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   VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16 (V)   

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https://dejure.org/2016,42883
VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16 (V) (https://dejure.org/2016,42883)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.11.2016 - 5 L 4318/16 (V) (https://dejure.org/2016,42883)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. November 2016 - 5 L 4318/16 (V) (https://dejure.org/2016,42883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 9 Abs. 2 GG, Art. 13 Abs. 2 GG, § 3 VereinsG, § 4 VereinsG
    Die von der vereinsrechtlichen Verbotsbehörde getroffenen Feststellungen und die auf sie gestützte Begründung sind bei der Anordnung verwaltungsgerichtlicher Ermitttlungs , Beschlagnahme und Einziehungsmaßnahmen im Verbotsverfahren zumindest summarisch auf ihre ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Handeln der Vereinigung "Die wahre Religion" (DWR) ist mit Prinzip der Menschenwürde unvereinbar

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 15.11.2016)

    Großrazzia gegen radikales Salafistennetzwerk // Durchsuchung in zehn Bundesländern

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Vereinsverbot

    VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16

    Die von der vereinsrechtlichen Verbotsbehörde getroffenen Feststellungen und die

    VG Schleswig, 07.11.2016 - 3 E 4/16

    Vereinsrechtliche Durchsuchungsanordnung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Koranverteilungskampagne in Deutschland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05

    Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16
    Konsequenterweise böte damit jede Offenbarungsreligion Anlass für eine Prüfung durch die Verbotsbehörde, denn offenbarte Regelungen schließen weltliches Recht aus und selbst Religionsgemeinschaften könnten durch Art. 9 Abs. 2 GG verboten sein (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 2006 - 6 A 6.05 -, juris Rn. 12).
  • VGH Hessen, 16.08.2017 - 8 E 4/17

    Durchsuchungsanordnung bei Vereinsverbot

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. November 2017 - 5 L 4318/16.F - wird zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Main, 15.11.2023 - 5 L 3511/23

    Ermittlungen gegen das Zentrum der islamischen Kultur Frankfurt e.V.

    Allerdings ist das Bekenntnis zu einer Theokratie, gleich, welcher Ausprägung, solange wegen der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit aus Art. 4 Abs. 1, 2 GG, Art. 8 HV unerheblich, solange hieraus kein aktives Tun folgt (vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 8. November 2016 - 5 L 4318/16, BeckRS 2016, 55208 Rn. 6).
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 5 L 2671/23

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei Mitgliedern der Vereinigung >AG-GGG

    Dem Verbot können Vereinigungen ebenso wegen ihres religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unterfallen (VG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 L 4318/16 - BeckRS 2016, 55208; Schenke/Graulich/Ruthig/Roth VereinsG § 3 Rn. 165), doch muss dem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG Rechnung getragen werden.
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