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   VG Karlsruhe, 23.12.2020 - 3 K 5284/20   

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VG Karlsruhe, 23.12.2020 - 3 K 5284/20 (https://dejure.org/2020,45871)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.12.2020 - 3 K 5284/20 (https://dejure.org/2020,45871)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 3 K 5284/20 (https://dejure.org/2020,45871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 28a Abs 1 Nr 14 IfSG, § 32 Abs 1 IfSG
    Corona-Krise; Schließung eines Gebrauchtwagenhandels; Baden-Württemberg; CoronaVV BW 4 i.d.f. v. 16.12.2020; Zuständigkeit für konkretisierende Schließungsanordnung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4080/20

    Erfolgloser Normenkontrollantrag eines Buchhändlers auf Außervollzugsetzung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.12.2020 - 3 K 5284/20
    Die Untersagung eines Abholservice sei, wie der VGH Mannheim mit Beschluss vom 18.12.2020 (1 S 4080/20) für eine Buchhandlung entschieden habe, verhältnismäßig.

    Gemäß § 1d Abs. 3 Satz 5 CoronaVO, der entgegen seinem Wortlaut richtigerweise auf die Betriebe im Sinne des § 1d Abs. 3 Satz 1 CoronaVO und nicht des § 1d Abs. 3 Satz 2 CoronaVO verweist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 18.12.2020 - 1 S 4080/20 - BA, S. 9), ist den Betrieben die Einrichtung eines Abholservice untersagt und bleibt nur die Lieferung von Waren zulässig.

    2.3.3.1 Der mit der Untersagung von Abholservices für den Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte nach § 1d Abs. 3 Satz 5 CoronaVO verbundene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) stellt sich als verhältnismäßig dar (vgl. zum Folgenden ausführlich VGH Mannheim, Beschluss vom 18.12.2020 - 1 S 4080/20, S. 10 ff.).

    2.3.3.2 Ein offensichtlicher Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor (vgl. zum Folgenden ausführlich VGH Mannheim, Beschluss vom 18.1.2020 - 1 S 4080/20, S. 18 ff.).

    Denn aufgrund der bereits seit über sieben Wochen dauernden Schließung von Gastronomiebetrieben, denen seit Anfang November im Vergleich zum geöffneten Einzelhandel ein besonderes Opfer abverlangt wurde, sollte ihnen vom Verordnungsgeber zur Sicherung ihres wirtschaftlichen Überlebens zumindest die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bleiben (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 18.12.2020 - 1 S 4080/20, BA, S. 21).

  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 5 L 1066/20

    Zur "Zimmervermietung" umgestaltete Prostitutionsstätte in Speyer zu Recht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.12.2020 - 3 K 5284/20
    Sind die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung, ob ein Geschäftsmodell in den Anwendungsbereich einer Betriebsuntersagung nach der Corona-Verordnung fällt, ist die zuständige Behörde befugt, durch Ordnungsverfügung gegenüber dem Betriebsinhaber klarzustellen, dass der konkrete Betrieb untersagt ist (sog. konkretisierende Schließungsanordnung) (im Anschluss an VG Neustadt, Beschluss vom 10.12.2020 - 5 L 1066/20.NW - juris, Rn. 12).

    Sind die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung, ob ein Geschäftsmodell dem Anwendungsbereich eines Betriebsverbotes nach der von der Landesregierung auf der gesetzlichen Grundlage des § 32 Abs. 1 IfSG erlassenen Corona-Verordnung fällt, ist die zuständige Infektionsschutzbehörde befugt, durch Ordnungsverfügung - ungeachtet der Feststellung von Verstößen und der Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren im Einzelfall - gegenüber dem Betriebsinhaber klarzustellen, dass der konkrete Betrieb untersagt ist (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 10.12.2020 - 5 L 1066/20.NW - juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.12.2020 - 3 K 5284/20
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 171).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.12.2020 - 3 K 5284/20
    V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG eine Schutzpflicht trifft (BVerfG, Beschluss vom 18.10.1977 - 1 BvQ 5/77 - juris, Rn. 13 f).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.12.2020 - 3 K 5284/20
    Denn der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris, Rn. 151 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 28.12.2020 - 1 K 5285/20

    Untersagung des online-gestützten stationären gewerblichen Autoankaufs von

    Sind die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung, ob ein Geschäftsmodell dem Anwendungsbereich eines Betriebsverbotes nach der von der Landesregierung auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 IfSG erlassenen CoronaVO unterfällt, ist die zuständige Behörde befugt, durch Ordnungsverfügung - ungeachtet der Feststellung von Verstößen und der Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren im Einzelfall - gegenüber dem Betriebsinhaber klarzustellen, dass der konkrete Betrieb untersagt ist (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2020 - 3 K 5284/20 - VG Neustadt, Beschluss vom 10.12.2020 - 5 L 1066/20.NW -, juris Rn. 12).

    (a) Der Filialbetrieb der Antragstellerin, soweit dieser den Ankauf von Fahrzeugen von Privatpersonen betrifft, ist als Betrieb eines Ladengeschäftes im Sinne des § 1d Abs. 3 Satz 1 CoronaVO anzusehen (vgl. zum Folgenden: VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2020 - 3 K 5284/20 -).

    Er erfüllt weder den Tatbestand des Online-Handels noch den des Großhandels (vgl. zum Folgenden ebenfalls: VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2020 - 3 K 5284/20 -).

    Ungeachtet dessen, ob es sich bei dem von der Antragstellerin praktizierten Geschäftsmodell, bei dem die Kunden das Gebrauchtfahrzeug, das sie verkaufen wollen, zu den Filialen der Antragstellerin bringen, überhaupt um einen Abholservice in diesem Sinne handelt, erweist sich die Regelung als verhältnismäßig und verletzt nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. zum Folgenden ebenfalls: VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2020 - 3 K 5284/20 -).

    Sie berücksichtigt das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin an einer vorläufigen Fortsetzung des Filialbetriebes, wobei dieses hinsichtlich der Schließung der Annahmestelle für den Ankauf und die Entgegennahme von Fahrzeugen von Privaten (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2020 - 3 K 5284/20 -), ebenso wie hinsichtlich der Tätigkeiten für die beiden weiteren Gesellschaften, an deren Gewinn sie beteiligt werden dürfte, in Anlehnung an Ziffer 54.2.1 des Streitwertkatalogs mit jeweils 15.000,- EUR bemessen wird.

  • VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21

    Corona-Pandemie; Einstweilige Anordnung zur Öffnung von Außenbereichen eines

    Ein derartiger (möglicher) Verstoß liegt hier mit der geplanten Öffnung der Einrichtung zwar gerade noch nicht vor, die Ortspolizeibehörde ist aber genauso befugt, gegenüber dem Betriebsinhaber klarzustellen, dass und ob der konkrete Betrieb untersagt ist (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2020 - 3 K 5284/20 - VG Neustadt, Beschluss vom 10.12.2020 - 5 L 1066/20.NW -, beide juris).
  • VG Karlsruhe, 31.03.2021 - 1 K 736/21

    Verbot des Outdoor-Trainings auf dem Parkplatz vor einem Fitnessstudio während

    Sind die Beteiligten jedoch unterschiedlicher Auffassung, ob ein Handeln dem Anwendungsbereich eines Verbotes nach der von der Landesregierung auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 IfSG erlassenen CoronaVO unterfällt, ist die zuständige Behörde auch befugt, durch Ordnungsverfügung - ungeachtet der Feststellung von Verstößen und der Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren im Einzelfall - gegenüber dem Betroffenen klarzustellen, dass das konkrete Vorhaben untersagt ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.12.2020 - 1 K 5285/20 -, juris Rn. 27; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2020 - 3 K 5284/20, juris Rn. 21; VG Neustadt, Beschluss vom 10.12.2020 - 5 L 1066/20.NW -, juris Rn. 12; VG Bremen, Beschluss vom 09.03.2021 - 5 V 400/21 -, juris Rn. 19 ff.).
  • VG Hamburg, 22.04.2021 - 21 E 1813/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte vorübergehende Schließung eines

    Sind die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung, ob ein Geschäftsmodell dem Anwendungsbereich eines Betriebsverbotes nach der von der Landesregierung auf der gesetzlichen Grundlage des § 32 Abs. 1 IfSG erlassenen Corona-Verordnung unterfällt, ist die zuständige Infektionsschutzbehörde befugt, durch Ordnungsverfügung - ungeachtet der Feststellung von Verstößen und der Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren im Einzelfall - gegenüber dem Betriebsinhaber klarzustellen, dass der konkrete Betrieb untersagt ist (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 23.12.2020, 3 K 5284/20, juris, Rn. 20; Beschl. v. 28.12.2020, 1 K 5285/20, juris, Rn. 26; VG Neustadt, Beschl. v. 10.12.2020, 5 L 1066/20.NW, juris, Rn. 12).
  • VG Schleswig, 24.02.2021 - 1 B 16/21

    Coronavirus: Tätigkeit als Musiker im öffentlichen Raum verboten

    Sind die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung, ob eine Tätigkeit in den Anwendungsbereich der Corona-Bekämpfungsverordnung fällt, ist die zuständige Infektionsschutzbehörde befugt, durch Ordnungsverfügung gegenüber dem Betroffenen konkretisierend klarzustellen, ob die Tätigkeit untersagt ist (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 3 K 5284/20 -, Rn. 21, juris).
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