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VG München, 16.01.2017 - M 8 S 16.50931 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- BAYERN | RECHT
VwZG § 3 Abs. 2 S. 2; ZPO § 181 Abs. 1 S. 4, § 222 Abs. 1; VwGO § 57 Abs. 2, § 60, § 80 Abs. 5; AsylG § 34a Abs. 2; Dublin III-VO Art. 18 Abs. 1
Fehlende deutsche Sprachkenntnisse führen nicht zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91
Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber
Auszug aus VG München, 16.01.2017 - M 8 S 16.50931
Dies ist hier jedoch nicht der Fall und wird vom Antragsteller auch nicht geltend gemacht (vgl. VG München, B. v. 27.7.2016 - M 12 S. 16.50477- juris; VG Gelsenkirchen, B. v. 9.7.2014 - 6a L 911/14.A - juris; OVG des Saarlandes, B.v. 15.1.2001- juris; BVerfG, B. v. 2.6.1992 - 2 BvR 1401/91- juris).Ist der gesamte Aufenthalt eines Asylbewerbers auf den Asylbescheid hin orientiert, ist es ihm zuzumuten, dass er sich bei Eingang eines erkennbar amtlichen Schreibens umgehend und intensiv darum bemüht, dessen Inhalt zu erkunden (vgl. BVerfG, B. v. 2.6.1992 - 2 BvR 1401/91 - juris Rn. 23).
Eine Versäumung der Frist, innerhalb derer der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu stellen ist, kann daher nicht mehr mit mangelnden Sprachkenntnissen entschuldigt werden (vgl. BVerfG, B. v. 2.6.1992 - 2 BvR 1401/91 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - Ausländer - Vorwerfbarkeit - …
Auszug aus VG München, 16.01.2017 - M 8 S 16.50931
Denn für den Fall, dass einem Ausländer ein Bescheid zugestellt wird, dessen Inhalt und Rechtsmittelbelehrungihm unverständlich sind, werden von ihm im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zumutbare Anstrengungen verlangt, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen, wenn er die Bedeutung des Schreibens jedenfalls soweit erfassen kann, dass es sich um ein amtliches Schreiben handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält (zum Ganzen: BVerwG, B. v. 17.12.1993 - Az. 1 B 177/93 - juris; BayVGH, B. v. 16.8.2011 - Az. 13a ZB 10.30412 - juris; VG Düsseldorf, U. v. 11.4.2012 - Az. 22 K 6259/11.A - juris). - VG Düsseldorf, 11.04.2012 - 22 K 6259/11
Klagefrist, Zustellung, Ersatzzustellung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, …
Auszug aus VG München, 16.01.2017 - M 8 S 16.50931
Denn für den Fall, dass einem Ausländer ein Bescheid zugestellt wird, dessen Inhalt und Rechtsmittelbelehrungihm unverständlich sind, werden von ihm im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zumutbare Anstrengungen verlangt, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen, wenn er die Bedeutung des Schreibens jedenfalls soweit erfassen kann, dass es sich um ein amtliches Schreiben handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält (zum Ganzen: BVerwG, B. v. 17.12.1993 - Az. 1 B 177/93 - juris; BayVGH, B. v. 16.8.2011 - Az. 13a ZB 10.30412 - juris; VG Düsseldorf, U. v. 11.4.2012 - Az. 22 K 6259/11.A - juris). - VGH Bayern, 16.08.2011 - 13a ZB 10.30412
Asylrecht Irak; rechtliches Gehör (Wiedereinsetzung)
Auszug aus VG München, 16.01.2017 - M 8 S 16.50931
Denn für den Fall, dass einem Ausländer ein Bescheid zugestellt wird, dessen Inhalt und Rechtsmittelbelehrungihm unverständlich sind, werden von ihm im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zumutbare Anstrengungen verlangt, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen, wenn er die Bedeutung des Schreibens jedenfalls soweit erfassen kann, dass es sich um ein amtliches Schreiben handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält (zum Ganzen: BVerwG, B. v. 17.12.1993 - Az. 1 B 177/93 - juris; BayVGH, B. v. 16.8.2011 - Az. 13a ZB 10.30412 - juris; VG Düsseldorf, U. v. 11.4.2012 - Az. 22 K 6259/11.A - juris). - VG Gelsenkirchen, 09.07.2014 - 6a L 911/14
Dublinverfahren; Rechtschutzbedürfnis; offensichtliche Unzulässigkeit; …
Auszug aus VG München, 16.01.2017 - M 8 S 16.50931
Dies ist hier jedoch nicht der Fall und wird vom Antragsteller auch nicht geltend gemacht (vgl. VG München, B. v. 27.7.2016 - M 12 S. 16.50477- juris; VG Gelsenkirchen, B. v. 9.7.2014 - 6a L 911/14.A - juris; OVG des Saarlandes, B.v. 15.1.2001- juris; BVerfG, B. v. 2.6.1992 - 2 BvR 1401/91- juris).