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   VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19 Me   

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VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19 Me (https://dejure.org/2020,5107)
VG Meiningen, Entscheidung vom 03.02.2020 - 2 K 676/19 Me (https://dejure.org/2020,5107)
VG Meiningen, Entscheidung vom 03. Februar 2020 - 2 K 676/19 Me (https://dejure.org/2020,5107)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18

    Zulässigkeit der Abschiebung eines dort anerkannten Asylbewerbers nach

    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    Wenn in der Rechtsprechung ausgeführt wird, dass Schutzberechtigte diesen Umstand selbst vertreten müssten, weil sie sich ihrer Unterkunft durch ihre Ausreise sehenden Auges begeben hätten (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, U.v. 06.09.2019 - 4 LB 17/18 - VG Osnabrück, U. v. 02.09.2019 - 5 A 326/18 -, beide juris), steht dies nach Auffassung des Gerichts der Feststellung einer unmenschlichen Behandlung nicht entgegen.

    Die meisten Arbeitsmöglichkeiten bestehen in der Schattenwirtschaft und sind schlecht bezahlte, hochprekäre, unsichere und oft gefährliche Tätigkeiten ohne Sozialversicherung - hier besteht die Gefahr der Ausbeutung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U. v. 06.09.2019 - 4 LB 17/18 -, juris m.w.N.).

    Dies gilt auch, wenn dies ggf. umständlich und/oder langwierig sein kann, wobei nicht erkennbar wäre, dass effektiver Rechtsschutz in Griechenland grundsätzlich nicht bereitstünde (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U.v. 06.09.2019 - 4 LB 17/18-, juris).

  • VG Magdeburg, 10.10.2019 - 6 A 390/19

    Nationale Abschiebungsschutzberechtigung für Inhaber eines durch Griechenland

    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    Die derzeitigen (§ 77 Abs. 1 S. 1 AsylG) Lebensbedingungen für nach Griechenland zurückkehrende Schutzberechtigte hat das Verwaltungsgericht Magdeburg unter erschöpfender Auswertung der-auch dem Gericht vorliegenden-Erkenntnismittel in seinem Urteil vom 10. Oktober 2019 - 6 A 390/19 -, juris wie folgt dargestellt: [...].

    Ungeachtet dessen sind die Betroffenen auch dann weiterhin als obdachlos zu qualifizieren, weil sie eben keinen festen offiziellen Wohnsitz haben und die informal settlements den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft im Regelfall nicht genügen (VG Magdeburg, U. v. 10.10.2019 - 6 A 390/19 -, juris).

    Denn mit dem dadurch wachsenden Konkurrenzkampf nicht nur mit den griechischen Staatsangehörigen, sondern eben auch den anderen, stetig hinzukommenden Schutzberechtigten um etwaig vorhandenen Wohnraum und auf dem Arbeitsmarkt ist der oben dargelegte Status quo eher wahrscheinlich als eine Besserung der Lebensbedingungen (VG Magdeburg, U. v. 10.10.2019 - 6 A 390/19 -, juris).

  • VG Köln, 28.11.2019 - 20 K 2489/18
    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    Diese Vermutung und die Ausübung der daraus folgenden Befugnis ist nicht länger [nicht] gerechtfertigt, wenn erwiesen ist, dass dies in Wirklichkeit im schutzgewährenden Mitgliedsstaat nicht der Fall ist (vgl. EuGH, U.v. 19.03.2019 - C-297/17 (Ibrahim).u.a. - B. v. 13.11.2019 - C-540/17 (Hamed und Omar); VG Köln, U. v. 28.11.2019 - 20 K 2489/18.A -, alle juris).

    Zudem stehen ihnen bei einem weitgehend verschlossenen Arbeitsmarkt auch keine Ausweichmöglichkeiten zur Existenzsicherung, wie etwa die Abwanderung auf andere Arbeitsmärkte in der EU, zur Verfügung, da sie anders als Inländer keine Freizügigkeit genießen (VG Köln, U. v. 28.11.2019 - 20 K 2489/18.A -, juris).

    Dabei sind alle Unterlagen grundsätzlich online und in griechischer Sprache einzureichen, Dolmetscher werden staatlicherseits allerdings nicht gestellt (vgl. AIDA, Country Report: Greece, Update von 2018, S. 190; Auswärtiges Amt, Auskunft an VG Köln vom 07.02.2018; VG Köln, U.v. 28.11.2019 - 20 K 2489/18.A -, juris).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    Diese Vermutung und die Ausübung der daraus folgenden Befugnis ist nicht länger [nicht] gerechtfertigt, wenn erwiesen ist, dass dies in Wirklichkeit im schutzgewährenden Mitgliedsstaat nicht der Fall ist (vgl. EuGH, U.v. 19.03.2019 - C-297/17 (Ibrahim).u.a. - B. v. 13.11.2019 - C-540/17 (Hamed und Omar); VG Köln, U. v. 28.11.2019 - 20 K 2489/18.A -, alle juris).

    Der Umstand, dass der Schutzstatusinhaber in diesem Mitgliedstaat keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur in deutlich eingeschränktem Umfang existenzsichernde Leistungen erhält, ohne jedoch insofern anders als die Angehörigen dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden, kann nur dann zu der Feststellung führen, dass der Schutzberechtigte dort tatsächlich einer solchen Gefahr ausgesetzt wäre, wenn dieser Umstand zur Folge hat, dass er sich aufgrund seiner besonderen Verletzbarkeit unabhängig von seinem Willen und seinen persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihm nicht erlaubte, seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die seine physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder ihn in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, U. v. 19.03.2019 - C-297/17 et al.

    Der Umstand, dass maßgeblich darauf abzustellen ist, dass der Verstoß gegen die Rechte aus Art. 3 EMRK und Art. 4 EUGRCh unabhängig von dem Willen des Betroffenen drohen müsse (EuGH, U.v. 19.03.2019 - C-297/17 et al.

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    (Leitsätze der Redaktion, siehe hierzu schon EuGH, Urteil vom 13.11.2019 - C-540/17; C-541/17 Hamed und Omar gg.

    Diese Vermutung und die Ausübung der daraus folgenden Befugnis ist nicht länger [nicht] gerechtfertigt, wenn erwiesen ist, dass dies in Wirklichkeit im schutzgewährenden Mitgliedsstaat nicht der Fall ist (vgl. EuGH, U.v. 19.03.2019 - C-297/17 (Ibrahim).u.a. - B. v. 13.11.2019 - C-540/17 (Hamed und Omar); VG Köln, U. v. 28.11.2019 - 20 K 2489/18.A -, alle juris).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    Dabei handelt es sich nach Auffassung der Kammer nicht um eine hinreichend konkrete und auf den Einzelfall bezogene Erklärung (vgl. EGMR, U. v. vom 04.11.2014 - 29217/12 - (Tarakhel / Schweiz), HUDOC), sondern um eine bloße Absichtsbekundung ohne rechtliche Bedeutung (vgl. VG Saarland, U.v. 20.09.2019 - 3 K 2100/18 VG Gelsenkirchen, U. v. 22.11.2019 - 17a K 2746/18.A -, beide juris).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    Die menschenrechtlichen Mindeststandards sind einer Relativierung, die einer Sanktion für vorangegangenes Tun gleichkäme, nicht zugänglich (vgl. zum nationalen Recht der Existenzsicherung BVerfG, U. v. 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2020 - 11 A 2480/19

    Drohen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung eines international

    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    Damit wird letztlich nur auf die Selbstverständlichkeit hingewiesen, dass in Griechenland geltendes Recht zur Anwendung kommt (OVG Nordrhein-Westfalen, B. v.30.01.2020 - 11 A 2480/19.A -, juris, Rn. 30).
  • VG Saarlouis, 20.09.2019 - 3 K 2100/18

    Einer fünfköpfigen Familie mit drei minderjährigen Kindern droht in Griechenland

    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    Dabei handelt es sich nach Auffassung der Kammer nicht um eine hinreichend konkrete und auf den Einzelfall bezogene Erklärung (vgl. EGMR, U. v. vom 04.11.2014 - 29217/12 - (Tarakhel / Schweiz), HUDOC), sondern um eine bloße Absichtsbekundung ohne rechtliche Bedeutung (vgl. VG Saarland, U.v. 20.09.2019 - 3 K 2100/18 VG Gelsenkirchen, U. v. 22.11.2019 - 17a K 2746/18.A -, beide juris).
  • VG Gelsenkirchen, 22.11.2019 - 17a K 2746/18

    Anerkannte, Abschiebungsverbot, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,

    Auszug aus VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
    Dabei handelt es sich nach Auffassung der Kammer nicht um eine hinreichend konkrete und auf den Einzelfall bezogene Erklärung (vgl. EGMR, U. v. vom 04.11.2014 - 29217/12 - (Tarakhel / Schweiz), HUDOC), sondern um eine bloße Absichtsbekundung ohne rechtliche Bedeutung (vgl. VG Saarland, U.v. 20.09.2019 - 3 K 2100/18 VG Gelsenkirchen, U. v. 22.11.2019 - 17a K 2746/18.A -, beide juris).
  • EuGH - C-541/17 (anhängig)

    Omar

  • VG Meiningen, 28.01.2020 - 2 K 648/19

    Zurückkehrende Schutzberechtigte sind in Griechenland einer unmenschlichen oder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2019 - 11 A 228/15

    Asylanspruch in Deutschland bei bestehender Asylgewährung in Bulgarien; Umdeutung

  • VG Osnabrück, 02.09.2019 - 5 A 326/18

    Anerkannt Schutzberechtigte; anerkannte Schutzberechtigte; Griechenland; Jawo;

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