Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15493
VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16 (https://dejure.org/2016,15493)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 20.06.2016 - 2 B 2/16 (https://dejure.org/2016,15493)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 2 B 2/16 (https://dejure.org/2016,15493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,15493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs 1 Nr 6 BImSchV 9; § 9 Abs 1 Nr 2 BImSchV 9; § 10 Abs 3 BImSchG... ; § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG; § 45 Abs 7 BNatSchG; NLT Papier; TA Lärm; § 4 Abs 1a UmwRG; § 4 Abs 3 UmwRG; § 4a Abs 2 UmwRG; § 4a Abs 3 UmwRG; § 3c UVPG; EURL 92/2011; § 46 VwVfG
    Antragsbefugnis; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Bekanntmachung; Drittschutz; Fledermaus; Immissionsschutz; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Infraschall; Nachbarwiderspruch; Naturschutz; NLT; Öffentlichkeitsbeteiligung; Optische Beeinträchtigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Windpark Fahlen Knüven in Merzen erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Windpark "Fahlen Knüven" in Merzen erfolglos

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 07.11.2013 - C-72/12, "Altrip" -, juris -) zufolge beschränkt sich der Anwendungsbereich dabei nicht nur auf die ausdrücklich in § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG genannten Fälle, in denen eine erforderliche UVP oder erforderliche Vorprüfung des Einzelfalles weder durchgeführt noch nachgeholt worden ist, sondern erstreckt sich auch auf die Fälle, in denen eine UVP durchgeführt worden ist, die jedoch Fehler aufweist.

    Das BVerwG (Urteil vom 22.10.2015 - 7 C 15/13 -, juris) hat dazu in der Folgeentscheidung zur sog. "Altrip"-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 07.11.2013, a.a.O.) folgendes ausgeführt:.

    Zur Frage der Kausalitätsvermutung und der Auswirkung von Verfahrensfehlern gem. § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG hat das Bundesverwaltungsgericht in Anknüpfung an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 07.11.2013 - C-72/12, "Altrip" - und vom 15.10.2015 - C-137/14 -, jeweils zit. nach juris) jüngst (Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5/14 -, juris) ausgeführt:.

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], (Altrip) ausgesprochen, dass im Falle einer - von § 4 Abs. 1 UmwRG a.F. nicht erfassten - fehlerhaft durchgeführten UVP in Bezug auf das Kausalitätskriterium eine Rechtsverletzung im Sinne der UVP-Richtlinie (Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985, ABl. Nr. L 175 S. 40, neu kodifiziert durch die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 26 S. 1 - UVP-RL -) nur verneint werden könne, wenn das Gericht - ohne dem Rechtsbehelfsführer insoweit in irgendeiner Form die Beweislast aufzubürden, aber gegebenenfalls anhand der vom Bauherrn oder von den zuständigen Behörden vorgelegten Beweise und allgemeiner der gesamten dem Gericht vorliegenden Akte - zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den vom Rechtsbehelfsführer geltend gemachten Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre.

    Der Bundesgesetzgeber hat die Altrip-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (a.a.O.) zum Anlass genommen, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz durch das Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2069) "im Wege einer 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben" anzupassen (BT-Drs. 18/5927 S. 1, auch zu den folgenden Zitaten).

    Dabei ist es Sache des Gerichts, unter anderem auch die Schwere des geltend gemachten Verfahrensfehlers zu gewichten und insbesondere zu prüfen, ob dieser Fehler der betroffenen Öffentlichkeit eine der Garantien genommen hat, die geschaffen wurden, um ihr im Einklang mit den Zielen der UVP-Richtlinie Zugang zu Informationen und die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 - Rn. 54).

    Damit hat der Bundesgesetzgeber insgesamt den Anforderungen entsprochen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 - Rn. 51) genannt hat, um nach nationalem Recht davon auszugehen, dass eine Rechtsverletzung im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Buchst. b der UVP-RL nicht vorliegt.

