Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Zweiter Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 - 327) |
| 3. Unterabschnitt - Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 281 - 321) |
| III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 309 - 321) |
(1) 1Die Vollstreckungsbehörde ordnet die Einziehung der gepfändeten Forderung an. 2§ 309 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Die Einziehungsverfügung kann mit der Pfändungsverfügung verbunden werden.
(3) Wird die Einziehung eines bei einem Geldinstitut gepfändeten Guthabens eines Vollstreckungsschuldners, der eine natürliche Person ist, angeordnet, so gelten § 835 Absatz 3 Satz 2 und § 900 Absatz 1 der Zivilprozessordnung entsprechend.
(4) Wird die Einziehung einer gepfändeten nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütung eines Vollstreckungsschuldners, der eine natürliche Person ist, für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitslohn sind, angeordnet, so gilt § 835 Absatz 4 der Zivilprozessordnung entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz) vom 22.11.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.12.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz) | 22.11.2020 | |
| 16.04.2011 | Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung | 12.04.2011 | |
| 01.07.2010 | Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes | 07.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 314 AO
190 Entscheidungen zu § 314 AO in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 17.11.2021 - 2 K 2056/21
Vollstreckung von Vollstreckungskosten
- FG Saarland, 30.08.2018 - 2 K 1282/15
Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einer ...
- VG Karlsruhe, 26.04.2019 - 3 K 11231/18
Eilrechtsschutz; Verwaltungsvollstreckung; Pfändungsschutz; Existenzminimum
- OVG Saarland, 28.08.2019 - 1 A 816/17
Vollstreckungsgegenklage: Aufrechnung mit rechtswegfremder noch nicht ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 - 11 S 10.23
Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen in Brandenburg
- VG Karlsruhe, 18.07.2019 - 2 K 1962/19
Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen; Erledigung der Pfändungs- und ...
- OLG Köln, 05.02.2026 - 7 U 48/25
Grundschuld; Sicherungsabrede; Übererlös; Miteigentum; Gesamtgläubiger
- VG Freiburg, 09.05.2018 - 6 K 2172/18
Beachtung von Pfändungsschutzvorschriften bei der Vollstreckung von ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2018 - 2 S 1254/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Kontopfändung durch Pfändungs- und ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2018 - 2 S 1254/18
- VG Schwerin, 20.10.2015 - 6 B 1469/15
Anforderungen an die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen mittels Pfändungs- und ...
Querverweise
Auf § 314 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 318 (Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen)
- Arrest
- § 324 (Dinglicher Arrest)
- Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen
- Erzwingung von Sicherheiten
- § 336 (Erzwingung von Sicherheiten)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Geldleistung verpflichten
- § 15 (Beitreibung)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund) (VwVG)
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- § 5 (Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften)