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   VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21   

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https://dejure.org/2022,5649
VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21 (https://dejure.org/2022,5649)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2022 - 8 K 1260/21 (https://dejure.org/2022,5649)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2022 - 8 K 1260/21 (https://dejure.org/2022,5649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 27 SGB 8, § 92 Abs 1 SGB 8, § 36 Abs 5 SGB 8, § 91 SGB 8, § 42 Abs 2 VwGO
    Fehlende Klagebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen jugendhilferechtliche Maßnahme; hier: Inobhutnahme durch Pflegefamilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis; Hilfe zur Erziehung; Vollzeitpflege; Nicht sorgeberechtigter Elternteil; Kostenbeitrag; Inzidentprüfung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 10 LA 7/18

    Rechtmäßigkeit einer durchgeführten Jugendhilfemaßnahme als Voraussetzung für die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine nach § 92 Abs. 1 SGB VIII im Grunde nach kostenbeitragsverpflichtete Person im Falle ihrer Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach den §§ 91 ff. SGB VIII - d.h. auf Sekundärebene - gerade dann die Möglichkeit hat, Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der bewilligten Jugendhilfemaßnahme vorzubringen, wenn sie am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligt war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2011 - 12 S 2823/08 -, juris Rn. 39; ähnlich Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - 10 LA 7/18 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine nach § 92 Abs. 1 SGB VIII im Grunde nach kostenbeitragsverpflichtete Person im Falle ihrer Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach den §§ 91 ff. SGB VIII - d.h. auf Sekundärebene - gerade dann die Möglichkeit hat, Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der bewilligten Jugendhilfemaßnahme vorzubringen, wenn sie am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligt war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2011 - 12 S 2823/08 -, juris Rn. 39; ähnlich Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - 10 LA 7/18 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 12 S 2823/08

    Am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person kann

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine nach § 92 Abs. 1 SGB VIII im Grunde nach kostenbeitragsverpflichtete Person im Falle ihrer Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach den §§ 91 ff. SGB VIII - d.h. auf Sekundärebene - gerade dann die Möglichkeit hat, Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der bewilligten Jugendhilfemaßnahme vorzubringen, wenn sie am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligt war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2011 - 12 S 2823/08 -, juris Rn. 39; ähnlich Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - 10 LA 7/18 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine nach § 92 Abs. 1 SGB VIII im Grunde nach kostenbeitragsverpflichtete Person im Falle ihrer Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach den §§ 91 ff. SGB VIII - d.h. auf Sekundärebene - gerade dann die Möglichkeit hat, Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der bewilligten Jugendhilfemaßnahme vorzubringen, wenn sie am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligt war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2011 - 12 S 2823/08 -, juris Rn. 39; ähnlich Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - 10 LA 7/18 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1558/20

    Zur Pflicht des Gerichts zur Rücksichtnahme bei einem isolierten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21
    Einen Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick auf die Inobhutnahme vom 19. November 2019 lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 27. April 2020 ab, da der Kläger insoweit nicht antragsbefugt sei (8 K 1426/20); die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg blieb erfolglos (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.7.2020 - 12 S 1558/20 -).

    Der Kläger war (und ist) hinsichtlich seiner Tochter jedoch zu keinem Zeitpunkt sorgeberechtigt, da er auch weiterhin nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB), eine gemeinsame Sorgeerklärung nicht vorliegt (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) und das Familiengericht ihm das Sorgerecht auch im Rahmen der vorläufigen Entziehung des Sorgerechts gegenüber der Kindsmutter (vgl. AG Karlsruhe, Beschluss vom 7.1.2020 - 1 F 2148/19 -) oder der Entscheidung über die Entziehung des Sorgerechts gegenüber der Mutter unter Anordnung der Vormundschaft vom 15.3.2021 (vgl. AG Karlsruhe, Beschluss vom 15.3.2020 - 1 F 10/20 -) nicht übertragen hat (vgl. zum Nichtbestehen des Sorgerechts im Fall des Klägers schon VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.7.2020 - 12 S 1558/20 -, Umdruck, S. 7; VG Karlsruhe, Kammerbeschluss vom 27.4.2020 - 8 K 26/20 -, Umdruck, S. 4).

  • VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618

    Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme, Gewährung von Hilfe zur Erziehung gegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21
    Nicht sorgeberechtigte Eltern sind gegenüber der Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht klagebefugt (wie Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

    Eine Verletzung des Elternrechts des Klägers durch die angegriffene Maßnahme ist daher ausgeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -, juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 13.11.2003 - 12 B 99.2992

    Kinder- und Jugendhilferecht, Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21
    Nicht sorgeberechtigte Eltern sind gegenüber der Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht klagebefugt (wie Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

    Eine Verletzung des Elternrechts des Klägers durch die angegriffene Maßnahme ist daher ausgeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -, juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 4 LA 203/12

    Eingriff eines Bescheides über die Gewährung von Jugendhilfe in Form der Hilfe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21
    Nicht sorgeberechtigte Eltern sind gegenüber der Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht klagebefugt (wie Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

    Eine Verletzung des Elternrechts des Klägers durch die angegriffene Maßnahme ist daher ausgeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 4 LA 203/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Urteil vom 13.11.2003 - 12 B 99.2992 -, juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.03.2022 - 8 K 1260/21
    Denn im Rechtssinne stellt sich die "Weggabe in eine Pflegefamilie" als Maßnahme der Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 SGB VIII dar, die dem oder den Personenberechtigten nur auf Antrag oder jedenfalls im Einverständnis des oder der Sorgeberechtigten gewährt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 5 C 6.00 -, juris Rn. 14).
  • VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elternrecht; Erforderlichkeit;

    Dies verleiht aber auch unter Berücksichtigung von § 36 Abs. 5 SGB VIII nicht bzw. nur eingeschränkt sorgeberechtigten Elternteilen kein Recht, die Rechtmäßigkeit der bewilligten Hilfe zur Erziehung unter Berufung auf eine mögliche Verletzung in eigenen Rechten auf Primärebene in Frage zu stellen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2022 - 8 K 1260/21 -, BeckRS 2022, 4858 Rn. 14, beck-online, m. w. N.).".

    Denn diese erfolgt nicht in deren subjektivem Interesse, sondern im Interesse des Kindes zum Zweck der Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 8.3.2022 - 8 K 1260/21 -, juris Rn. 17).

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