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   VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20   

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VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20 (https://dejure.org/2022,19169)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.06.2022 - 4 K 5339/20 (https://dejure.org/2022,19169)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - 4 K 5339/20 (https://dejure.org/2022,19169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004
    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 vom Ausland aus; Frage der bewussten Umgehung des Visumsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 5
    Aufenthaltstitel; Ausreise; Visumverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Kann die Lebensgemeinschaft nur in Deutschland stattfinden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 46; stattgebender Kammerbeschluss vom 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 -, juris Rn. 42).

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau sowie die Kontinuität emotionaler Bindungen zu beiden Elternteilen in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2021, a.a.O. Rn. 48 m.w.N.).

    Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie ist es zwar grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2021, a.a.O. Rn. 47; stattgebender Kammerbeschluss vom 22.12.2021, a.a.O. Rn. 43).

    Allerdings kann auch eine nur vorübergehende Trennung dann nicht als zumutbar angesehen werden, wenn das Gericht keine gültige Prognose darüber anstellt, welchen Trennungszeitraum der Betroffene realistischerweise zu erwarten hat (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2021, a.a.O. Rn. 61; stattgebender Kammerbeschluss vom 22.12.2021 a.a.O. Rn. 44).

    Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben insbesondere dann ein gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.01.2009, a.a.O.; stattgebender Kammerbeschluss vom 01.12.2018, a.a.O. Rn. 33; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2021, a.a.O. Rn. 48; stattgebender Kammerbeschluss vom 22.12.2021 a.a.O. Rn. 44).

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Trennung des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Kann die Lebensgemeinschaft nur in Deutschland stattfinden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 46; stattgebender Kammerbeschluss vom 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 -, juris Rn. 42).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 22.12.2021, a.a.O. Rn. 42).

    Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie ist es zwar grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2021, a.a.O. Rn. 47; stattgebender Kammerbeschluss vom 22.12.2021, a.a.O. Rn. 43).

    Allerdings kann auch eine nur vorübergehende Trennung dann nicht als zumutbar angesehen werden, wenn das Gericht keine gültige Prognose darüber anstellt, welchen Trennungszeitraum der Betroffene realistischerweise zu erwarten hat (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2021, a.a.O. Rn. 61; stattgebender Kammerbeschluss vom 22.12.2021 a.a.O. Rn. 44).

    Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben insbesondere dann ein gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.01.2009, a.a.O.; stattgebender Kammerbeschluss vom 01.12.2018, a.a.O. Rn. 33; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2021, a.a.O. Rn. 48; stattgebender Kammerbeschluss vom 22.12.2021 a.a.O. Rn. 44).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Eine unerlaubte Einreise ohne Visum ist ein - nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG strafbewehrter - nicht geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63ff = juris Rn. 20, wonach eine vorsätzliche Straftat grundsätzlich nicht als geringfügig anzusehen ist) und stellt damit grundsätzlich ein Ausweisungsinteresse dar (BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, BVerwGE 138, 122 ff = juris Rn. 23; OVG Magdeburg, Beschluss vom 07.07.2014 - 2 M 23/14 -, ZAR 2014, 384 = juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2002 - 3 Bf 205/01 -, juris Rn. 2; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2006 - 3 Bs 130/06 -, juris Rn. 5), ohne dass es darauf ankäme, ob der Kläger tatsächlich ausgewiesen werden könnte (BVerwG, Urteil vom 28.09.2004 - 1 C 10.03 -, NVwZ 2005, 460 = beck online; Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, NVwZ 2019, 486 = beck online Rn. 15).

    Denn die Frage, welches Visum als das erforderliche Visum i.S.d. § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2021 - 11 S 966/19 -, juris Rn. 83), wobei auch nachträgliche Änderungen des Aufenthaltszwecks zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 16.11.2010, a.a.O.).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Sinn und Zweck der Regelung des § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG nicht primär die Verhinderung oder Sanktionierung einer unerlaubten Einreise ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Hierfür genügt weder eine Soll- noch eine Ermessensvorschrift, selbst wenn im Einzelfall ein atypischer Fall vorliegt oder das Ermessen "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.12.2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 19 zu § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, BVerwGE 153, 353ff = juris Rn. 20 ff. zu § 10 Abs. 1 AufenthG und vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, BVerwGE 162, 349ff = juris Rn. 27; s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08 -, VBlBW 2008, 353ff = juris Rn. 15).

    Eine unerlaubte Einreise ohne Visum ist ein - nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG strafbewehrter - nicht geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63ff = juris Rn. 20, wonach eine vorsätzliche Straftat grundsätzlich nicht als geringfügig anzusehen ist) und stellt damit grundsätzlich ein Ausweisungsinteresse dar (BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, BVerwGE 138, 122 ff = juris Rn. 23; OVG Magdeburg, Beschluss vom 07.07.2014 - 2 M 23/14 -, ZAR 2014, 384 = juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2002 - 3 Bf 205/01 -, juris Rn. 2; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2006 - 3 Bs 130/06 -, juris Rn. 5), ohne dass es darauf ankäme, ob der Kläger tatsächlich ausgewiesen werden könnte (BVerwG, Urteil vom 28.09.2004 - 1 C 10.03 -, NVwZ 2005, 460 = beck online; Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, NVwZ 2019, 486 = beck online Rn. 15).

    Allerdings bilden die Tilgungsfristen nach dem BZRG hinsichtlich der Aktualität eines Ausweisungsinteresses lediglich eine absolute Obergrenze, während im Übrigen die einfache Verjährung - als untere Grenze - und die absolute Verjährungsfrist als obere Grenze maßgeblich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 23).

