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   VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16   

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VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16 (https://dejure.org/2018,13513)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.04.2018 - A 1 K 4712/16 (https://dejure.org/2018,13513)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. April 2018 - A 1 K 4712/16 (https://dejure.org/2018,13513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 AsylVfG 1992, Art 4 Abs 1 S 1 EURL 95/2011, Art 4 Abs 5 EURL 95/2011, Art 3 MRK
    Haftbedingungen in Gambia als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiärer Schutz; Ernsthafter Schaden; Erniedrigende und unmenschliche Behandlung; Haftbedingungen; Gambia

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Mit dem Hinweis auf "stichhaltige Gründe" in Art. 2 Buchst. f RL 2011/95/EU wird auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Substantiierungspflichten nach Art. 3 EMRK Bezug genommen (vgl. Urteil der Großen Kammer vom 28.02.2008 - Nr. 37201/06 - Saadi -, NVwZ 2008, 1330).

    Bei der Entscheidung darüber, ob die Gefahr von Misshandlungen besteht, sind die absehbaren Folgen einer Abschiebung im Zielstaat unter Berücksichtigung der dortigen allgemeinen Lage und der besonderen Umstände des Betroffenen zu prüfen (EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 28.02.2008, a.a.O.).

    Der EGMR differenziert dabei zwischen unerheblichen, bloßen Möglichkeiten sowie dem beachtlichen ernsthaften Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (EGMR, Urteil vom 30.10.1991 - Nr. 13163/87 u.a., Vilvarajah u.a./Großbritannien -, NVwZ 1992, 869; Urteil der Großen Kammer vom 28.02.2008, a.a.O.) Damit wird das ernsthafte und individualisierbare Risiko, einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung ausgesetzt zu werden, zum Gegenstand der Gefahrenprognose (VGH Bad.- Württ., Urteil vom 26.10.2016 - A 9 S 908/13 - juris Rn. 36).

    Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK, wie dargelegt, auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk", zu diesem Begriff: EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 28.02.2008, a.a.O.); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67).

  • EGMR, 15.07.2002 - 47095/99

    Russland, Haftbedingungen, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Eine Verletzung von Art. 3 EMRK durch die Haftbedingungen liegt dann vor, wenn ein Gefangener unter Bedingungen festgehalten wird, die mit der Achtung seiner Menschenwürde unvereinbar sind und die Art und Methode des Vollzugs der Maßnahme ihm Leid und Härten zufügen, die das mit einer Haft unvermeidbar verbundene Maß des Leidens übersteigen; ferner liegt eine Verletzung dann vor, wenn die Gesundheit und das Wohlbefinden des Gefangenen unter Berücksichtigung der praktischen Erfordernisse der Haft nicht angemessen sichergestellt werden (EGMR, Urteil vom 15.07.2002 - 47095/99 (Kalashnikov) -, juris; Urteil vom 10.01.2012 - 42525/07 und 60800/08 (Ananyeuv) -, juris).
  • EGMR, 10.01.2012 - 42525/07

    ANANYEV AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Eine Verletzung von Art. 3 EMRK durch die Haftbedingungen liegt dann vor, wenn ein Gefangener unter Bedingungen festgehalten wird, die mit der Achtung seiner Menschenwürde unvereinbar sind und die Art und Methode des Vollzugs der Maßnahme ihm Leid und Härten zufügen, die das mit einer Haft unvermeidbar verbundene Maß des Leidens übersteigen; ferner liegt eine Verletzung dann vor, wenn die Gesundheit und das Wohlbefinden des Gefangenen unter Berücksichtigung der praktischen Erfordernisse der Haft nicht angemessen sichergestellt werden (EGMR, Urteil vom 15.07.2002 - 47095/99 (Kalashnikov) -, juris; Urteil vom 10.01.2012 - 42525/07 und 60800/08 (Ananyeuv) -, juris).
  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Der EGMR differenziert dabei zwischen unerheblichen, bloßen Möglichkeiten sowie dem beachtlichen ernsthaften Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (EGMR, Urteil vom 30.10.1991 - Nr. 13163/87 u.a., Vilvarajah u.a./Großbritannien -, NVwZ 1992, 869; Urteil der Großen Kammer vom 28.02.2008, a.a.O.) Damit wird das ernsthafte und individualisierbare Risiko, einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung ausgesetzt zu werden, zum Gegenstand der Gefahrenprognose (VGH Bad.- Württ., Urteil vom 26.10.2016 - A 9 S 908/13 - juris Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2016 - A 9 S 908/13

    Bestimmung des Streitgegenstandes durch den in der Klageschrift angekündigten

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Der EGMR differenziert dabei zwischen unerheblichen, bloßen Möglichkeiten sowie dem beachtlichen ernsthaften Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (EGMR, Urteil vom 30.10.1991 - Nr. 13163/87 u.a., Vilvarajah u.a./Großbritannien -, NVwZ 1992, 869; Urteil der Großen Kammer vom 28.02.2008, a.a.O.) Damit wird das ernsthafte und individualisierbare Risiko, einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung ausgesetzt zu werden, zum Gegenstand der Gefahrenprognose (VGH Bad.- Württ., Urteil vom 26.10.2016 - A 9 S 908/13 - juris Rn. 36).
  • EGMR, 19.04.2001 - 28524/95

    PEERS v. GREECE

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Ein zu berücksichtigender aber kein zwingender Umstand ist, ob der Zweck der konkreten Haftbedingungen darin besteht, das Opfer zu erniedrigen oder zu entwürdigen; jedoch kann Art. 3 EMRK auch verletzt werden, wenn ein derartiger Zweck nicht festgestellt werden kann (EGMR, Urteil vom 19.04.2001 - 28524/95 (Peers) -, juris; Urteil vom 04.02.2003 - 50901/99 (Van der Ven) -).
  • EGMR, 04.02.2003 - 50901/99

    VAN DER VEN v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Ein zu berücksichtigender aber kein zwingender Umstand ist, ob der Zweck der konkreten Haftbedingungen darin besteht, das Opfer zu erniedrigen oder zu entwürdigen; jedoch kann Art. 3 EMRK auch verletzt werden, wenn ein derartiger Zweck nicht festgestellt werden kann (EGMR, Urteil vom 19.04.2001 - 28524/95 (Peers) -, juris; Urteil vom 04.02.2003 - 50901/99 (Van der Ven) -).
  • EGMR, 30.07.1998 - 25357/94

    AERTS v. BELGIUM

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Die Tatsache, dass andere Personen unter denselben Umständen inhaftiert sind, kann nicht gegen den Opferstatus eingewandt werden (EGMR, Urteil vom 30.07.1998 - 25357/94 (Aerts) -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der sich das Gericht zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung anschließt, unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO, da sie die - irreführende - Formulierung enthält, die Klage müsse " in deutscher Sprache abgefasst" sein (vgl. im einzelnen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2018 - A 1 K 4712/16
    Die Vorschrift misst den in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft bei (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - Abdulla -, NVwZ 2010, 505).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • EGMR, 13.12.2012 - 39630/09

    El Masri klagt gegen Mazedonien

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1872/12

    Keine Gruppenverfolgung Homosexueller in Kamerun

  • EGMR, 27.08.1992 - 12850/87

    TOMASI c. FRANCE

  • VG Aachen, 22.08.2017 - 7 K 1022/17

    Desertion; Haftstrafe; Gefängnis; Gefängnissituation; Gesundheit; Hygiene

  • VG München, 10.11.2022 - M 10 K 17.45586

    Trotz schwerer Verletzung eines Polizisten keine Inhaftierungsgefahr in Gambia

    aa) Die Gewährung subsidiären Schutzes setzt voraus, dass dem Betroffenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein ernsthafter Schaden i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylG droht (NdsOVG, U.v. 6.9.2022 - 11 LB 198/20 - juris Rn. 146; OVG NW, 10.5.2021 - 9 A 1489/20.A - juris Rn. 222 ff.; NdsOVG, U.v. 5.12.2017 - 4 LB 50/16 - juris Rn. 31; VG Freiburg, U.v. 24.4.2018 - A 1 K 4712/16 - juris Rn. 23 f.; Kluth in BeckOK AuslR, Stand 1.10.2022, § 4 AsylG Rn. 32).

