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VG Köln, 27.01.2015 - 21 L 1619/13 |
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13
Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; …
Auszug aus VG Köln, 27.01.2015 - 21 L 1619/13
Dies gilt namentlich in Ansehung des "Rückwirkungsausschlusses" des § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG, und zwar unabhängig davon, ob man diese Vorschrift als Einschränkung des prozessualen Anspruchs auf Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsakts und damit der Befugnis der Gerichte, die Bundesnetzagentur rückwirkend zur Genehmigung höherer als der ursprünglich genehmigten Entgelte zu verpflichten, versteht, in diesem Sinne Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Vorlagebeschluss vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 -, BVerwGE 149, 94 = Juris, dort Rn. 19, 25, oder ob man § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG die Wirkung einer Modifikation der zivilrechtlichen Folgen der Genehmigung (§ 37 Abs. 1 und 2 TKG) beimisst, in diesem Sinne VG Köln, Urteil vom 28. August 2013 - 21 K 5166/06 -, Juris, Rn. 53, und ob die in beiden Fällen bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit höherrangigem Recht begründet sind oder nicht.vgl. im Einzelnen: BVerwG, Vorlagebeschluss vom 26. Februar 2014- 6 C 3.13 -, a.a.O., Rn. 29, 30).
Denn die aufgezeigten Spielräume weisen der C. eine Letztentscheidungsbefugnis zu mit der Folge, dass wegen fehlender Spruchreife die Annahme einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Anspruchs auf die Genehmigung des beantragten höheren Entgelts (§ 35 Abs. 5 Satz 2 TKG) ausscheidet, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 -, a.a.O., Rn. 29.
Ungeachtet der Frage, ob die rechtliche Annahme einer Reduzierung auf Null im Anordnungsverfahren nach § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG i. V. m. § 123 Abs. 1 VwGO grundsätzlich ausgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 -, a.a.O., Rn. 30, führt das Vorbringen der Antragstellerin, dass die durch die streitige Genehmigungsentscheidung erfolgte "drastische" Entgeltabsenkung der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG) und der Wahrung der Verbraucherinteressen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 TKG) entgegenstehe und zudem effiziente Investitionen in verbesserte Mobilfunkinfrastruktur (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 TKG) behindere, nicht auf eine im vorgenannten Sinne anzunehmende Einengung des Entscheidungsspielraums der C. .
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus VG Köln, 27.01.2015 - 21 L 1619/13
BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 -1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1 = Juris, dort Rn. 74. - BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06
Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission; …
- BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei …
Auszug aus VG Köln, 27.01.2015 - 21 L 1619/13
Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Kammerbeschluss vom 08. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, K&R 2014, 796 = Juris, dort Rn. 23 f., mit weiteren Nachweisen. - BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07
Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung; …
- VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5166/06
Reichweite der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG geregelten Rückwirkungssperre
Auszug aus VG Köln, 27.01.2015 - 21 L 1619/13
Dies gilt namentlich in Ansehung des "Rückwirkungsausschlusses" des § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG, und zwar unabhängig davon, ob man diese Vorschrift als Einschränkung des prozessualen Anspruchs auf Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsakts und damit der Befugnis der Gerichte, die Bundesnetzagentur rückwirkend zur Genehmigung höherer als der ursprünglich genehmigten Entgelte zu verpflichten, versteht, in diesem Sinne Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Vorlagebeschluss vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 -, BVerwGE 149, 94 = Juris, dort Rn. 19, 25, oder ob man § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG die Wirkung einer Modifikation der zivilrechtlichen Folgen der Genehmigung (§ 37 Abs. 1 und 2 TKG) beimisst, in diesem Sinne VG Köln, Urteil vom 28. August 2013 - 21 K 5166/06 -, Juris, Rn. 53, und ob die in beiden Fällen bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit höherrangigem Recht begründet sind oder nicht.
- VG Köln, 21.12.2016 - 21 K 5914/13
Genehmigung von Entgelten für die Gewährung der Zugänge zu …
vgl. zu alldem ausführlich VG Köln, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 21 L 1624/16 - Umdruck S. 9 ff. und vom 27. Januar 2015 - 21 L 1619/13 -, Umdruck S. 9 ff. So auch Rädler, MMR 2012, 497 (498). - VG Köln, 17.05.2018 - 1 L 2466/17 Die Komplexität und Vielschichtigkeit dieses Abwägungsvorganges wird dabei nicht unerheblich dadurch gesteigert, dass § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TKG als Rechtsfolge der Bundesnetzagentur eine - durch § 31 Abs. 2 Satz 2 TKG nur unwesentlich vorstrukturierte - breite Auswahl zwischen verschiedenen denkbaren "anderen Vorgehensweisen" ermöglicht, vgl. VG Köln, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 21 L 1619/13 -, n.v.; im Ergebnis ebenso: VG Köln, Urteil vom 21. Dezember 2016, - 21 K 5914/13 -, juris.
Es besteht - jedenfalls in der hier in Rede stehenden rechtlichen Konstellation - aus europarechtlichen Erwägungen keine Vorprägung des Abwägungsvorganges zugunsten des Entgeltmaßstabes der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 1 TKG i.V.m. § 32 TKG, in diesem Sinne: VG Köln, Urteil vom 21. Dezember 2016, - 21 K 5914/13 -, juris, Rn. 95 und VG Köln, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 21 L 1619/13 -, n.v., S. 7 des Beschlussabdrucks.