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Ob der Verzicht auf den nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderlichen Zusammenhang zwischen der Rechtswidrigkeit der Genehmigungsentscheidung und der Verletzung in eigenen Rechten unionsrechtlich geboten ist (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683], Kommission/Deutschland - Rn. 63 f.), ist angesichts der in § 4 Abs. 3 UmwRG getroffenen Grundentscheidung des nationalen Gesetzgebers für die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 1 UmwRG auf Rechtsbehelfe von Beteiligten nach § 61 Nr. 1 und 2 VwGO ohne Bedeutung".

    Zur Frage der Kausalitätsvermutung und der Auswirkung von Verfahrensfehlern gem. § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG hat das Bundesverwaltungsgericht in Anknüpfung an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 07.11.2013 - C-72/12, "Altrip" - und vom 15.10.2015 - C-137/14 -, jeweils zit. nach juris) jüngst (Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5/14 -, juris) ausgeführt:.

    In seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - [ECLI:EU:C:2015:683] - Rn. 54 ff. hat der Europäische Gerichtshof die tragenden Erwägungen seiner Altrip-Entscheidung bekräftigt (a.a.O. Rn. 62).

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Die Kammer schließt aus der Entscheidung des BVerwG vom 22.10.2015 (7 C 15/13, juris), dass eine Genehmigungsentscheidung, die aufgrund einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung getroffen worden ist, auf Antrag eines Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 allein wegen dieses Fehlers aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährung materieller subjektiver Rechte dient (vgl. ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2016 - 2 A 48/14 - juris; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679 - juris und VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS - juris).

    Vielmehr geht die Kammer - ihrer bisherigen Rechtsprechung folgend (vgl. Beschluss vom 12.09.2013 - 2 B 29/12 - n.v.) mit dem BVerwG auch weiterhin davon aus, dass § 4 Abs. 3 UmwRG allein die Sachprüfung innerhalb eines (schon aus anderen Gründen) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30/10 - juris; ebenso Beschluss vom 27.06.2013 - 4 B 37/12 - juris; ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris; dem folgend VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS - juris).

    Daraus schließt die Kammer, dass eine Genehmigungsentscheidung, die aufgrund einer fehlerhaften UVP getroffen worden ist, auf Antrag eines Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 allein wegen dieses Verfahrensfehlers aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährung materieller subjektiver Rechte dient (vgl. Urteil der Kammer vom 28.04.2016, a.a.O.; VG Freiburg, a.a.O.; ebenso jüngst VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 220/14

    Antragsbefugnis; Ortsteil; Raumordnung; Regionales Raumordnungsprogramm;

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Das NLT-Papier stellt jedoch lediglich eine Arbeitshilfe dar und hat nur empfehlenden Charakter (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 30.07.2015 - 12 KN 220/14 -, juris), so dass eine teilweise Nichtbeachtung der dortigen Vorgaben nicht zwingend zur Fehlerhaftigkeit der UVP führt.

    Auch hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das NLT-Papier lediglich eine Empfehlung darstellt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 30.07.2015, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09

    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Bei einem solchen Abstand treten die Baukörperwirkung und Rotorbewegung der Anlage so weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.06.2010 - 12 ME 240/09 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 28.08.2008 - 8 A 2138/06 -, juris).

    Zudem ist auch in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass im Außenbereich grundsätzlich mit der Errichtung von Windenergieanlagen gerechnet werden muss und das Schutzbedürfnis des Antragstellers deshalb auch in Bezug auf die optischen Auswirkungen deutlich schwächer ist, als es etwa bei einer beeinträchtigten Wohnnutzung in anderer Lage wäre (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 38/07 -, juris, und vom 21.06.2010 - 12 ME 240/09 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Die Rechtsprechung hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des EuGH vom 7. November 2015 (BGBl. I S. 2069) auf von § 4 Abs. 1 UmwRG a.F. nicht erfasste Verfahrensfehler das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht und damit auch § 46 VwVfG angewendet (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 17).

