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   VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22   

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VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22 (https://dejure.org/2023,38675)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.11.2023 - 6 K 1103/22 (https://dejure.org/2023,38675)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. November 2023 - 6 K 1103/22 (https://dejure.org/2023,38675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst c WaffG 2002, § 17 Abs 1 S 1 Nr 2 BJagdG
    Unterstützung der Vereinigung "Identitäre Bewegung Deutschland"; waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit; Unterstützung einer Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt; Verfassungsschutzbericht; "Identitäre Bewegung"

  • rechtsportal.de

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit; Unterstützung einer Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt; Verfassungsschutzbericht; "Identitäre Bewegung"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Ist der Tatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG n.F. (juris: WaffG 2002) erfüllt, muss einzelfallbezogen geprüft werden, ob atypische Umstände vorliegen, die geeignet sein könnten, die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit zu widerlegen (vgl. zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG (juris: WaffG 2002) in der bis zum 5. Juli 2017 geltenden Fassung: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 33) - hier: im Einzelfall Atypik verneint.(Rn.29).

    Beim Fünfjahreszeitraum handelt es sich um eine "Wohlverhaltensfrist" (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.06.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 15; vgl. ferner die Motive zum WaffG 2002, BT-Drs. 14/7758, Seite 55).

    Dass bislang gegenüber der Identitären Bewegung oder ihren Regionalgruppen kein Vereinsverbot gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a) WaffG ergangen ist, hindert die Annahme einer Regelunzuverlässigkeit zulasten des Klägers nicht (vgl. zur aktuellen Fassung: BT-Drs. 19/15875, Seite 24: "So kann künftig Mitgliedern verfassungsfeindlicher Vereinigungen auch dann die Waffenerlaubnis verweigert bzw. entzogen werden, wenn die betreffende Vereinigung (noch) nicht verboten ist."; bereits für das WaffG a.F.: BVerwG, Urteil vom 19.06.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 14 [Mitgliedschaft in der nicht verbotenen Partei NPD]).

    Zum Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung gehören die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. in Anlehnung an denselben Begriff in Art. 9 Abs. 2 GG und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: BVerwG, Urteil vom 19.06.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 23).

    Dazu genügt, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele hingegen nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwG, Urteil vom 19.06.2019 - 6 C 9.18 - a.a.O. Rn. 23).

    Ein - wie in seinem Fall - strafrechtlich und waffenrechtlich beanstandungsfreies Verhalten in der Vergangenheit reicht hierfür nicht aus (BVerwG, Urteil vom 19.06.2019 - 6 C 9.18 - a.a.O. Rn. 33/34).

  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in der Partei "Die Heimat"

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Darüber hinaus ist es bei einem Regeltatbestand auch möglich, die gesetzliche Vermutung durch Darlegung von eine Ausnahme rechtfertigenden Umständen zu widerlegen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.09.2023 - 24 CS 23.650 - juris Rn. 16; ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.10.2022 - 6 B 171/22 - juris Rn. 14; zur Prüfung einer Atypik im vorliegenden Fall vgl. unten bei 2.).

    Es reicht aus, dass Handlungen vorgenommen werden, die die innere Organisation und den Zusammenhalt des Personenzusammenschlusses, seinen Fortbestand oder die Verwirklichung seiner Bestrebungen fördern, sodass dessen Stellung in der Gesellschaft begünstigt und seine Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch sein Rekrutierungsfeld erweitert werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.09.2023 - 24 CS 23.650 - juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - 1 N 96.20

    Verfassungsschutzberichte des Bundes (2016-2019); Identitären Bewegung

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Der von der Identitären Bewegung vertretene Volksbegriff verstößt gegen die Menschenwürde, da er die prinzipielle Gleichheit aller Menschen, ungeachtet aller tatsächlich bestehenden Unterschiede, verneint (vgl. im Folgenden ausführlich zur Identitären Bewegung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2021 - OVG 1 N 96/20 - juris Rn. 9 ff.).
  • VG Stuttgart, 06.11.2023 - 1 K 167/23

