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   VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12   

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VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12 (https://dejure.org/2016,11680)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2016 - 5 A 5019/12 (https://dejure.org/2016,11680)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2016 - 5 A 5019/12 (https://dejure.org/2016,11680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Genehmigung von Hähnchenmastställen in der Gemeinde Jemgum erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen die Genehmigung von Hähnchenmastställen in der Gemeinde Jemgum erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Da sich der Umfang und die Methode der Erfassung immer nach den Gegebenheiten des Untersuchungsraums und seiner potenziellen Betroffenheit durch das Vorhaben richtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 59, und vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, NuR 2010, 558), kann aber in besonderen Einzelfällen auf eine zeitnahe Bestandserhebung verzichtet werden.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn zu dem Gebiet bereits hinreichend aussagekräftige Ergebnisse aus früheren Untersuchungen vorliegen und die Aktualität dieser Informationen und Erkenntnisse sichergestellt ist (EuGH, Urteil vom 11. September 2012 - C-43/10 -, NuR 2012, 775; BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - und vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, jeweils a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2013 - 3 S 284/11 -, juris, Rn. 246 f.).

    Das Konzept der Critical Loads wurde im Rahmen der UNECE-Luftreinhaltekonvention entwickelt und wird von der Rechtsprechung als Erheblichkeitsmaßstab für Stickstoffeintrag bei Verträglichkeitsprüfungen jedenfalls im Blick auf FFH-Gebiete herangezogen (etwa BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, juris, Rn. 108 f., vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris, Rn. 87, vom 29. September 2011 - 7 C 21.09 -, NuR 2012, 119, juris, Rn. 41; Beschluss vom 5. September 2012 - 7 B 24.12 -, juris).

    In der vorgenannten Entscheidung stellt das Bundesverwaltungsgericht im Gegenteil dazu klar, dass eine solche Auslegung der vorangegangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291, juris, Rn. 93) nicht zutreffend sei.

    Der Senat habe im dortigen Fall darauf abgestellt, dass die Zusatzbelastung gegenüber der Vorbelastung sehr gering ins Gewicht falle und sich dann ein dem CL-Wert entsprechender Zustand ohnehin nicht mit den spezifischen Mitteln des Habitatrechts, sondern nur durch eine effektive Luftreinhaltepolitik erzielen lasse (Urteil vom 14. April 2010, a.a.O. Rn. 94).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Auf dieser Basis sind sodann die Einwirkungen zu ermitteln und naturschutzfachlich zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3/06 -, BVerwGE 130, 299, Rn. 68 nach juris).

    Maßgebend für die Bestandserfassung und -bewertung sind die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. EuGH, Urteile vom 20. September 2007 - C-304/05 -, NuR 2007, 679 und vom 24. November 2011 - C-404/09 -, NuR 2012, 42; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rn. 64, und vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 73).

    Angesichts der Bandbreite von Erscheinungsformen in dem in Rede stehenden Naturraum und der Vielzahl von Arten, die zudem in wechselnden, gemischten oder im Entstehen bzw. Verschwinden befindlichen Erscheinungsformen auftreten können, steht der Behörde bei der Erfassung des konkreten Naturraums eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu mit der Folge, dass eine gerichtliche Kontrolle der konkreten Zuordnungsentscheidung nur eingeschränkt dahingehend möglich ist, ob diese vertretbar, d.h. plausibel und stimmig erscheint (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 74 f.; Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 9 B 26.09 -, juris, Rn. 12).

    Das Konzept der Critical Loads wurde im Rahmen der UNECE-Luftreinhaltekonvention entwickelt und wird von der Rechtsprechung als Erheblichkeitsmaßstab für Stickstoffeintrag bei Verträglichkeitsprüfungen jedenfalls im Blick auf FFH-Gebiete herangezogen (etwa BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, juris, Rn. 108 f., vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris, Rn. 87, vom 29. September 2011 - 7 C 21.09 -, NuR 2012, 119, juris, Rn. 41; Beschluss vom 5. September 2012 - 7 B 24.12 -, juris).

    Critical Loads sind naturwissenschaftlich begründete Belastungsgrenzen für Vegetationstypen oder andere Schutzgüter, bei deren Einhaltung auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte zu erwarten sind (BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, juris, Rn. 108; Nds. OVG, Beschluss vom 18. September 2014 - 12 LA 15/14 -, juris, Rn. 15).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Die Verwaltungsvorgänge bestätigen den Vortrag des Beklagten, nach dem zunächst die an die vom Beigeladenen vorzulegenden Gutachten zu stellenden Anforderungen in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt worden sind und sich der Beklagte mit den ihm im Genehmigungsverfahren vorgelegten Unterlagen (erstmals eine FFH-VU vom 10. Dezember 2009, Beiakte I Bl. 152) intensiv auseinandergesetzt und durch zahlreiche Hinweise auf Mängel auf eine entsprechende Überarbeitung bis zu einer vom 18. Januar 2010 hingewirkt hat, die im Folgenden einer kritischen Prüfung unterzogen worden ist (vgl. u.a. Beiakte I Bl. 103, 205, 230 ff., 243, 249, Beiakte III Bl. 19, 42, Beiakte VII Bl. 166, 167 ff., 200 ff., 280, 364, 373; vgl. im Einzelnen die Ausführungen im Schriftsatz des Beklagten vom 13. August 2013, Seite 10, Bl. 174 f. der Gerichtsakte 5 A 5054/12).

    Der Beklagte hat in seinem Schriftsatz vom 13. August 2013 (Bl. 178 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5054/12) ausführlich und für die Kammer nachvollziehbar dargelegt, dass aquatisch lebende Wildvögel das Hauptreservoir aller in der Natur vorkommenden Influenza-A-Virussubtypen darstellen und ihrerseits die Erreger verbreiten, ohne selbst zu erkranken.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Da sich der Umfang und die Methode der Erfassung immer nach den Gegebenheiten des Untersuchungsraums und seiner potenziellen Betroffenheit durch das Vorhaben richtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 59, und vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, NuR 2010, 558), kann aber in besonderen Einzelfällen auf eine zeitnahe Bestandserhebung verzichtet werden.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn zu dem Gebiet bereits hinreichend aussagekräftige Ergebnisse aus früheren Untersuchungen vorliegen und die Aktualität dieser Informationen und Erkenntnisse sichergestellt ist (EuGH, Urteil vom 11. September 2012 - C-43/10 -, NuR 2012, 775; BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - und vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, jeweils a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2013 - 3 S 284/11 -, juris, Rn. 246 f.).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13

    Abwägung; Bebauungsplan; Freilandhaltung; Geflügelhaltung; Geflügelpest;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Die Möglichkeit, dass Krankheiten auf den vorgenannten Übertragungswegen verbreitet werden, stellt zwar eine "sonstige Gefahr" i.S.d. BImSchG dar (Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 -, juris, Rn. 29).

    Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, nach der es sich bei dem Verbot einer Freilandgeflügelhaltung, also dem Gebot der Einhausung einer an sich zulässigen Geflügelhaltung, um eine wirksame Vorkehrung zur Vermeidung der Gefahr einer Übertragung von Vogelgrippe handelt, durch die eine Infektion eigener Geflügelbestände mit Vogelgrippeviren durch Kontakt zu Wildvögeln und damit mittelbar die Gefahr der Weitergabe des Virus in die Nachbarschaft vermieden werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 -, juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Maßgebend für die Bestandserfassung und -bewertung sind die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. EuGH, Urteile vom 20. September 2007 - C-304/05 -, NuR 2007, 679 und vom 24. November 2011 - C-404/09 -, NuR 2012, 42; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rn. 64, und vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 73).

