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   VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17 - Asylmagazin 3/2019, S. 61 ff   

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VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17 - Asylmagazin 3/2019, S. 61 ff (https://dejure.org/2018,38626)
VG Hannover, Entscheidung vom 20.11.2018 - 13 A 6596/17 - Asylmagazin 3/2019, S. 61 ff (https://dejure.org/2018,38626)
VG Hannover, Entscheidung vom 20. November 2018 - 13 A 6596/17 - Asylmagazin 3/2019, S. 61 ff (https://dejure.org/2018,38626)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 AsylVfG; § 4 Abs 1 AsylVfG
    Abschiebeschutz; Flüchtlingseigenschaft; Kämpfer; Mitgliedschaft; PKK; Terrororganisation; YPG

  • rewis.io
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 3 Abs. 2 Nr. 3, AsylG § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    YPG, Syrien, Ausschlussgrund, Asylverfahren, PKK, internationaler Schutz, Kurden, Kurdistan, schwere nichtpolitische Straftat, Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen, Unterstützung, PYD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    Daraus folgert der Gerichtshof der Europäischen Union, dass dieser Ausschlussgrund auch auf Personen Anwendung finden kann, die im Rahmen ihrer Zugehörigkeit zu einer in der Liste im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 aufgeführten Organisation an terroristischen Handlungen beteiligt waren, die eine internationale Dimension aufweisen (EuGH, Urt. v. 9. November 2010, Rs. C-57/09 und C-101/09, juris Rn. 82 ff.).

    Es bedarf vielmehr der Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls, ob dem Asylbewerber eine individuelle Verantwortung für die Verwirklichung dieser Handlungen zugerechnet werden kann, wobei dem in der Vorschrift verlangten Beweisniveau Rechnung zu tragen ist (EuGH, Urt. v. 9. November 2010 a. a. O. Rn. 99).

  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 26.12

    Ausschlussgrund; Beteiligung in sonstiger Weise; Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb ebenfalls geklärt, dass Zuwiderhandlungen (dort im Hinblick auf die Parallelvorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AsylVfG) entgegen der noch von der Vorinstanz vertretenen Auffassung jedenfalls bei Aktivitäten des internationalen Terrorismus auch von Personen begangen werden können, die keine Machtposition in einem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen oder zumindest in einer staatsähnlichen Organisation innehaben (BVerwG, Urt. v. 19. November 2013, 10 C 26.12, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Maßgeblich ist das Gewicht des Tatbeitrags, das dem der Beteiligung an einer schweren nichtpolitischen Straftat im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG entsprechen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. November 2013 a. a. O. Rn. 15 m. w. N.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    Eine relevante Verfolgung ist aber anzunehmen bei staatlichen Aktionen des bloßen Gegenterrors, der darauf gerichtet ist, die Zivilbevölkerung unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen oder wenn sonstige Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989, 2 BvR 502/86, juris Rn. 55; Beschl. v. 15. Februar 2000, 2 BvR 752/97, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    Für den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AsylVfG gilt, ebenso wie es bereits für § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG entschieden ist, dass der Begriff der schweren nichtpolitischen Straftat sich nicht auf terroristische Gewaltakte gegenüber der Zivilbevölkerung beschränkt (BVerwG, (Urt. v. 4. September 2012, 10 C 13.11, juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 5118/05

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    61 In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht trotz Fehlens einer völkerrechtlich anerkannten Definition Einigkeit, dass jedenfalls Angriffe auf das Leben "unschuldiger Menschen", also der Zivilbevölkerung, deren Angehörige sich weder als Kombattanten an einem bewaffneten Konflikt beteiligen noch als Repräsentanten eines staatlichen oder gesellschaftlichen Systems verstanden werden können, auch aus der Sicht der Vereinten Nationen als terroristisch eingestuft werden müssen (vgl. BayVGH, Urt. v. 21. Oktober 2008 - 11 B 06.30084 -, juris Rn. 48 unter Bezugnahme auf zahlreiche Resolutionen der Generalversammlung, in denen der Terrorismus wegen der Gefahren für "innocent human lives" verurteilt wird; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 6. Oktober 2011, 4 LB 5/11, juris Rn. 50 f.; OVG NW, Urt. v. 2. Juli 2013, 8 A 5118/05.A, juris Rn. 224).
  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    Eine relevante Verfolgung ist aber anzunehmen bei staatlichen Aktionen des bloßen Gegenterrors, der darauf gerichtet ist, die Zivilbevölkerung unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen oder wenn sonstige Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989, 2 BvR 502/86, juris Rn. 55; Beschl. v. 15. Februar 2000, 2 BvR 752/97, juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084

