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   VG Magdeburg, 30.01.2012 - 1 A 79/10   

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VG Magdeburg, 30.01.2012 - 1 A 79/10 (https://dejure.org/2012,2016)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.01.2012 - 1 A 79/10 (https://dejure.org/2012,2016)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 1 A 79/10 (https://dejure.org/2012,2016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 473
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 1 A 79/10
    Ein solches Interesse besteht allerdings dann, wenn die angegriffene Maßnahme das Grundrecht schwer beeinträchtigt (1), wenn die Gefahr einer Wiederholung besteht (2) oder wenn aus Gründen der Rehabilitierung ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit angenommen werden kann (3) - (BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris, Rdnr. 36).

    Auch spielt es keine Rolle, ob vergleichbare Veranstaltungen noch in Zukunft stattfinden sollen (vgl. zur Versammlungsfreiheit: BVerfG, B. v. 03.03.2004 - a. a. O. -, Rdnr. 37).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Veranstalter nicht auf die Alternative zukünftig möglichen Eilrechtsschutzes verwiesen werden - (vgl. zur Versammlungsfreiheit: BVerfG, B. v. 03.03.2004 - a. a. O. -, Rdnr. 41).

    Angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Rechts des Veranstalters, über das Ziel sowie die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung selbst zu bestimmen (vgl. zur Versammlungsfreiheit: BVerfGE 104, 92 ), darf für die Bejahung des Feststellungsinteresses nicht verlangt werden, dass die möglichen weiteren Veranstaltungen unter gleichen Umständen, mit einem identischen Motto und am selben Ort durchgeführt werden (vgl. zur Versammlungsfreiheit: BVerfG, B. v. 03.03.2004 - a. a. O. -, Rdnr. 41).

    Insofern darf vom Kläger, der regelmäßig keinen Zugang zum Willensbildungsprozess der Verwaltung hat, nicht mehr als die Darlegung verlangt werden, es gebe Anlass für die Annahme, dass beschränkende Verfügungen künftig auf die gleichen Gründe wie bei der im Streit befindlichen Versammlung gestützt werden (vgl. zur Versammlungsfreiheit: BVerfG, B. v. 03.03.2004 - a. a. O. -, Rdnr. 42).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 1 A 79/10
    Angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Rechts des Veranstalters, über das Ziel sowie die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung selbst zu bestimmen (vgl. zur Versammlungsfreiheit: BVerfGE 104, 92 ), darf für die Bejahung des Feststellungsinteresses nicht verlangt werden, dass die möglichen weiteren Veranstaltungen unter gleichen Umständen, mit einem identischen Motto und am selben Ort durchgeführt werden (vgl. zur Versammlungsfreiheit: BVerfG, B. v. 03.03.2004 - a. a. O. -, Rdnr. 41).
  • VG Lüneburg, 27.06.2006 - 3 A 413/05

    Verweigerung des Zugangs für über hundert Geburtstagsgäste zur Gebrutstagsfeier;

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 1 A 79/10
    Das Verbot der Musikveranstaltung gegenüber dem Kläger als Veranstalter stellt jedenfalls einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar, sodass dahinstehen kann, ob nicht auch ein Eingriff in die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG vorliegt (vgl. VG Lüneburg, U. v. 27.06.2006 - 3 A 413/05 -, zitiert nach: juris und VG Magdeburg, U. v. 31.05.2010 - 1 A 216/09 MD -, S. 4 d. U. A. - n. V.) oder in die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, U. v. 16.05.2007 - 6 C 23.06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 14 - 18; VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.07.2010 - 1 S 349/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 25 - 36).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 1 A 79/10
    Das Verbot der Musikveranstaltung gegenüber dem Kläger als Veranstalter stellt jedenfalls einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar, sodass dahinstehen kann, ob nicht auch ein Eingriff in die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG vorliegt (vgl. VG Lüneburg, U. v. 27.06.2006 - 3 A 413/05 -, zitiert nach: juris und VG Magdeburg, U. v. 31.05.2010 - 1 A 216/09 MD -, S. 4 d. U. A. - n. V.) oder in die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, U. v. 16.05.2007 - 6 C 23.06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 14 - 18; VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.07.2010 - 1 S 349/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 25 - 36).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 1 A 79/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, B. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, zitiert nach: juris, u. BVerwG, B. v. 30.04.1999 - 1 B 36/99 -, zitiert nach: juris).
  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 1 A 79/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, B. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, zitiert nach: juris, u. BVerwG, B. v. 30.04.1999 - 1 B 36/99 -, zitiert nach: juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2012 - 1 A 79/10
    Das Verbot der Musikveranstaltung gegenüber dem Kläger als Veranstalter stellt jedenfalls einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar, sodass dahinstehen kann, ob nicht auch ein Eingriff in die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG vorliegt (vgl. VG Lüneburg, U. v. 27.06.2006 - 3 A 413/05 -, zitiert nach: juris und VG Magdeburg, U. v. 31.05.2010 - 1 A 216/09 MD -, S. 4 d. U. A. - n. V.) oder in die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, U. v. 16.05.2007 - 6 C 23.06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 14 - 18; VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.07.2010 - 1 S 349/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 25 - 36).
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