    Kausalität setzt die nach den Umständen des Falls bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 68 sowie Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 7 C 20.11 - NVwZ 2012, 448 Rn. 39 - und vom 23. Oktober 2014 - 9 B 29.14 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 237 Rn. 7).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Bei der Prognose, ob die Errichtung von Windkraftanlagen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für eine besonders geschützte Tierart nach sich ziehen wird, so dass der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eingreift, und bei der Entscheidung, wie eine artenschutzrechtliche Prüfung, die der Ermittlung eines solchen Genehmigungshindernisses dient, im Einzelnen durchzuführen ist, steht der öffentlichen Verwaltung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris).

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich in solchen Fällen darauf, ob die rechtlichen Grenzen des behördlichen Einschätzungsspielraums gewahrt sind (BVerwG, Urteil vom 09.07.2008, a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Zu dieser Frage hat die Kammer jüngst (Urteil vom 28.04.2016 - 2 A 89/14 -, juris) bereits ausgeführt:.

    Daraus schließt die Kammer, dass eine Genehmigungsentscheidung, die aufgrund einer fehlerhaften UVP getroffen worden ist, auf Antrag eines Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 allein wegen dieses Verfahrensfehlers aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährung materieller subjektiver Rechte dient (vgl. Urteil der Kammer vom 28.04.2016, a.a.O.; VG Freiburg, a.a.O.; ebenso jüngst VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS -, juris).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Die Kammer schließt aus der Entscheidung des BVerwG vom 22.10.2015 (7 C 15/13, juris), dass eine Genehmigungsentscheidung, die aufgrund einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung getroffen worden ist, auf Antrag eines Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 allein wegen dieses Fehlers aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährung materieller subjektiver Rechte dient (vgl. ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2016 - 2 A 48/14 - juris; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679 - juris und VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS - juris).

    Das BVerwG (Urteil vom 22.10.2015 - 7 C 15/13 -, juris) hat dazu in der Folgeentscheidung zur sog. "Altrip"-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 07.11.2013, a.a.O.) folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16
    Die Aufhebung eines (nicht nichtigen) Verwaltungsakts kann somit nicht wegen eines relativen Verfahrensfehlers beansprucht werden, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung der Verfahrensvorschrift die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5/14 - juris).

    Zur Frage der Kausalitätsvermutung und der Auswirkung von Verfahrensfehlern gem. § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG hat das Bundesverwaltungsgericht in Anknüpfung an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 07.11.2013 - C-72/12, "Altrip" - und vom 15.10.2015 - C-137/14 -, jeweils zit. nach juris) jüngst (Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5/14 -, juris) ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • VG Lüneburg, 07.05.2015 - 2 A 147/12

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ersatzgeld; Ersatzzahlung; Investitionskosten;

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 7 ME 271/04

    Abstandserlass WKA; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; optische Bedrängnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

  • VG Lüneburg, 04.11.2004 - 2 A 107/03

    Abwägung; Ausgleich; Auslegung; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baudenkmal;

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 12 ME 113/14

    Bebauungsplan; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Lärm; Maststallanlage;

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 38/07

    Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.06.1989 - 1 A 61/87

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Jugendheims der Freiwilligen Erziehungshilfe

  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

  • BVerwG, 23.12.2010 - 4 B 36.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.03.1985 - 7 B 64/84
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 400/15

    Windpark in Swisttal-Odendorf vorläufig gestoppt

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

  • VG Hamburg, 26.06.2017 - 6 E 3327/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Eidelstedt

    Insoweit weitet die Vorschrift in § 4 Abs. 3 UmwRG den gerichtlichen Umfang der Begründetheitsprüfung gegenüber der Klag- bzw. Antragsbefugnis aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2015, 7 C 15/13, juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 20.12.2011, 9 A 30/10, juris Rn. 22; VG Osnabrück, Beschl. v. 20.6.2016, 2 B 2/16, juris Rn. 78 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht