX ZR 66/87-, juris Rn. 25) ebenfalls erforderlich war - den Kaufpreisanspruch gegen die Grundstückserwerber jeweils in Höhe von 18.160,62 Euro gepfändet und deren Einziehung angeordnet.

    Denn mit einer Abtretung des Kaufpreisanspruchs geht auch der gepfändete Auszahlungsanspruch gegenüber dem Notar als bloßes Nebenrecht in analoger Anwendung des § 401 BGB auf den Neffen als Zessionar über (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 37/15 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - 12 S 53.16

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Vollstreckung gegen Gemeinde;

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    In dieser Höhe ist die Vollstreckung abgeschlossen und haben sich die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen durch Verwirklichung erledigt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. April 2001 - VII B 304/00-, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2016 - 12 S 53.16 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 MB 16/18 -, juris Rn. 5; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 28. März 2018 - 4 B 247/17 -, juris Rn. 13; VG Cottbus, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 590/19 -, juris Rn. 9).

    Denn eine solche Anordnung setzt als Annexregelung die hier nicht erfolgte und aufgrund der Erledigung der Vollstreckung auch nicht mehr mögliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin nach § 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. VwGO voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2016 - 12 S 53.16 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 MB 16/18 -, juris Rn. 5).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2019 - 3 MB 16/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die abgeschlossene Vollstreckung aus einer

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    In dieser Höhe ist die Vollstreckung abgeschlossen und haben sich die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen durch Verwirklichung erledigt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. April 2001 - VII B 304/00-, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2016 - 12 S 53.16 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 MB 16/18 -, juris Rn. 5; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 28. März 2018 - 4 B 247/17 -, juris Rn. 13; VG Cottbus, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 590/19 -, juris Rn. 9).

    Denn eine solche Anordnung setzt als Annexregelung die hier nicht erfolgte und aufgrund der Erledigung der Vollstreckung auch nicht mehr mögliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin nach § 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. VwGO voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2016 - 12 S 53.16 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 MB 16/18 -, juris Rn. 5).

  • BFH, 16.05.2017 - VII R 5/16

    Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    Auch wenn die Abgabenordnung keine Rechtsgrundlage für eine solche Ruhendstellung bietet (vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VII R 5/16 -, juris Rn. 9 ff.), handelt es sich gleichwohl um einen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung ergangenen und jedenfalls den Drittschuldner belastenden Verwaltungsakt (vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VII R 5/16 -, juris Rn. 8; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2016 - 11 K 2973/14 -, juris Rn. 17 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14

    Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    Auch wenn die Abgabenordnung keine Rechtsgrundlage für eine solche Ruhendstellung bietet (vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VII R 5/16 -, juris Rn. 9 ff.), handelt es sich gleichwohl um einen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung ergangenen und jedenfalls den Drittschuldner belastenden Verwaltungsakt (vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VII R 5/16 -, juris Rn. 8; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2016 - 11 K 2973/14 -, juris Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    Der Antragsteller hat jedoch in seinem Widerspruchsbescheid vom 13. Dezember 2019 nicht nur über den Widerruf der Ruhendstellung, sondern auch über die von ihm zuvor erlassenen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen in der Sache entschieden und dadurch den Rechtsweg gegen diese Verwaltungsakte erneut geöffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1988 - 6 C 24/87 -, juris Rn. 9; Urteil vom 4. August 1982 - 4 C 42/79 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 242/97

    Rechte des Verkäufers bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages über das

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    Mit mehreren Pfändungs- und Einziehungsverfügungen hat der Antragsgegner sowohl den Auszahlungsanspruch gegen den Notar als auch - was nach dem sogenannten Grundsatz der Doppelpfändung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 37/15 -, juris Rn. 17; Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 242/97 -, juris Rn. 15; Urteil vom 30. Juni 1988 - IX ZR 66/87-, juris Rn. 25) ebenfalls erforderlich war - den Kaufpreisanspruch gegen die Grundstückserwerber jeweils in Höhe von 18.160,62 Euro gepfändet und deren Einziehung angeordnet.
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 152/96

    Beachtlichkeit von Zahlungsbestimmungen des Drittschuldners

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    Da dies der im Grundstückskaufvertrag getroffenen Hinterlegungsvereinbarung entsprach (vgl. dort Abschnitt III., Ziffer 3.), die Auszahlung also mit Einwilligung der Antragstellerin erfolgte, ist die Kaufpreisforderung insoweit gemäß § 362 Abs. 2 i. V. m. § 185 Abs. 1 BGB durch Erfüllung erloschen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1997 - IX ZR 152/96 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch -

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    Der Antragsteller hat jedoch in seinem Widerspruchsbescheid vom 13. Dezember 2019 nicht nur über den Widerruf der Ruhendstellung, sondern auch über die von ihm zuvor erlassenen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen in der Sache entschieden und dadurch den Rechtsweg gegen diese Verwaltungsakte erneut geöffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1988 - 6 C 24/87 -, juris Rn. 9; Urteil vom 4. August 1982 - 4 C 42/79 -, juris Rn. 11).
  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20
    In dieser Höhe ist die Vollstreckung abgeschlossen und haben sich die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen durch Verwirklichung erledigt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. April 2001 - VII B 304/00-, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2016 - 12 S 53.16 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 MB 16/18 -, juris Rn. 5; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 28. März 2018 - 4 B 247/17 -, juris Rn. 13; VG Cottbus, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 590/19 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 9 S 18.18

    Bestehen eines Vollstreckungshindernisses nach § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bei der

  • BGH, 30.06.1988 - IX ZR 66/87

    Pfändung des Anspruchs gegen den Notar auf Auszahlung des Kaufpreises beim

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2009 - 2 M 49/09

    Verwaltungsvollstreckung: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine

  • VG Cottbus, 09.12.2019 - 6 L 306/18

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Schleswig, 28.03.2018 - 4 B 247/17

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

  • VG Cottbus, 30.03.2020 - 6 L 590/19

    Abfallgebühren

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