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   VG Köln, 11.12.2018 - 5 K 2238/18   

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VG Köln, 11.12.2018 - 5 K 2238/18 (https://dejure.org/2018,43091)
VG Köln, Entscheidung vom 11.12.2018 - 5 K 2238/18 (https://dejure.org/2018,43091)
VG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 5 K 2238/18 (https://dejure.org/2018,43091)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Auszug aus VG Köln, 11.12.2018 - 5 K 2238/18
    Zur Begründung verweist es auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2017 (Az.: 1 C 10.16).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, zitiert nach juris, und damit im vorliegenden Fall das Aufenthaltsgesetz in der ab dem 9. November 2017 bis zum 15. März 2018 geltenden Fassung.

    Dieses umfasst auch die Befugnis, die Erstattungsforderung per Verwaltungsakt - wie vorliegend geschehen - festzusetzen, vgl. statt aller BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, juris.

    Da die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 AufenthG wie auch diejenige nach § 25 Abs. 2 AufenthG unter dem Titel "Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen" geregelt sind, findet bei einem Wechsel von der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 AufenthG zu einer solchen nach § 25 Abs. 2 AufenthG ein solcher maßgeblicher Wechsel nicht statt, die Haftung bleibt bestehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, zitiert nach juris, Rn 29.

    Wann in diesem Sinne ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, juris.

  • VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 2237/18
    Auszug aus VG Köln, 11.12.2018 - 5 K 2238/18
    Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer (VG Köln, Urteil vom 25.09.2018, 5 K 2237/18): Einzelfall der Haftung aus einer Verpflichtungserklärung.

    Dass sich der Zeuge L. der Problematik "Haftung bei Bezug öffentlicher Leistungen" bei Abgabe der Verpflichtungserklärungen durch die Klägerin am 12. August 2014 (schon) bewusst war, folgt insbesondere aus dem Umstand, dass er - wovon sich die Kammer - soweit sie daran beteiligt war - bereits in der Beweisaufnahme im Verfahren 5 K 2237/18 überzeugen konnte - bereits am 1. August 2014 eine eigene Verpflichtungserklärung für Familienmitglieder der Familie T. abgegeben und sich im Vorfeld der Unterzeichnung intensiv mit den haftungsrechtlichen Folgen, insbesondere mit dem Ende der Haftung aus einer Verpflichtungserklärung beschäftigt hatte.

    Dass die Auffassung der Klägerin über das Haftungsende aus den Verpflichtungserklärungen - insbesondere aus damaliger Sicht - im August 2014 nahelag, ergibt sich ferner aus den Ausführungen der Kammer in dem Urteil vom 25. September 2018 (Az.: 5 K 2237/18), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich Bezug genommen wird.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 25. September 2018 - 5 K 2237/18 -, juris, Rn. 65 - 74.

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus VG Köln, 11.12.2018 - 5 K 2238/18
    Die ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht der Annahme bedarf, BVerwG, Urteil vom 24. November 1998, - 1 C 33.97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Dezember 2017, - 18 A1197/16 -, veröffentlicht in juris.

    Dementsprechend ist im Wege der Auslegung (§§ 133, 157 BGB) der jeweiligen Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG konkret zu bestimmen, für welchen Aufenthaltszweck und welche (Gesamt-)Aufenthaltsdauer sie gelten soll, so BVerwG Nichtzulassungsbeschluss vom 18. April 2018, - 1 C 6/28 - zitiert nach juris unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1 ,8.

  • VG Hannover, 27.04.2018 - 12 A 60/17

    Anfechtung; atypischer Fall; Aufenthaltszweck; Aufnahmeanordnung; Auslegung;

    Auszug aus VG Köln, 11.12.2018 - 5 K 2238/18
    Er ist nach Treu und Glauben verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat; vgl. VG Hannover Urteil vom 27. April 2018 - 12 A 60/17 - Rn 33 zitiert nach juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 18 A 1040/16

    Haftung von Flüchtlingsbürgen beschränkt

    Auszug aus VG Köln, 11.12.2018 - 5 K 2238/18
    Aus diesen besteht nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, OVG NRW , Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1040/16 -, juris, kein hinreichender Anhaltspunkt für die Annahme, die Haftung des Verpflichtungsgebers habe sich nicht auf Zeiträume nach der Asylanerkennung oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erstrecken sollen.
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