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   VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14   

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VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14 (https://dejure.org/2017,41896)
VG Köln, Entscheidung vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 (https://dejure.org/2017,41896)
VG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 7 K 5248/14 (https://dejure.org/2017,41896)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Köln, 14.04.2015 - 7 K 4332/13

    Zulassungpflicht von Lutschtabletten mit dem Bestandteil eines Trockenextraktes

    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Jedoch liegt regelmäßig ein Präsentationsarzneimittel vor, wenn der Hersteller für das Produkt eine therapeutische Wirksamkeit in Bezug auf bestimmte Erkrankungen oder heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nimmt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 21/06 - juris, Rn. 40; Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5.09 - juris, Rn. 23; VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris, Rn. 70 m.w.N.

    Andernfalls könnte der Hersteller allein durch die Angabe einer bestimmten Produktkategorie die Anwendbarkeit des Arzneimittelrechts und die Zulassungspflicht für Arzneimittel umgehen, vgl. VG Köln, Urteile vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 - und vom 14.04.2015 - a.a.O. Rn. 74.

    Der durchschnittliche Verbraucher ist auch nicht in der Lage, pharmakologische von physikalischen Wirkungsweisen zu unterscheiden, zumal die Abgrenzung auch unter wissenschaftlichen Aspekten häufig schwer zu treffen oder umstritten ist, wie der vorliegende Fall und zahlreiche weitere Fälle zeigen, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris; Urteil vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - ; Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - juris.

    Die Abgrenzung erfolgt also, wie die Klägerin fordert, letztlich über die Frage, ob das Produkt eine pharmakologische, metabolische oder immunologische Wirkungsweise (Arzneimittel) oder eine andere, insbesondere physikalische Wirkungsweise (Medizinprodukt) hat, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 23.04.2010 - 13 A 622/10 - .

    Hierbei ist die Hauptwirkung anhand objektiver, wissenschaftlicher Kriterien festzustellen; die subjektive Zweckbestimmung durch den Hersteller ist bei der Ermittlung der Wirkungsweise nicht ausschlaggebend,               vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris Rn.                                           m.w.N.

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass eine pharmakologische Wirkung einer Substanz in Betracht kommt, wenn der Wirkstoff eine Denaturierung von Proteinen in einer Zellmembran verursacht, also eine Veränderung von Struktur und Funktion einer Zelle des menschlichen Organismus hervorgerufen wird, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - und Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - .

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer für Medizinprodukte charakteristischen Wirkung trägt, vgl. VG Köln, Urteile vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 - , vom 08.11.2011 - 7 K 4577/07 - , vom 09.04.2013 - 7 K 4315/11 - , vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 und Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - .

    Wenn dieser Nachweis und damit eine eindeutige Einordnung als Medizinprodukt fehlt, ist aber die Befreiung vom Zulassungsverfahren für Arzneimittel nicht gerechtfertigt, wie die in § 2 Abs. 3a AMG enthaltene Regelung für Grenzprodukte zeigt,               vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - .

  • VG Köln, 22.08.2017 - 7 K 6413/14
    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Der durchschnittliche Verbraucher ist auch nicht in der Lage, pharmakologische von physikalischen Wirkungsweisen zu unterscheiden, zumal die Abgrenzung auch unter wissenschaftlichen Aspekten häufig schwer zu treffen oder umstritten ist, wie der vorliegende Fall und zahlreiche weitere Fälle zeigen, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris; Urteil vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - ; Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - juris.

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass eine pharmakologische Wirkung einer Substanz in Betracht kommt, wenn der Wirkstoff eine Denaturierung von Proteinen in einer Zellmembran verursacht, also eine Veränderung von Struktur und Funktion einer Zelle des menschlichen Organismus hervorgerufen wird, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - und Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - .

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer für Medizinprodukte charakteristischen Wirkung trägt, vgl. VG Köln, Urteile vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 - , vom 08.11.2011 - 7 K 4577/07 - , vom 09.04.2013 - 7 K 4315/11 - , vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 und Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - .

    Daher kann ein EU-Mitgliedsstaat auch ein Produkt als Arzneimittel einstufen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Medizinprodukt im Verkehr ist, vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2013 - C-109/12 - ; VG Köln, Urteile vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - und vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 - .