  • OLG Stuttgart, 10.08.2009 - 1 Ss 1161/09

    Beschaffung eines Aufenthaltstitels durch unrichtige Angaben: Rechtscharakter des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Darüber hinaus ist es unerheblich, wenn die Behörde - wie vorliegend - Kenntnis von der Unrichtigkeit der Angaben hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2009 - 1 Ss 1161/09 -, NStZ-RR 2009, 387 = beck online).

    Vorstrafen von weniger als 90 Tagessätzen sind nicht generell unerheblich, sodass vom Ausländer eine umfassende Auskunft auch diesbezüglich verlangt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2009, a.a.O., zum Fall eines bezüglich der Vorstrafen unrichtig ausgefüllten Formblatts im Verfahren auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis).

  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Deutsche sind auch dann nicht zur Ausreise verpflichtet, wenn sie Sozialleistungen beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 12.10 -, NVwZ-RR 2012, 330 = beck online Rn. 19).

    In diesem Fall greift die allgemeine Regel, dass die Verfestigung des Aufenthalts eines Mitglieds der auf Sozialleistungen angewiesenen Bedarfsgemeinschaft zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte führt und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegensteht, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011, a.a.O., zu einer Niederlassungserlaubnis).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 13 S 2002/09

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgründe; Schutz von Ehe und Familie

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Nicht zuletzt aus systematischen Gründen folgt hieraus, dass dann, wenn eine Herstellung bzw. Wahrung der Familieneinheit nach dem 6. Abschnitt rechtmäßig versagt werden kann, zur Legalisierung des Aufenthalts ein Rückgriff auf die Vorschriften des 5. Abschnitts - und hier regelmäßig auf § 25 Abs. 5 AufenthG - nicht möglich ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2009 - 11 S 2990/08 -, EZAR NF 22 Nr. 3 = juris Rn. 25; Urteil vom 18.11.2009 - 13 S 2002/09 -, juris Rn. 43).

    Allerdings geht der VGH Baden-Württemberg davon aus, dass trotz der aus dem im Aufenthaltsrecht geltenden Trennungsprinzip abzuleitenden systematischen Bedenken ein Rückgriff auf § 25 Abs. 5 AufenthG zur Legalisierung des Aufenthalts ausnahmsweise möglich sein muss, wenn Art. 6 Abs. 1 GG zwingend gegen die Zulässigkeit einer Trennung der Familie spricht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2019, a.a.O.; Urteil vom 18.11.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 1 B 19.14

    Vorrang des öffentlichen Interesses an der Klärung von Identität und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Vielmehr müssen diese Voraussetzungen auch bei einem Regelanspruch nach § 25 Abs. 5 S. 2 AufenthG grundsätzlich erfüllt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.2014 - 1 B 19.14 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Allerdings ist bei der - im Rahmen der Ermessensentscheidung über ein Absehen von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen - durchzuführenden umfassenden Interessenabwägung im Hinblick auf die Gewichtigkeit der öffentlichen und privaten Interessen auch die gesetzgeberische Intention, Kettenduldungen nach Möglichkeit zu vermeiden, einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.2014, a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Darin könnte ggf. ein besonderer, atypischer Umstand liegen, der ein ausnahmsweises Absehen vom Vorliegen dieser Regelerteilungsvoraussetzung rechtfertigen würde, weil er so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigt, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 -, juris Rn. 13 sowie vom 13.06.2013 - 10 C 16.12 -, juris Rn. 16).

    Liegt ein solcher Ausnahmefall vor, kann das Fehlen einer der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen zwar einem (gebundenen) gesetzlichen Anspruch - wie demjenigen aus § 28 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 27 Abs. 1 AufenthG - nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 -, NVwZ 2009, 1239 = beck online Rn. 15).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20
    Hierfür genügt weder eine Soll- noch eine Ermessensvorschrift, selbst wenn im Einzelfall ein atypischer Fall vorliegt oder das Ermessen "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.12.2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 19 zu § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, BVerwGE 153, 353ff = juris Rn. 20 ff. zu § 10 Abs. 1 AufenthG und vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, BVerwGE 162, 349ff = juris Rn. 27; s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08 -, VBlBW 2008, 353ff = juris Rn. 15).

    Allerdings ist auch unter einem Anspruch i.S.v. § 39 S. 1 Nr. 5 AufenthV grundsätzlich nur ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen, der dann vorliegt, wenn alle Tatbestandsmerkmale der speziellen und der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 15.14 -, NVwZ-RR 2015, 113ff = juris Rn. 15; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.11.2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

  • OVG Sachsen, 03.11.2020 - 3 B 262/20

    Familienzusammenführungsrichtlinie; Ausweisungsinteresse; Prognoseentscheidung;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 12 S 389/21

    Aufenthaltstitel; Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D);

  • VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 6 K 16.578

    Unrichtige Angaben im Aufenthaltserlaubnisverfahren kein geringfügiger Verstoß

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 13 S 44/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG § 25 Abs 5 trotz

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 13 ME 123/19

    Aufenthaltserlaubnis; Betreuung durch Familienangehörige; Ermessen;

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 B 30.10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausreisehindernis aus rechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 M 23/14

    Kein visumsfreier Ehegattennachzug bei falschen Angaben für ein polnisches

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

  • OVG Sachsen, 17.08.2006 - 3 BS 130/06

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch

  • OVG Berlin, 13.02.1996 - 7 S 5.95

    Einreise ohne Sichtvermerk; Asylverfahrensdurchführung;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

  • OVG Hamburg, 06.03.2002 - 3 Bf 205/01

    Ausweisung eines Ausländers wegen Einreise unter Verletzung der maßgeblichen

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

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