    Verfassungsschutzrechtliche Beobachtung des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Völkisch-abstammungsmäßige und rassistische Kriterien verstoßen auch dann gegen Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, wenn sie nicht absolut gelten und es Ausnahmen geben soll (ebenso im Ergebnis: VG Greifswald, Urteil vom 26.10.2022 - 6 A 1077/20 HGW - juris Rn. 36 ff.; VG Köln, Urteil vom 11.08.2022 - 20 K 2177/21 - juris Rn. 44 ff.; vgl. auch anlässlich des Streits über die Zulässigkeit einer verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung des AfD-Landesverbandes VG Stuttgart, Beschluss vom 06.11.2023 - 1 K 167/23 - juris Rn. 68: "Forderungen nach einer umfassenden "Remigration" oder einer "Reconquista", die die Ausweisung großer Teile der Bevölkerung zur Folge hätten, weisen auf ein völkisches Konzept hin.").
  • VG Köln, 11.08.2022 - 20 K 2177/21
    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Völkisch-abstammungsmäßige und rassistische Kriterien verstoßen auch dann gegen Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, wenn sie nicht absolut gelten und es Ausnahmen geben soll (ebenso im Ergebnis: VG Greifswald, Urteil vom 26.10.2022 - 6 A 1077/20 HGW - juris Rn. 36 ff.; VG Köln, Urteil vom 11.08.2022 - 20 K 2177/21 - juris Rn. 44 ff.; vgl. auch anlässlich des Streits über die Zulässigkeit einer verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung des AfD-Landesverbandes VG Stuttgart, Beschluss vom 06.11.2023 - 1 K 167/23 - juris Rn. 68: "Forderungen nach einer umfassenden "Remigration" oder einer "Reconquista", die die Ausweisung großer Teile der Bevölkerung zur Folge hätten, weisen auf ein völkisches Konzept hin.").
  • VG Greifswald, 26.10.2022 - 6 A 1077/20

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers als Freiwillig

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Völkisch-abstammungsmäßige und rassistische Kriterien verstoßen auch dann gegen Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, wenn sie nicht absolut gelten und es Ausnahmen geben soll (ebenso im Ergebnis: VG Greifswald, Urteil vom 26.10.2022 - 6 A 1077/20 HGW - juris Rn. 36 ff.; VG Köln, Urteil vom 11.08.2022 - 20 K 2177/21 - juris Rn. 44 ff.; vgl. auch anlässlich des Streits über die Zulässigkeit einer verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung des AfD-Landesverbandes VG Stuttgart, Beschluss vom 06.11.2023 - 1 K 167/23 - juris Rn. 68: "Forderungen nach einer umfassenden "Remigration" oder einer "Reconquista", die die Ausweisung großer Teile der Bevölkerung zur Folge hätten, weisen auf ein völkisches Konzept hin.").
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Dies gilt insbesondere, wenn derartige Ungleichbehandlungen gegen die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen, die sich jedenfalls als Konkretisierung der Menschenwürde darstellen (BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 539 ff.).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Die Risiken des Waffenbesitzes sollen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsschutzrechtlicher Einstufung

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Ein bloßes Sympathisieren, welches für eine Unterstützung nicht gereicht hätte (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.2022 - 6 S 988/22 - juris Rn. 17 Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 771a), lag nicht vor.
  • VG Köln, 08.09.2022 - 20 K 3080/21

    Mitglied des AfD-"Flügels" ist waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
    Die Identitäre Bewegung Deutschland bzw. ihre baden-württembergische Regionalgruppe Schwaben, innerhalb welcher der Kläger aktiv war, verfolgt Bestrebungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind (vgl. dazu, dass sich der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG erfasste tatsachenbegründete Verdacht allein auf die Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer Vereinigung bezieht, während deren verfassungswidrige Bestrebungen hingegen feststehen müssen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.04.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 10; VG Gera, Beschluss vom 10.08.2023 - 1 E 564/23 Ge - juris Rn. 24; VG Magdeburg, Beschluss vom 28.02.2023 - 1 B 212/22 MD - juris Rn. 19; ferner Gade, 3. Aufl. 2022, WaffG § 5 Rn. 29d; anderer Auffassung, wonach der tatsachenbegründete Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Vereinigung genügt: VG München, Beschluss vom 30.08.2023 - M 7 S 23.1519 - juris Rn. 39; VG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2023 - 22 K 7087/20 - juris Rn. 71; VG Köln, Urteil vom 08.09.2022 - 20 K 3080/21 - juris Rn. 69 ff.).
  • VG Gera, 10.08.2023 - 1 E 564/23

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund Mitgliedschaft in der

  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12

    Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05

    Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds einer Partei, die vom

  • VG Köln, 25.09.2019 - 13 L 1667/19

    Bundesamt für Verfassungsschutz muss Bezeichnung der Identitären Bewegung als

  • VG Düsseldorf, 07.03.2023 - 22 K 7087/20

    Widerruf Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit, Mitgliedschaft und

  • VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04

    Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht

  • VG Magdeburg, 28.02.2023 - 1 B 212/22

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der AfD

  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

  • OVG Sachsen, 19.10.2022 - 6 B 171/22

    Rücknahme von Waffenbesitzkarten; Parteimitglied in einer rechtsextremen Partei;

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