    "Kriegsverbrechen" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG und Art. 1 F

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    61 In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht trotz Fehlens einer völkerrechtlich anerkannten Definition Einigkeit, dass jedenfalls Angriffe auf das Leben "unschuldiger Menschen", also der Zivilbevölkerung, deren Angehörige sich weder als Kombattanten an einem bewaffneten Konflikt beteiligen noch als Repräsentanten eines staatlichen oder gesellschaftlichen Systems verstanden werden können, auch aus der Sicht der Vereinten Nationen als terroristisch eingestuft werden müssen (vgl. BayVGH, Urt. v. 21. Oktober 2008 - 11 B 06.30084 -, juris Rn. 48 unter Bezugnahme auf zahlreiche Resolutionen der Generalversammlung, in denen der Terrorismus wegen der Gefahren für "innocent human lives" verurteilt wird; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 6. Oktober 2011, 4 LB 5/11, juris Rn. 50 f.; OVG NW, Urt. v. 2. Juli 2013, 8 A 5118/05.A, juris Rn. 224).
  • EuG, 15.11.2018 - T-316/14

    PKK / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 15.11.2018 - T-316/14 - kann dem nicht entgegengehalten werden.
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    Der türkisch-kurdische Konflikt stellt jedoch keinen derartigen Kampf der PKK und der PKK-nahen YPG dar (vgl. näher BGH, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 StR 265/13 -, juris 19 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11

    Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung

    Auszug aus VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
    61 In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht trotz Fehlens einer völkerrechtlich anerkannten Definition Einigkeit, dass jedenfalls Angriffe auf das Leben "unschuldiger Menschen", also der Zivilbevölkerung, deren Angehörige sich weder als Kombattanten an einem bewaffneten Konflikt beteiligen noch als Repräsentanten eines staatlichen oder gesellschaftlichen Systems verstanden werden können, auch aus der Sicht der Vereinten Nationen als terroristisch eingestuft werden müssen (vgl. BayVGH, Urt. v. 21. Oktober 2008 - 11 B 06.30084 -, juris Rn. 48 unter Bezugnahme auf zahlreiche Resolutionen der Generalversammlung, in denen der Terrorismus wegen der Gefahren für "innocent human lives" verurteilt wird; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 6. Oktober 2011, 4 LB 5/11, juris Rn. 50 f.; OVG NW, Urt. v. 2. Juli 2013, 8 A 5118/05.A, juris Rn. 224).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-101/09

    D

  • OVG Sachsen, 16.10.2014 - A 3 A 253/13
  • VG Arnsberg, 10.04.2018 - 3 L 1158/18
    vgl. zu dem letztgenannten Gedanken auch: VG Hannover, Urteil vom 20. November 2018 - 13 A 6596/17 -, juris, Rn. 72.
  • VG Ansbach, 19.01.2022 - AN 1 K 21.30046

    Wegen Vorliegens eines Ausschlussgrunds nur teilweise erfolgreiche Asylklage

    Nicht relevant ist im Übrigen, ob auch eine Tätigkeit für die YPG in Syrien in den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AsylG fällt (so VG Hannover, U.v. 20.11.2018 - 13 A 6596/17 - juris).
  • VG Magdeburg, 19.02.2019 - 11 A 8/18

    Asylklage in der Türkei wegen Verfolgung eines kurdischstämmigen

    In Deutschland ist die PKK seit 1993 durch den Bundesinnenminister verboten (VG Hannover, Urteil vom 20.11.2018 - 13 A 6596/17 - Rn. 32).
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