Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16 (V) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art. 9 Abs. 2 GG, Art. 13 Abs. 2 GG, § 3 VereinsG, § 4 VereinsG
Die von der vereinsrechtlichen Verbotsbehörde getroffenen Feststellungen und die auf sie gestützte Begründung sind bei der Anordnung verwaltungsgerichtlicher Ermitttlungs , Beschlagnahme und Einziehungsmaßnahmen im Verbotsverfahren zumindest summarisch auf ihre ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Handeln der Vereinigung "Die wahre Religion" (DWR) ist mit Prinzip der Menschenwürde unvereinbar
- handelsblatt.com (Pressebericht, 15.11.2016)
Großrazzia gegen radikales Salafistennetzwerk // Durchsuchung in zehn Bundesländern
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugVG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Vereinsverbot
VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16Die von der vereinsrechtlichen Verbotsbehörde getroffenen Feststellungen und die
VG Schleswig, 07.11.2016 - 3 E 4/16Vereinsrechtliche Durchsuchungsanordnung
Koranverteilungskampagne in Deutschland
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16 (V)
- VGH Hessen, 16.08.2017 - 8 E 4/17
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05
Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16
Konsequenterweise böte damit jede Offenbarungsreligion Anlass für eine Prüfung durch die Verbotsbehörde, denn offenbarte Regelungen schließen weltliches Recht aus und selbst Religionsgemeinschaften könnten durch Art. 9 Abs. 2 GG verboten sein (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 2006 - 6 A 6.05 -, juris Rn. 12).
- VGH Hessen, 16.08.2017 - 8 E 4/17
Durchsuchungsanordnung bei Vereinsverbot
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. November 2017 - 5 L 4318/16.F - wird zurückgewiesen. - VG Frankfurt/Main, 15.11.2023 - 5 L 3511/23
Ermittlungen gegen das Zentrum der islamischen Kultur Frankfurt e.V.
Allerdings ist das Bekenntnis zu einer Theokratie, gleich, welcher Ausprägung, solange wegen der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit aus Art. 4 Abs. 1, 2 GG, Art. 8 HV unerheblich, solange hieraus kein aktives Tun folgt (vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 8. November 2016 - 5 L 4318/16, BeckRS 2016, 55208 Rn. 6). - VG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 5 L 2671/23
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei Mitgliedern der Vereinigung >AG-GGG …
Dem Verbot können Vereinigungen ebenso wegen ihres religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unterfallen (VG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 L 4318/16 - BeckRS 2016, 55208;… Schenke/Graulich/Ruthig/Roth VereinsG § 3 Rn. 165), doch muss dem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG Rechnung getragen werden.