  • VG Köln, 22.08.2017 - 7 K 6412/14
    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Der durchschnittliche Verbraucher ist auch nicht in der Lage, pharmakologische von physikalischen Wirkungsweisen zu unterscheiden, zumal die Abgrenzung auch unter wissenschaftlichen Aspekten häufig schwer zu treffen oder umstritten ist, wie der vorliegende Fall und zahlreiche weitere Fälle zeigen, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris; Urteil vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - ; Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - juris.

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass eine pharmakologische Wirkung einer Substanz in Betracht kommt, wenn der Wirkstoff eine Denaturierung von Proteinen in einer Zellmembran verursacht, also eine Veränderung von Struktur und Funktion einer Zelle des menschlichen Organismus hervorgerufen wird, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - und Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - .

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer für Medizinprodukte charakteristischen Wirkung trägt, vgl. VG Köln, Urteile vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 - , vom 08.11.2011 - 7 K 4577/07 - , vom 09.04.2013 - 7 K 4315/11 - , vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 und Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - .

  • EuGH, 03.10.2013 - C-109/12

    Laboratoires Lyocentre - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung -

    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Die Beklagte habe mit der Einstufung des Präparats als Präsentationsarzneimittel außerdem gegen § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG und § 2 Abs. 5 Nr. 1 MPG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19.10.2012 sowie gegen die EuGH-Rechtsprechung zur Abgrenzung von Präsentationsarzneimitteln und Medizinprodukten verstoßen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2013, C-109/12).

    Dies ist aber bisher nur in Fällen geschehen, wo die Zulassungsbehörde das Vorliegen eines Funktionsarzneimittels angenommen hat, vgl. EuGH, Urteile vom 15.11.2007 - C-319/05 - , vom 15.01.2009 - C-140/07 - , vom 30.04.2009 - C-27/08 - und vom 03.10.2013 - C-109/12 - .

    Daher kann ein EU-Mitgliedsstaat auch ein Produkt als Arzneimittel einstufen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Medizinprodukt im Verkehr ist, vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2013 - C-109/12 - ; VG Köln, Urteile vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - und vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 - .

  • VG Köln, 30.05.2017 - 7 K 2241/14

    Streit mit BfArM - Klosterfrau kämpft um Allergolact

    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Der durchschnittliche Verbraucher ist auch nicht in der Lage, pharmakologische von physikalischen Wirkungsweisen zu unterscheiden, zumal die Abgrenzung auch unter wissenschaftlichen Aspekten häufig schwer zu treffen oder umstritten ist, wie der vorliegende Fall und zahlreiche weitere Fälle zeigen, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris; Urteil vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - ; Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - juris.

    Daher kann ein EU-Mitgliedsstaat auch ein Produkt als Arzneimittel einstufen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Medizinprodukt im Verkehr ist, vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2013 - C-109/12 - ; VG Köln, Urteile vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - und vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 - .

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Ein Produkt erfüllt die Voraussetzungen eines Präsentationsarzneimittels, wenn es entweder ausdrücklich als ein solches Mittel bezeichnet wird oder aber sonst beim normal informierten, aufmerksamen  und verständigen Verbraucher, wenn auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten haben müsse, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5.09 - juris, Rn. 21; EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 "Knoblauchkapseln", juris, Rn. 46.

    Dies ist aber bisher nur in Fällen geschehen, wo die Zulassungsbehörde das Vorliegen eines Funktionsarzneimittels angenommen hat, vgl. EuGH, Urteile vom 15.11.2007 - C-319/05 - , vom 15.01.2009 - C-140/07 - , vom 30.04.2009 - C-27/08 - und vom 03.10.2013 - C-109/12 - .

  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Die Einbeziehung von Mitteln, die eine therapeutische Wirkung in Anspruch nehmen, in das Arzneimittelrecht dient nämlich dem Schutz des Verbrauchers vor Erzeugnissen, die nicht ausreichend wirksam sind oder die nicht die Wirkungen haben, die der Verbraucher nach ihrer Bezeichnung erwarten darf,               vgl. EuGH, Urteil vom 15.01.2009 - C-140/07 - "Hecht-Pharma", juris, Rn. 25.

    Dies ist aber bisher nur in Fällen geschehen, wo die Zulassungsbehörde das Vorliegen eines Funktionsarzneimittels angenommen hat, vgl. EuGH, Urteile vom 15.11.2007 - C-319/05 - , vom 15.01.2009 - C-140/07 - , vom 30.04.2009 - C-27/08 - und vom 03.10.2013 - C-109/12 - .

