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   VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199   

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VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199 (https://dejure.org/2022,13007)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199 (https://dejure.org/2022,13007)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - RN 4 S 21.2199 (https://dejure.org/2022,13007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 5, § 36 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 45 Abs. 2, Abs. 5, § 46 Abs. 2, Abs. 4; BJagdG § 17 Abs. 1, § 18 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Nur teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Ein Restrisiko braucht folglich nicht hingenommen zu werden (BayVGH, B. v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564, juris Rn. 10).

    Nach der Rechtsprechung des BayVGH (B. v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564, juris Rn. 9) und der Kammer (U. v. 27.8.2019 - RN 4 K 18.1856 - unveröffentlicht; B. v. 9.12.2019 - RN 4 S 19.2067 - unveröffentlicht) genügt für eine entsprechende Annahme bereits ein einmaliger Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften.

    Sie trägt im Übrigen der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht Rechnung, wonach das Bundesjagdgesetz und das Waffengesetz die vollständige und genaue Befolgung der waffenrechtlichen Vorschriften als Selbstverständlichkeit voraussetzen und folglich bereits ein einmaliger Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften die Unzuverlässigkeit begründen kann (vgl. BayVGH, B. v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564, juris Rn. 9).

  • VG Dresden, 21.06.2010 - 4 L 74/10
    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Vielmehr muss das Vorliegen der eine Besorgnis missbräuchlicher Waffenanwendung rechtfertigenden Tatsachen grundsätzlich erwiesen sein (VG Würzburg, B. v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645, juris Rn. 13; VG Dresden, B. v. 21.6.2010 - 4 L 74/10, juris Rn. 2).

    An den zugrunde zu legenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (VG Würzburg, B. v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645, juris Rn. 13; VG Dresden, B. v. 21.6.2010 - 4 L 74/10, juris Rn. 2).

  • VG Würzburg, 14.07.2005 - W 5 S 05.645
    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Vielmehr muss das Vorliegen der eine Besorgnis missbräuchlicher Waffenanwendung rechtfertigenden Tatsachen grundsätzlich erwiesen sein (VG Würzburg, B. v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645, juris Rn. 13; VG Dresden, B. v. 21.6.2010 - 4 L 74/10, juris Rn. 2).

    An den zugrunde zu legenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (VG Würzburg, B. v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645, juris Rn. 13; VG Dresden, B. v. 21.6.2010 - 4 L 74/10, juris Rn. 2).

  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe angesichts des obiter dictums des BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 28.6.2014 - 1 BvR 1837/12, seine Ansicht geändert, wonach auch im Gefahrenabwehrrecht strafprozessual widerrechtlich erlangte Beweismittel ohne Weiteres verwendet werden dürften.
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Dies kommt insbesondere im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem auch der streitgegenständliche Bescheid gehört, in Betracht (BayVGH, B. v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Die behördliche Prognose der Unzuverlässigkeit ist in Anlegung dieses Maßstabs nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt wird, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (vgl. BVerwG, U. v. 28.1.2015 - 6 C 1.14, NJW 2015, 3594, 3596).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Denn das Zuverlässigkeitserfordernis dient dem Zweck, die mit jedem Waffenbesitz verbundenen Risiken nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das uneingeschränkte Vertrauen verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, U. v. 22.10.2014 - 6 C 30/13, NJW 2015, 1127).
  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass diese Normen zentrale Bestimmungen des Waffenrechts sind, weil die sichere Lagerung von Waffen und Munition eine unberechtigte Nutzung durch Dritte und die damit verbundenen massiven Gefahren für die Allgemeinheit verhindern soll (BayVGH, B. v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Nicht zuletzt wäre der - nicht vorliegende - formelle Anhörungsmangel nach Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG im Hauptsacheverfahren heilbar (vgl. BayVGH, B. v. 6.7.2020 - 23 CS 20.383, juris Rn. 14 ff.; B. v. 31.1.2017 - 9 C 16.2022, juris Rn. 11), sodass ein etwaiger Anhörungsmangel dem Antrag ohnehin nicht zum Erfolg verhelfen würde.
  • VGH Bayern, 14.02.2002 - 19 ZS 01.2356

    Nachholen einer unzureichend gegebenen Begründung für eine Anordnung der

    Auszug aus VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
    Diese Begründungspflicht verlangt von der zuständigen Behörde, das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bescheids unter Bezugnahme auf die Umstände des konkreten Einzelfalls darzustellen (BayVGH, B. v. 14.2.2002 - 19 ZS 01.2356, NVwZ-RR 2002, 646).
  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 CS 17.1797

    Erfolglose Beschwerde: Formelle Anforderungen an die Anordnung des

  • VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei

    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor waffenrechtlich nicht mehr zuverlässigen Waffenbesitzern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Waffenbehörde an der Verwertung strafprozessual eventuell fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wäre und damit sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätte, die mit dem weiteren Waffenbesitz eines unzuverlässigen Waffenbesitzers verbunden sind (vgl. VG Regensburg, B.v. 22.2.2022 - RN 4 S 21.2199 - juris Rn. 57).
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