    Ist für bestimmte Lebensräume und Bestände eine Regenerierung hinreichend sicher zu erwarten, ist deshalb der Zustand in den Blick zu nehmen, der sich ohne die Verwirklichung des Vorhabens wieder entwickeln würde (zur Berücksichtigung künftiger naturräumlicher Entwicklungen auch infolge der Standortdynamik, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, vom 16. Dezember 2004 - 4 A 11.04 -, NVwZ 2005, 589, vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Die im öffentlichen Auslegungsverfahren erhobenen Einwendungen erfüllen nach Auffassung der Kammer auch die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an Einwendungen von Naturschutzverbänden zu stellenden erhöhten Substantiierungsanforderungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 7 C 21.09 - juris Rn. 35 m.w.N).

    Das Konzept der Critical Loads wurde im Rahmen der UNECE-Luftreinhaltekonvention entwickelt und wird von der Rechtsprechung als Erheblichkeitsmaßstab für Stickstoffeintrag bei Verträglichkeitsprüfungen jedenfalls im Blick auf FFH-Gebiete herangezogen (etwa BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, juris, Rn. 108 f., vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris, Rn. 87, vom 29. September 2011 - 7 C 21.09 -, NuR 2012, 119, juris, Rn. 41; Beschluss vom 5. September 2012 - 7 B 24.12 -, juris).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Dass darüber hinaus keine weiteren Bauten und nur unwesentlich wenige Gehölze vorhanden sind, hat sich für die erkennende Kammer auch im Rahmen der durchgeführten Ortsbesichtigung bestätigt (vgl. dazu auch die im Termin gefertigten Lichtbildaufnahmen, Beiakte BA002 im Verfahren 5 A 2872/11).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Ist für bestimmte Lebensräume und Bestände eine Regenerierung hinreichend sicher zu erwarten, ist deshalb der Zustand in den Blick zu nehmen, der sich ohne die Verwirklichung des Vorhabens wieder entwickeln würde (zur Berücksichtigung künftiger naturräumlicher Entwicklungen auch infolge der Standortdynamik, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, vom 16. Dezember 2004 - 4 A 11.04 -, NVwZ 2005, 589, vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12
    Soweit der Kläger rügt, dass der Irrelevanzwert von 3 % der zulässigen Critical Loads im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40, juris, Rn. 93) nicht angewandt werden könne, weil die Vorbelastung die Critical Loads nicht um mehr als das Doppelte überschreite, trifft dies nicht zu.
  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

  • BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12

    Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load;

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10

    Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 A 11.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Vermeidungsgebot; Eingriff; Natur und

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 12 LA 15/14

    Annahme einer Irrelevanz von Stickstoff Zusatzdepositionen anhand von Critical

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 20.09.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein;

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen; Verpflichtung zur

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Im Verfahren 5 A 5019/12 wendet sich der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Wege der Umweltverbandsklage gegen die dem Beigeladenen vom Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden als Grünland in Form von Weide und Mähweide genutzt und dienen zur Futterversorgung des Rindviehbestandes (Beiakten I Bl. 105 f. im Parallelverfahren 5 A 5019/12 - Beiakten mit Bezifferung durch römische Zahlen sind immer solche aus dem genannten Parallelverfahren -, Beiakte II Bl. 54, Beiakte VII Bl. 50).

    Das Vorhaben des Beigeladenen sei entgegen der Ausführungen des Beklagten in der Klageerwiderung im Verfahren 5 A 5054/12 nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 LSG-VO von den Schutzbestimmungen des § 5 LSG-VO freigestellt, da - wie der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Verfahren 5 A 5019/12 mit Schriftsatz vom 7. Januar 2013 (Bl. 75 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren) ausführlich dargelegt habe, eine Verträglichkeit i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG nicht vorliege und das Vorhaben den Anforderungen des § 34 Abs. 3 - 5 BNatSchG nicht entspreche.

