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   VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237   

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VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237 (https://dejure.org/2018,40466)
VG München, Entscheidung vom 14.06.2018 - M 24 K 17.5237 (https://dejure.org/2018,40466)
VG München, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - M 24 K 17.5237 (https://dejure.org/2018,40466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 11, § 53, § 54 Abs. 1 Nr. 1; EMRK Art. 8 Abs. 2; StGB § 57 Abs. 1; StPO § 456a
    Auswirkungen der Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen auf die Bemessung der Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Auswirkungen der Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen auf die Bemessung der Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (st. Rspr.; BayVGH, B.v. 03.03.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn 11; B.v. 16.03.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

    Die am ... Mai 2018 geschlossene Ehe des Klägers ist zwar auf Seiten seines Bleibeinteresses zu berücksichtigen; bei der Abwägung der gegenläufigen Interessen ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Ehe erst während der Haft und im Wissen um die Straftaten und seiner durch die Ausländerbehörde bereits angekündigten Ausweisung, also einer unsicheren Aufenthaltsperspektive, geschlossen worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 18).

    Dabei sind im Fall des Klägers seine - abgesehen von den begangenen Straftaten - erfolgreichen Integrationsbemühungen (erfolgreicher Schul- und Ausbildungsabschluss) und die mit einer deutschen Staatsangehörigen geschlossenen Ehe zu berücksichtigen, auch wenn die Ehe - wie vom Klägerbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung am 14. Juni 2018 zu Recht dargelegt - in Kenntnis der aufgrund des bestandskräftigen Bescheides des Bundesamtes vom 11. August 2011 bestehenden Ausreisepflicht, der Straftaten und der Ausweisungsverfügung geschlossen wurde und ihr damit ein geringeres Gewicht im Rahmen der Abwägung beizumessen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    Allerdings besteht keine Bindung von Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten an die tatsächlichen Feststellungen und die Beurteilung des Strafgerichts, also auch nicht an die strafgerichtliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (st. Rspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 m.w.N.; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 5.1.2017 -10 ZB 16.1778 - juris Rn. 7).

    Auch vor dem Hintergrund, dass dem Strafrecht und dem Ausländerrecht unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde liegen, kann von der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abgewichen werden (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).

    Allerdings besteht keine Bindung von Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten an die tatsächlichen Feststellungen und die Beurteilung des Strafgerichts, also auch nicht an die strafgerichtliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (st. Rspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 m.w.N.; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 5.1.2017 -10 ZB 16.1778 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    Zwar kann die erstmalige Verbüßung einer Haftstrafe, insbesondere als erste massive Einwirkung auf einen jungen Menschen, unter Umständen seine Reifung fördern und die Gefahr, erneut straffällig zu werden, mindern (vgl. BayVGH, B.v. 13.07.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 10).

    Dass der Kläger den beiden Führungsberichten der JVA vom 22. Februar 2018 und vom 23. Mai 2018 zufolge in der JVA mit der Arbeit gut zurechtkomme, im Unterkunftsbereich keine größeren Schwierigkeiten bestünden, er sich hausordnungsgemäß verhalte und nicht disziplinarisch habe belangt werden müssen, sich also in der Haft - unter Kontrolle des Strafvollzugs und unter dem Druck des Ausweisungsverfahrens - "wohlverhalten habe", reicht für sich genommen für die Annahme des Entfallens einer Wiederholungsgefahr jedenfalls nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 13.07.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    In diesem Zusammenhang sind auch die in der Rechtsprechung des EGMR entwickelten Kriterien zu beachten (vgl. EGMR, U.v. 2.8.2001 - 54273/00, Boultif/Schweiz - InfAuslR 2001, 476; U.v. 18.10.2006 -46410/99, Üner/Niederlande - NVwZ 2007, 1279 und U.v. 12.01.2010 - 47486/06 -Khan/Vereinigtes Königreich, InfAuslR 2010, 369-371).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    Allerdings kann das Gericht angesichts des bestehenden Verwaltungsermessens schon mangels entsprechenden Antrags (vgl. § 88 VwGO), aber auch aus Gründen der Gewaltenteilung, die Beklagte nicht verpflichten, eine bestimmte Sperrfrist vorzusehen; vielmehr kommt insoweit nur ein Verbescheidungsausspruch i.S.v. § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO in Betracht, wobei das Gericht nicht gehindert (wenn auch nicht verpflichtet) ist, Grenzwerte festzuhalten, die von der Beklagten bei der Neufestsetzung der Sperrfrist nicht überschritten werden dürfen, um eine (neuerliche) Unverhältnismäßigkeit zu vermeiden (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris, Rn. 25).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    In diesem Zusammenhang sind auch die in der Rechtsprechung des EGMR entwickelten Kriterien zu beachten (vgl. EGMR, U.v. 2.8.2001 - 54273/00, Boultif/Schweiz - InfAuslR 2001, 476; U.v. 18.10.2006 -46410/99, Üner/Niederlande - NVwZ 2007, 1279 und U.v. 12.01.2010 - 47486/06 -Khan/Vereinigtes Königreich, InfAuslR 2010, 369-371).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    Dieses normative Korrektiv bietet der Ausländerbehörde und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 42; BayVGH, U.v. 22.1.2013 - 10 B 12.2008 - juris Rn. 64; BayVGH U.v. 25.8.2014 -10 B 13.715 - juris Rn. 56).
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    In diesem Zusammenhang sind auch die in der Rechtsprechung des EGMR entwickelten Kriterien zu beachten (vgl. EGMR, U.v. 2.8.2001 - 54273/00, Boultif/Schweiz - InfAuslR 2001, 476; U.v. 18.10.2006 -46410/99, Üner/Niederlande - NVwZ 2007, 1279 und U.v. 12.01.2010 - 47486/06 -Khan/Vereinigtes Königreich, InfAuslR 2010, 369-371).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237
    Auch der EGMR weist mehrfach darauf hin, dass er bei Betäubungsmitteldelikten Verständnis dafür hat, dass die Vertragsstaaten gegen Ausländer, die zur Verbreitung dieser "Plage" bzw. "Geißel der Menschheit" beitragen, entschlossen durchgreifen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.03.2005 - 11 S 2885/04 - juris Rn. 48 mit Verweis auf das Urteil des EGMR vom 17.4.2003 - 52853/99 - , Nr. 46, juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 10 B 12.2008

    Ägyptischer Staatsangehöriger; Ermessensausweisung; Verurteilung zu 4 Jahren und

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 17.1386

    Abschiebung in die Türkei - Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer erheblicher

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 10 ZB 15.2109

    Berücksichtigung der Änderung der Rechtslage hinsichtlich des Ausweisungsrechts

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 16.1778

    Aufhebung einer Ausweisungsanordnung wegen strafrechtlicher Verurteilung -

  • VGH Bayern, 20.11.2017 - 10 ZB 17.1961

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Ausweisung eines türkischen

  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 10 AE 18.1908

    Erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung

    Nach einer Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und 4 Monaten wegen mehrerer Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz wurde er mit Bescheid der zuständigen Ausländerbehörde vom 2. Oktober 2017 aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen; die hiergegen erhobene Klage wies das Bayerische Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 14. Juni 2018 (M 24 K 17.5237) ab.
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