  • EuGH, 30.04.2009 - C-27/08

    BIOS Naturprodukte - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 Buchst. b - Begriff des

    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Der Umstand, dass mit der Verwendung eines Produkts ein Gesundheitsrisiko verbunden sei, lasse nicht auf das Vorliegen einer pharmakologischen Wirkung schließen und genüge allein nicht zur Einstufung als Funktionsarzneimittel (EuGH, Urteil vom 30.04.2009 - C-27/08).

    Dies ist aber bisher nur in Fällen geschehen, wo die Zulassungsbehörde das Vorliegen eines Funktionsarzneimittels angenommen hat, vgl. EuGH, Urteile vom 15.11.2007 - C-319/05 - , vom 15.01.2009 - C-140/07 - , vom 30.04.2009 - C-27/08 - und vom 03.10.2013 - C-109/12 - .

  • VG Köln, 14.10.2009 - 24 K 4394/08

    Arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht zweier "Cistus Incanus" Produkte

    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Andernfalls könnte der Hersteller allein durch die Angabe einer bestimmten Produktkategorie die Anwendbarkeit des Arzneimittelrechts und die Zulassungspflicht für Arzneimittel umgehen, vgl. VG Köln, Urteile vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 - und vom 14.04.2015 - a.a.O. Rn. 74.

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer für Medizinprodukte charakteristischen Wirkung trägt, vgl. VG Köln, Urteile vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 - , vom 08.11.2011 - 7 K 4577/07 - , vom 09.04.2013 - 7 K 4315/11 - , vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 und Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - .

  • VG Köln, 08.11.2011 - 7 K 4577/07

    Abgrenzung eines Medizinproduktes von einem zulassungsbedürftigen

    Auszug aus VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 5248/14
    Die Entscheidung über die Zulassungspflicht eines Arzneimittels schließt die Entscheidung über die Arzneimitteleigenschaft eines Produkts als vorgreifliche Frage ein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 - , juris, Rn. 3 ff.; VG Köln, Urteil vom 08.11.2011 - 7 K 4577/07 - juris, Rn. 29.

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer für Medizinprodukte charakteristischen Wirkung trägt, vgl. VG Köln, Urteile vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 - , vom 08.11.2011 - 7 K 4577/07 - , vom 09.04.2013 - 7 K 4315/11 - , vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 und Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14 und 7 K 6412/14 - .

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

  • EuGH, 06.09.2012 - C-308/11

    Chemische Fabrik Kreussler - Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Art. 1

  • VG Köln, 09.04.2013 - 7 K 4315/11

    Kein Anspruch auf klageweise Feststellung der Medizinprodukteeigenschaft bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - 13 A 622/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 13 A 2612/09

    Positive Feststellung der Arzneimitteleigenschaft eines betreffenden Präparats

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1872/14

    Einordnung eines Nahrungsergänzungsmittels als zulassungspflichtiges

  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 5340/10

    Agar Arzneimittel Arzneimittelbegriff Arzneistoffe Blutgerinnung

  • VG Köln, 22.03.2022 - 7 K 954/20

    CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel

    Hierzu gehören beispielsweise Stoffe, die an eine Zellmembran anbinden und durch eine Steigerung der Zellmembranpermeabilität einen Einfluss auf physiologische Prozesse hervorrufen, vgl. Aktories/Förstermann/Hofmann/Starke a.a.O., Mutschler, a.a.O., S. 55; vgl. auch Urteil der Kammer vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 -.
  • VG Köln, 14.11.2017 - 7 K 6236/14
    Der durchschnittliche Verbraucher ist auch nicht in der Lage, pharmakologische von physikalischen Wirkungsweisen zu unterscheiden, zumal die Abgrenzung auch unter wissenschaftlichen Aspekten häufig schwer zu treffen oder umstritten ist, wie der vorliegende Fall und zahlreiche weitere Fälle zeigen, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris; Urteil vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - ; Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14  und 7 K 6412/14 - juris und Urteil vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 - .