    Insoweit werde auf die Ausführungen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. in der Klageschrift im Parallelverfahren 5 A 5019/12 Bezug genommen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Darüber hinaus wurden, worauf der Gutachter Dr. S. in seinem Gutachten vom 12. Mai 2014 zu Recht hingewiesen hat (Bl. 180 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5019/12, Seite 10 des Gutachtens), u.a. auch die Röhricht bestandene Gräben bewohnenden Vogelarten Schilfrohrsänger und Blaukehlchen bei der Bewertung der Einwirkungen nicht berücksichtigt, obwohl bei der Brutvogelkartierung 2009 ein entsprechender Brutvogelbestand festgestellt worden ist (Seite 14 der FFH-VU, Abb. 4) und diese Vögel ebenfalls dem Schutz des § 4 Abs. 2 LSG-VO unterfallen.

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Klägers im Parallelverfahren 5 A 5019/12 (dort Bl. 166 der Gerichtsakte) rügt, dass der Irrelevanzwert von 3 % der zulässigen Critical Loads im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40, juris, Rn. 93) nicht angewandt werden könne, weil die Vorbelastung die Critical Loads nicht um mehr als das Doppelte überschreite, trifft dies nicht zu.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Im Verfahren 5 A 5019/12 wendet sich der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Wege der Umweltverbandsklage gegen die dem Beigeladenen vom Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden als Grünland in Form von Weide und Mähweide genutzt und dienen zur Futterversorgung des Rindviehbestandes (Beiakten I Bl. 105 f. im Parallelverfahren 5 A 5019/12 - Beiakten mit Bezifferung durch römische Zahlen sind immer solche aus dem genannten Parallelverfahren - Beiakte II Bl. 54, Beiakte VII Bl. 50).

    Das Vorhaben des Beigeladenen sei entgegen der Ausführungen des Beklagten in der Klageerwiderung nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 LSG-VO von den Schutzbestimmungen des § 5 LSG-VO freigestellt, da - wie der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Verfahren 5 A 5019/12 mit Schriftsatz vom 7. Januar 2013 (Bl. 75 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren) ausführlich dargelegt habe, eine Verträglichkeit i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG nicht vorliege und das Vorhaben den Anforderungen des § 34 Abs. 3 - 5 BNatSchG nicht entspreche.

    Insoweit werde auf die Ausführungen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. in der Klageschrift im Parallelverfahren 5 A 5019/12 Bezug genommen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen;

    Im Verfahren 5 A 5019/12 wendet sich der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Wege der Umweltverbandsklage gegen die dem Kläger vom Landkreis L. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Mit an die Beklagte gerichtetem Schreiben vom 15. September 2004 (Bl. 311 der Gerichtsakte) ordnete das Straßenverkehrsamt des Landkreises L. auf Antrag der Beklagten (Beiakte VIII Bl. 141 im Parallelverfahren 5 A 5019/12 - Beiakten mit Bezifferung durch römische Zahlen sind immer solche aus dem genannten Parallelverfahren -) im Vorgriff auf das Widmungsverfahren zum Schutz der Straßen vor außerordentlichen Schäden u.a. für den seinerzeitigen Wirtschaftsweg D. W. ein Verbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Achslast von mehr als 8 t sowie eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 6 t an.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen; Verpflichtung zur

    Hiergegen richtet sich eine gemeindliche Nachbarklage der Beklagten (- 5 A 5054/12 -) sowie die Klage eines Naturschutzverbandes (- 5 A 5019/12 -).

    Am 7. März 2012 beantragte der Kläger bei dem Landkreis Leer die wasserbehördliche Genehmigung bzw. Plangenehmigung zur Verfüllung und Herstellung eines Entwässerungsgrabens sowie Verrohrung des herzustellenden Grabens im Bereich der Zufahrt auf dem Flurstück ... der Flur ... der Gemarkung D. zur Schaffung einer Ausweichstelle (Parkbucht) (Beiakte IX Bl. 32 im Parallelverfahren 5 A 5019/12 - Beiakten mit Bezifferung durch römische Zahlen sind immer solche aus dem genannten Parallelverfahren -), die der Landkreis Leer mit Bescheid vom 16. April 2012 (Beiakte IX Bl. 28) unter Zurückstellung der von der Beklagten im wasserbehördlichen Anhörungsverfahren erhobenen Bedenken erteilte.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

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