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   VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12.GI   

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https://dejure.org/2012,32073
VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12.GI (https://dejure.org/2012,32073)
VG Gießen, Entscheidung vom 25.10.2012 - 4 K 987/12.GI (https://dejure.org/2012,32073)
VG Gießen, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 4 K 987/12.GI (https://dejure.org/2012,32073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur "Tanzdemo" - Veranstaltungsverbot am Karfreitag war rechtmäßig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verbot einer Tanzveranstaltung am Karfreitag war rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Gießen, 05.04.2012 - 4 L 745/12

    Tanz-Demonstration am Karfreitag

    Auszug aus VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
    Durch Beschluss vom 5. April 2012 - 4 L 745/12.GI - lehnte das Verwaltungsgericht Gießen eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie den der beigezogenen Gerichtsakten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens 4 L 745/12.GI und der Behördenakten des Regierungspräsidiums Gießen (Bl. 1 bis 62), der zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.

    22 2. Auch nach der Überzeugungsgewissheit, die ein Gericht über die summarische Prüfung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens hinaus bei der Entscheidung über eine Klage zu gewinnen hat, gelten die Gründe, die das Gericht in seinem Beschluss vom 5. April 2012 - 4 L 745/12.GI - angeführt hat, uneingeschränkt fort.

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
    Soweit eine Auflage des Inhalts, die Versammlung nicht am Karfreitag, dem 6. April 2012, sondern am Karsamstag, dem 7. April 2012, abzuhalten, in Erwägung zu ziehen ist (siehe Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -, zu einer Versammlung an dem durch Proklamation des Bundespräsidenten vom 3. Januar 1996, BGBl. I S. 17, eingeführten Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus als einer Verwaltungs-, nicht Rechtsvorschrift), ist nichts dafür erkennbar, dass dies dem auf Protest gegen das Hessische Feiertagsgesetz durch dessen Zuwiderhandlung gerichteten Anliegen des Antragstellers entsprechen könnte.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
    Der Hinweis des Antragstellers darauf, dass in Fortführung der vom Regierungspräsidium Gießen vertretenen Ansicht eine "Christopher-Street-Demonstration" in einem konservativen Dorf nicht erlaubt sei, geht fehl, da insoweit mangels einer dem § 8 des Hessischen Feiertagsgesetzes entsprechenden konkreten Normierung auf die in § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes zwar auch angeführte "öffentliche Ordnung", mithin bloße Sozialnormen, abgestellt werden müsste, die freilich im Allgemeinen weder Verbote noch Auflösungen, sondern nur Auflagen zu rechtfertigen vermöchte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschl. des Ersten Senats vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 ).".
  • BVerfG, 06.04.2012 - 1 BvQ 13/12
    Auszug aus VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
    Das vom Kläger daraufhin angerufene Bundesverfassungsgericht lehnte durch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2012 - 1 BvQ 13/12 - den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Versammlungsverbot des Regierungspräsidiums Gießen ab.
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
    (1) Eine Kundgebung unter dem Motto "Gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen" ist auch dann eine Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG, wenn sie als Ausdrucksmittel Tanzelemente zu integrieren beabsichtigt, da die Zusammenkunft auf die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung - und zwar hinsichtlich einer vom Antragsteller für geboten erachteten Novellierung des Hessischen Feiertagsgesetzes - gerichtet ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 -, BVerfGE 104, 92 ).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
    Denn zum einen folgt aus dem Grundrecht der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG eine Schutzverpflichtung des Gesetzgebers, die durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 (RGBl. S. 1383), der nach Art. 140 GG Bestandteil dieses Grundgesetzes ist, konkretisiert wird und demzufolge "der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage ... als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt" bleiben (siehe auch Bundesverfassungsgericht, Urteil des Ersten Senats vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 6 B 35.09 -, juris, Abs.-Nr. 16), zum anderen legitimiert die - politische - Forderung nach der Novellierung eines Normbefehls nicht dessen Verletzung.
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 35.09

    Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens durch eine Filmfreigabe am

    Auszug aus VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
    Denn zum einen folgt aus dem Grundrecht der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG eine Schutzverpflichtung des Gesetzgebers, die durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 (RGBl. S. 1383), der nach Art. 140 GG Bestandteil dieses Grundgesetzes ist, konkretisiert wird und demzufolge "der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage ... als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt" bleiben (siehe auch Bundesverfassungsgericht, Urteil des Ersten Senats vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 6 B 35.09 -, juris, Abs.-Nr. 16), zum anderen legitimiert die - politische - Forderung nach der Novellierung eines Normbefehls nicht dessen Verletzung.
  • VGH Hessen, 05.04.2012 - 8 B 863/12

    Tanzverbot am Karfreitag: Piraten-Proteste gegen den Tag der seelischen Erhebung

    Auszug aus VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
    Es entfällt nicht, weil sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 5. April 2012 - 8 B 863/12 - in einem parallelen Verfahren mit der Thematik bereits befasst hat, denn in diesem Beschluss (vgl. Bl. 54 bis 56 d.A.) wird zwar eine Vereinbarkeit der Regelung insbesondere des § 8 Abs. 1 Nr. 3 HFeiertagsG mit höherrangigem Verfassungsrecht inzident angenommen, doch findet die vom Kläger verlangte Prüfung nach den Maßstäben einer nicht nur vorläufigen Entscheidung sich darin nicht.
  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
    Dabei kann dahinstehen, ob dies in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage oder als allgemeine Feststellungsklage nach § 43 VwGO zu erfolgen hat (hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.03.2012 - 6 C 12.11 -, juris Rdnr. 15 = NJW 2012, 2676), denn das für beide Klagearten gleichermaßen erforderliche schutzwürdige Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung folgt zum einen aus der Betroffenheit des grundrechtsrelevanten Bereichs, zum anderen aus einer Wiederholungsgefahr.
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