    Hierzu gehören beispielsweise Stoffe, die an eine Zellmembran anbinden und durch eine Steigerung der Zellmembranpermeabilität einen Einfluss auf physiologische Prozesse hervorrufen, vgl. Aktories/Förstermann/Hofmann, Starke, Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, 10. Aufl., Abschnitt 1.2, Tabelle 1.1, B: nicht-rezeptorvermittelte Pharmakawirkungen; Mutschler, Arzneimittelwirkungen, 8. Aufl. 2001; Abschnitt 3.2, Rezeptorunabhängige Arzneimitteleffekte; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 - .

  • VG Köln, 14.11.2017 - 7 K 6239/14
    Der durchschnittliche Verbraucher ist auch nicht in der Lage, pharmakologische von physikalischen Wirkungsweisen zu unterscheiden, zumal die Abgrenzung auch unter wissenschaftlichen Aspekten häufig schwer zu treffen oder umstritten ist, wie der vorliegende Fall und zahlreiche weitere Fälle zeigen, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris; Urteil vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14  und 7 K 6412/14 - juris und Urteil vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 -.

    Hierzu gehören beispielsweise Stoffe, die an eine Zellmembran anbinden und durch eine Steigerung der Zellmembranpermeabilität einen Einfluss auf physiologische Prozesse hervorrufen, vgl. Aktories/Förstermann/Hofmann, Starke, Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, 10. Aufl., Abschnitt 1.2, Tabelle 1.1, B: nicht-rezeptorvermittelte Pharmakawirkungen; Mutschler, Arzneimittelwirkungen, 8. Aufl. 2001; Abschnitt 3.2, Rezeptorunabhängige Arzneimitteleffekte; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 - .

  • VG Köln, 14.11.2017 - 7 K 6238/14
    Der durchschnittliche Verbraucher ist auch nicht in der Lage, pharmakologische von physikalischen Wirkungsweisen zu unterscheiden, zumal die Abgrenzung auch unter wissenschaftlichen Aspekten häufig schwer zu treffen oder umstritten ist, wie der vorliegende Fall und zahlreiche weitere Fälle zeigen, vgl. VG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - juris; Urteil vom 30.05.2017 - 7 K 2241/14 - ; Urteile vom 22.08.2017 - 7 K 6413/14  und 7 K 6412/14 - juris und Urteil vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 - .

    Hierzu gehören beispielsweise Stoffe, die an eine Zellmembran anbinden und durch eine Steigerung der Zellmembranpermeabilität einen Einfluss auf physiologische Prozesse hervorrufen, vgl. Aktories/Förstermann/Hofmann, Starke, Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, 10. Aufl., Abschnitt 1.2, Tabelle 1.1, B: nicht-rezeptorvermittelte Pharmakawirkungen; Mutschler, Arzneimittelwirkungen, 8. Aufl. 2001; Abschnitt 3.2, Rezeptorunabhängige Arzneimitteleffekte; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 - .

  • VG Köln, 07.11.2017 - 7 K 4696/16

    Zulassungspflicht eines Arzneimittels; Arzneimitteleigenschaft eines Produkts;

    vgl. Urteile der Kammer vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 -, vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - und vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 -.
  • VG Köln, 07.11.2017 - 7 K 5706/14
    vgl. Urteile der Kammer vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 -, vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - und vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 -.
  • VG Köln, 27.07.2021 - 7 K 15871/17
    Vielmehr müsse die Rechtsprechung zur Beweislast für das Vorliegen einer physikalischen Hauptwirkung des Medizinprodukts Anwendung finden (VG Köln, Urteil vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 - Rn. 85 - 90).
  • VG Köln, 21.08.2018 - 7 K 3616/15
    Hierzu gehören beispielsweise Stoffe, die an eine Zellmembran anbinden und durch eine Steigerung der Zellmembranpermeabilität einen Einfluss auf physiologische Prozesse hervorrufen, vgl. Aktories/Förstermann/Hofmann/Starke a.a.O., Mutschler, a.a.O., S. 55; vgl. auch Urteil der Kammer vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 -.
  • VG Köln, 27.02.2018 - 7 K 4969/16
    vgl. Urteile der Kammer vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 -, vom 14.04.2015 - 7 K 4332/13 - und vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 -.
  • VG Köln, 07.11.2017 - 7 K 1997/16
    Ob eine solche für eine pharmakologische Wirkung Voraussetzung ist, mag im Einzelnen umstritten sein,               vgl. zuletzt: Urteil der Kammer vom 10.10.2017 - 7 K 5248/14 -.
  • VG Düsseldorf, 23.10.2014 - 7 L 1856/14
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