    Bei der Entscheidung darüber, ob die Gefahr von Misshandlungen besteht, sind die absehbaren Folgen einer Abschiebung im Zielstaat unter Berücksichtigung der dortigen allgemeinen Lage und der besonderen Umstände des Betroffenen zu prüfen (vgl. zum Ganzen: VG Freiburg, U.v. 24.4.2018 - A 1 K 4712/16 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    (1) Dem Kläger kommt vorliegend die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU nicht zugute, da der Kläger in Gambia weder bereits einen ernsthaften Schaden erlitten (vgl. insofern anders etwa die Fälle bei VG Sigmaringen, U.v. 27.5.2021 - A 1 K 4693/17 - juris UA S. 9 ff.; VG Freiburg, U.v. 24.4.2018 - A 1 K 4712/16 - juris Rn. 26 ff. [beachtliche Wahrscheinlichkeit eines ernsthaften Schadens nach Vorschadenskonstellation und Annahme unmenschlicher Haftbedingungen in Gambia]; anders aber VG Freiburg, U.v. 23.2.2021 - A 14 K 743/18 - juris Rn. 42 ff.; VG München, GB v. 2.8.2019 - M 10 K 17.46332 - Rn. 27, n.v. [dort jeweils keine Annahme der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eines ernsthaften Schadens trotz Vorschadenskonstellation]) oder ihm ein solcher unmittelbar gedroht hat.

    Dies wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch teilweise so angenommen (VG Sigmaringen, U.v. 27.5.2021 - A 1 K 4693/17 - juris UA S. 14 ff.; VG Freiburg, U.v. 23.2.2021 - A 14 K 743/18 - juris Rn. 42 f.; VG Freiburg, U.v. 24.4.2018 - A 1 K 4712/16 - juris Rn. 32 f.; Bewertung als erniedrigende oder unmenschliche Behandlung aber offengelassen in VG München, GB v. 2.8.2019 - M 10 K 17.46332 - Rn. 26, n.v.; VG München, GB v. 24.6.2019 - M 10 K 17.42564 -Rn. 21, n.v.; VG München, GB v. 21.6.2019 - M 10 K 17.40500 - Rn. 21, n.v.).

  • VG Sigmaringen, 27.05.2021 - A 1 K 4693/17

    Gambia: subsidiärer Schutz wegen unmenschlichen und erniedrigenden

    Dabei können auch unmenschliche Haftbedingungen im Einzelfall eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen, und zwar auch angesichts dessen, dass die Verhängung einer Haftstrafe an sich noch keine nach Art. 3 EMRK verbotene unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Verfolgung beinhaltet (s. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24. April 2018 - A 1 K 4712/16 -, juris Rn. 25 dort auch zum Folgenden und insbesondere zur zitierten Rechtsprechung des EGMR).

    Das Verwaltungsgericht Freiburg hat hierzu - auch unter Berücksichtigung der Situation unter der Regierung Barrow - ausgeführt (s. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24. April 2018 - A 1 K 4712/16 -, juris Rn. 32 f.):.

  • VG Stade, 21.09.2023 - 3 A 1226/20

    Simbabwe

    Dabei können auch unmenschliche Haftbedingungen im Einzelfall eine unmenschlich oder erniedrigende Behandlung darstellen, und zwar auch angesichts dessen, dass die Verhängung einer Haftstrafe an sich noch keine nach Art. 3 EMRK verbotene un menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Verfolgung beinhaltet (s. VG Frei burg (Breisgau), Urteil vom 24.04.2018 - A 1 K 4712/16 - juris Rn. 25 dort auch zum Folgenden und insbesondere zur zitierten Rechtsprechung des EGMR).
  • VG Freiburg, 25.05.2021 - A 14 K 6709/18

    Gambia: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der

    Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Re­ publik Gambia, Stand: Juli 2019, S. 9; VG Freiburg, Urteil vom 24.04.2018 - A 1 K 4712/16, juris, mit Verweis u.a. auf das Auswärtige Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia vom 26.10.2017, S. 7; EASO, Country of origin Report, The Gambia - Country Focus, Stand Dezember 2017, S. 35).
  • VG Greifswald, 23.03.2023 - 2 A 1195/19

    Honduras: Subsidiärer Schutz wegen drohender Haftstrafe unter

    Dabei können auch unmenschliche Haftbedingungen im Ein zelfall eine unmenschlich oder erniedrigende Behandlung darstellen, und zwar auch ange sichts dessen, dass die Verhängung einer Haftstrafe an sich noch keine nach Art. 3 EMRK verbotene unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Verfolgung bein haltet (s. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24. April 2018 - A 1 K 4712/16 -, juris Rn. 25 dort auch zum Folgenden und insbesondere zur zitierten Rechtsprechung des EGMR).
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