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   VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18.F   

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VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18.F (https://dejure.org/2020,24889)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.08.2020 - 5 K 3565/18.F (https://dejure.org/2020,24889)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. August 2020 - 5 K 3565/18.F (https://dejure.org/2020,24889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 64 EEG 2014, § 66 EEG 2014, § 4 Abs 1 SpaEfV, § 38 VwVfG, § 38 VwVfG, § 24 VwVfG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 GG
    Zur Gültigkeit eines Zertifikats i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014 und zur Wahrung der materiellen Ausschlussfrist (Fortführung der Rechtsprechung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Bei der in Rede stehenden Frist des § 66 Abs. 1 EEG 2014 handelt es sich - entgegen der klägerischen Annahme - ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12, juris Rn. 18; vgl. BTDrucks. 15/2864 S. 52 und 16/8148 S. 67; BTDrucks. 18/1449, S. 32).

    Darüber hinaus kommt die Regelung auch in ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff - etwa in Form staatlicher Wettbewerbsbeeinflussung - als funktionales Äquivalent nicht gleich, da sie wettbewerbsneutral und unterschiedslos für die gesamte Gruppe derjenigen Unternehmen, die grundsätzlich von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren können, Rahmenbedingungen für eine Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung definiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - juris, Rn. 23 [zu § 16 Abs. 6 Satz 1 EEG 2004]; diese Entscheidung zitierend: BVerwG, Urt. v. 10. November 2016 - 8 C 11.15 - juris, Rn. 20 [zu § 43 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012]).

    Alle Anträge sollen zum selben Zeitpunkt auf derselben Datenbasis beschieden werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle antragstellenden Unternehmen in Bezug auf die Entlastungen durch die Besondere Ausgleichsregel sicherzustellen (so bereits zum EEG 2004 BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - juris, Rn. 18).

    Insoweit ist auch unter dem EEG 2014 eine Gesamtbetrachtung der Auswirkungen der Gesamtheit aller Begrenzungsentscheidungen auf der Grundlage einer einheitlichen Datenbasis erforderlich (so bereits zum EEG 2004 BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - juris, Rn. 19).

    Es ist vornehmlich Sache des Gesetzgebers, auf der Grundlage seiner wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Vorstellungen und Ziele und unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (BVerfG, Beschl. v. 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 - BVerfGE 103, 293 = juris, Rn. 51 m.w.N.; vgl. auch zum EEG 2004 BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - juris, Rn. 26).".

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 - juris, Rn. 21 m.w.N.; vgl. auch zum EEG 2004 BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - juris, Rn. 26).

    Vor diesem Hintergrund ist es - auch unter Geltung des EEG 2014 - nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Erfordernis abschließender Entscheidung im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit, gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Rechtssicherheit größeres Gewicht beigemessen hat (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - juris, Rn. 27).".

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist bestand ( HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16 , juris Rn. 19 ; VG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2017 - 5 K 1624/16.F , juris Rn. 34 ; hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris).

    Danach regeln die Nachweisanforderungen nicht nur die kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen einer das Unternehmen begünstigenden Begrenzungsentscheidung, sondern auch die Art und Weise, wie dieser Nachweis zu erbringen ist (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris Rn. 21 zu § 16 EEG 2004 unter Verweis auf BTDrucks. 15/2864, S. 50 f.).

    Dies soll sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierungen vermeiden, die mangels Ermächtigung zur Anpassung der Begrenzungsentscheidung an einen tatsächlich niedrigeren Stromverbrauch im Begrenzungszeitraum nachträglich nicht mehr korrigiert werden könnten (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris Rn. 12; VG Frankfurt, Urteil vom 28. Mai 2020 - 5 K 3836/18, juris).

    Mit dem Gebot, die Begrenzung auch an den "Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucher" auszurichten, gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass eine nicht im Gesetz vorgesehene Privilegierung nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - juris, Rn. 22 f.; HessVGH, Urt. v. 23. März 2017 - 6 A 414/15 - juris, Rn. 49 ; VG Frankfurt am Main, Urt. v. 5. November 2019 - 5 K 4657/18.F - juris, Rn. 69 ).

    Mit dem Gebot, die Begrenzung auch an den "Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucher" auszurichten, gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass eine nicht im Gesetz vorgesehene Privilegierung nicht in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris; HessVGH, Urteil vom 23. März 2017 - 6 A 414/15 , juris).

  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2019 - 5 K 4657/18

    Gültigkeit eines Zertifikats i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 EEG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Das Gericht hat mit Urteil vom 5. November 2019 - 5 K 4657/18.F , juris - zur Gültigkeit eines Zertifikats ausgeführt:.

    Dabei geht das Gericht davon aus, dass der für alle Antragsteller geltende einheitliche Zeitpunkt des Ablaufs der materiellen Ausschlussfrist maßgebend ist (vgl. VG Frankfurt Urteil vom 5. November 2019 - 5 K 4657/18.F , juris).

    Daneben kommt der Regelung eine gleichheitssichernde Funktion im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen zu, denn alle antragstellenden Unternehmen sind gehalten, ihre Anträge zu einem einheitlichen Stichtag - dem für alle Antragsteller geltenden einheitlichen Zeitpunkt des Ablaufs der materiellen Ausschlussfrist - zu stellen (vgl. hierzu bereits VG Frankfurt am Main, Urt. v. 5. November 2019 - 5 K 4657/18.F - juris, Rn. 57 ff.).

    Mit dem Gebot, die Begrenzung auch an den "Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucher" auszurichten, gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass eine nicht im Gesetz vorgesehene Privilegierung nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - juris, Rn. 22 f.; HessVGH, Urt. v. 23. März 2017 - 6 A 414/15 - juris, Rn. 49 ; VG Frankfurt am Main, Urt. v. 5. November 2019 - 5 K 4657/18.F - juris, Rn. 69 ).

  • VG Frankfurt/Main, 15.06.2020 - 5 K 3836/18

    Zur Verfassungsmäßigkeit der materiellen Ausschlussfrist in § 66 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Dies soll sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierungen vermeiden, die mangels Ermächtigung zur Anpassung der Begrenzungsentscheidung an einen tatsächlich niedrigeren Stromverbrauch im Begrenzungszeitraum nachträglich nicht mehr korrigiert werden könnten (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris Rn. 12; VG Frankfurt, Urteil vom 28. Mai 2020 - 5 K 3836/18, juris).

    Die Regelung zur materiellen Ausschlussfrist in § 66 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie das Gericht in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 - 5 K 3836/18, juris - festgestellt hat:.

    Das Gericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 - 5 K 3836/18, juris - zur Verfassungsmäßigkeit weiter ausgeführt:.

    Denn dem Bundesamt bleibt es unbenommen, im Hinblick auf § 24 VwVfG die im Antragsverfahren eingereichten Unterlagen zu hinterfragen und auf ihre Schlüssigkeit zu überprüfen und zu diesem Zweck weitergehende Angaben und Unterlagen anzufordern (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 28. Mai 2020 - 5 K 3836/18, juris unter Bezugnahme auf BTDrucks. 18/1449, S. 32).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Vielmehr unterliegen die Wettbewerbsposition und damit auch die erzielbaren Erträge dem Risiko laufender Veränderung je nach den Verhältnissen am Markt und damit nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (BVerfG, Urt. v. 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 - BVerfGE 110, 274 = juris, Rn. 44; BVerfG, Beschl. v. 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 = juris, Rn. 26 m.w.N.).

    Regelungen, die die Wettbewerbssituation der Unternehmen lediglich im Wege faktisch-mittelbarer Auswirkungen beeinflussen, berühren den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht (BVerfG, Beschl. v. 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 = juris, Rn. 26 f. m.w.N.).

    Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen, die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (BVerfG, Beschl. v. 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 = juris, Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Maßgebend ist, wie der Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a., juris, Rn. 39, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - 4 C 3.09, juris, Rn. 21 m.w.N.).

    Der Adressat der Erklärung muss - letztlich aus Gründen des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebots - Klarheit darüber haben, ob sich die Behörde durch eine Zusicherung rechtswirksam binden will (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a., juris, Rn. 39).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15

    Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Darüber hinaus kommt die Regelung auch in ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff - etwa in Form staatlicher Wettbewerbsbeeinflussung - als funktionales Äquivalent nicht gleich, da sie wettbewerbsneutral und unterschiedslos für die gesamte Gruppe derjenigen Unternehmen, die grundsätzlich von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren können, Rahmenbedingungen für eine Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung definiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - juris, Rn. 23 [zu § 16 Abs. 6 Satz 1 EEG 2004]; diese Entscheidung zitierend: BVerwG, Urt. v. 10. November 2016 - 8 C 11.15 - juris, Rn. 20 [zu § 43 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012]).

    Eine solche Ausnahme kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in Betracht, wenn erstens die Versäumung der Frist auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 8 C 11.15, juris, Rn. 22 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15

    Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Mit dem Gebot, die Begrenzung auch an den "Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucher" auszurichten, gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass eine nicht im Gesetz vorgesehene Privilegierung nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - juris, Rn. 22 f.; HessVGH, Urt. v. 23. März 2017 - 6 A 414/15 - juris, Rn. 49 ; VG Frankfurt am Main, Urt. v. 5. November 2019 - 5 K 4657/18.F - juris, Rn. 69 ).

    Mit dem Gebot, die Begrenzung auch an den "Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucher" auszurichten, gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass eine nicht im Gesetz vorgesehene Privilegierung nicht in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09, juris; HessVGH, Urteil vom 23. März 2017 - 6 A 414/15 , juris).

  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2019 - 5 K 9781/17

    Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2014; Zertifizierung eines alternativen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Auch die Anforderung weiterer Unterlagen durch das Bundesamt im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung lässt keinen Willen des Bundesamtes zur Selbstbindung dahingehend erkennen, nach erfolgter Sachverhaltsaufklärung in einer bestimmten Weise zu entscheiden (vgl. hierzu bereits VG Frankfurt, Urteil vom 15. Juli 2019 - 5 K 9781/17, juris).

    Außerdem erfolgte das - behauptete - Fehlverhalten des Bundesamtes erst, als die materielle Ausschlussfrist bereits abgelaufen war, so dass es an der Kausalität fehlt (vgl. VG Frankfurt Urteil vom 15. Juli 2019 - 5 K 9781/17.F , juris Rn. 51 .).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (BVerfG, Urt. v. 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - BVerfGE 148, 147 = juris, Rn. 94 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03

    Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis,

  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

  • VGH Hessen, 13.12.2017 - 6 A 555/16

    Begrenzung der EEG-Umlage

  • VGH Hessen, 24.04.2014 - 6 A 922/13

    Entscheidung zu Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009

  • VG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 5 K 1624/16

    Berechnung der Bruttowertschöpfung im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage bei

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