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   VG Mainz, 09.02.2011 - 3 K 1571/10.MZ   

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https://dejure.org/2011,26091
VG Mainz, 09.02.2011 - 3 K 1571/10.MZ (https://dejure.org/2011,26091)
VG Mainz, Entscheidung vom 09.02.2011 - 3 K 1571/10.MZ (https://dejure.org/2011,26091)
VG Mainz, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 3 K 1571/10.MZ (https://dejure.org/2011,26091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 2 S 1 VwZG, § 180 S 1 ZPO
    Voraussetzungen der Ersatzzustellung - tatsächlicher Lebensmittelpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Innhaberschaft eines Zustelladressaten bzgl. der Wohnung als Voraussetzung für eine Ersatzzustellung nach § 180 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Unwesentlichlichkeit einer von dem Zustelladressat vorgenommenen polizeilichen Meldung eines Wohnsitzes i.S.v. § 7 BGB für die ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 431
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung

    Auszug aus VG Mainz, 09.02.2011 - 3 K 1571/10
    Vergleiche zum Leitsatz: BGH, Beschluss vom 4. Juni 1997 - XII ARZ 13/97 -, NJW-RR 1997, 1161.(Rn.5).

    Unwesentlich ist, ob der Zustelladressat dort auch seinen Wohnsitz i.S. von § 7 BGB hat oder polizeilich gemeldet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 1997 - XII ARZ 13/97 -, NJW-RR 1997, 1161).

  • OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1023/02

    Beweiskraft und Indizwirkung der Zustellungsurkunde für die Wohnung des

    Auszug aus VG Mainz, 09.02.2011 - 3 K 1571/10
    Die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO setzt deshalb voraus, dass der Zustelladressat, die Wohnung, an der der Zustellversuch vorgenommen wurde, auch tatsächlich innehat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. September 2009 - I-24 U 28/09 -, juris [Rdnr. 39]; OLG Koblenz, Urteil vom 20. Oktober 2003 - 12 U 1023/02 -, juris [Rdnr. 10]).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VG Mainz, 09.02.2011 - 3 K 1571/10
    Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1936).
  • BGH, 05.10.1959 - III ZR 111/58
    Auszug aus VG Mainz, 09.02.2011 - 3 K 1571/10
    Insbesondere wenn der Ausgang des Rechtsstreits von einer Beweisaufnahme abhängt, ist die Erfolgsaussicht i. S. des § 114 ZPO grundsätzlich zu bejahen (BGH, Urteil vom 05. Juli 1959 - III ZR 111/58 -, NJW 1960, 98).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus VG Mainz, 09.02.2011 - 3 K 1571/10
    Zwar stellt die erfolgte Meldung an das Einwohnermeldeamt ein Indiz für den Willen des Wohnungsinhabers dar, eine Wohnung unter einer bestimmten Anschrift zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92 -, NJW-RR 1994, 564, 565).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Auszug aus VG Mainz, 09.02.2011 - 3 K 1571/10
    Die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO setzt deshalb voraus, dass der Zustelladressat, die Wohnung, an der der Zustellversuch vorgenommen wurde, auch tatsächlich innehat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. September 2009 - I-24 U 28/09 -, juris [Rdnr. 39]; OLG Koblenz, Urteil vom 20. Oktober 2003 - 12 U 1023/02 -, juris [Rdnr. 10]).
  • VG Neustadt, 13.05.2013 - 3 K 800/12

    Zum Begriff Wohnung im Sinne des Zustellungsrechts

    Die Belange des Zustellungsadressaten gebieten es vielmehr, auf die tatsächlichen Verhältnisse, d.h. dessen räumlichen Lebensmittelpunkt abzustellen (Häublein in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 178 Rn. 5; VG Mainz, NVwZ-RR 2011, 431).

    Allerdings ist ein zurechenbarer Anschein dann anzunehmen, wenn der Adressat die Zustellung an die (vermeintliche) "Scheinanschrift" bewusst und zielgerichtet herbeiführt (Häublein in: Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 178 Rn. 11; vgl. auch OLG Thüringen, NStZ-RR 2006, 238 und VG Mainz, NVwZ-RR 2011, 431).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2012 - 8 A 10236/12

    Stadt darf sichergestellte Häuser nicht verwerten

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie die beigezogenen Behördenakten und die Gerichtsakten 3 L 1009/08.MZ, 3 L 1024/08.MZ, 3 K 10/09.MZ, 3 K 159/09.MZ, 3 K 1571/10.MZ und 3 K 1572/10.MZ verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • VG Mainz, 25.01.2012 - 3 K 401/11

    Sicherstellung und Verwertung eines Hausgrundstücks

    Die Verwaltungs- und Widerspruchsakten der Beklagten sowie die Gerichtsakten 3 L 1024/08.MZ, 3 K 159/09.MZ und 3 K 1571/10.MZ liegen der Kammer vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • AG Landstuhl, 05.05.2021 - 2 OWi 4211 Js 90/21

    Bußgeldverfahren: Verfahrenseinstellung wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung

    Ob eine Wohnung am Übergabeort existiert, richtet sich nicht danach, ob jemand unter einer bestimmten Adresse polizeilich gemeldet ist (VG Mainz BeckRS 2011, 47522; dies ist ggf. nur ein Indiz), sondern entscheidend ist, ob der Zustellungsempfänger tatsächlich an der angegebenen Anschrift wohnt und dort schläft, d.h. eine Wohnung des Adressaten an dem Ort, an dem zugestellt werden soll, i.S.d. Zustellvorschriften der §§ 178 ff. ZPO tatsächlich existiert und von dem Adressaten als Lebensmittelpunkt genutzt wird (BeckOK StPO/Larcher, § 37 Rn. 10 m.w.N.).
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