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   VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17   

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VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17 (https://dejure.org/2018,835)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.01.2018 - 11 B 84/17 (https://dejure.org/2018,835)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 11 B 84/17 (https://dejure.org/2018,835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 81 Abs 3 AufenthG 2004, § 81 Abs 4 AufenthG 2004, § 16 AufenthG 2004, § 123 Abs 1 VwGO, § 39 AufenthV
    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Anforderungen an eine Bekanntgabe; (zwischenzeitlicher) Anspruch auf Erteilung einer Duldung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 11 A 277/17
    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    Gegen den Widerspruchsbescheid vom 20.11.2017 hat der Antragsteller am 30.11.2017 Klage erhoben (Aktenzeichen 11 A 277/17).

    die aufschiebende Wirkung der Klage - 11 A 277/17- gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 17.08.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2017 wegen Ablehnung der beantragten Aufenthaltserlaubnis und Androhung der Abschiebung anzuordnen bzw. wiederherzustellen und.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, sowie die beigezogenen Gerichtsakten zum Verfahren 1 B 152/17 und 11 A 277/17 verwiesen.

    1) Dem Vortrag des Antragstellers, der im Verfahren 11 A 277/17 angefochtene Bescheid vom 17.08.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2017 sei schon deshalb rechtswidrig, weil ihm bereits ein Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung erteilt worden sei, seinem Widerspruch vom 28.08.2017 damit abgeholfen war und der Antragsgegner diese Aufenthaltserlaubnis allenfalls hätte zurücknehmen oder widerrufen können, weshalb ein Widerspruchsbescheid unstatthaft war, kann nicht gefolgt werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 18 B 148/17

    Duldung eines Ausländers wegen dringender persönlicher Gründe aufgrund Erteilung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    (VGH Mannheim Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16; OVG Münster Beschluss vom 13.03.2017 - 18 B 148/17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2016- 12 S 61/16).

    Dass für die Annahme eines hinreichend konkretisierten Nachweises nicht erforderlich gewesen wäre, dass auch der Nachweis über die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis bereits im Zeitpunkt der Antragstellung erbracht wird, kann dem Antragsteller damit nicht mehr zum Vorteil gereichen (siehe hierzu z.âEUR¯B. OVG Münster, Beschluss vom 13. März 2017 - 18 B 148/17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2017 - 4 MB 83/17

    Der Erteilung einer Ausbildungsduldung entgegenstehende Maßnahme zur

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    Denn bezüglich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Feststellung vom Vorliegen von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ist zur Überzeugung der Kammer zwar auf das Datum der Antragstellung bei dem Antragsgegner abzustellen (VG Schleswig, Beschluss vom 24.07.2017 - 1 B 63/17, wohl offen gelassen im Beschluss des OVG Schleswig vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17).

    Dies ist grundsätzlich als konkrete Maßnahme anzusehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17; siehe hierzu auch in der Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/9090, S. 26, die insoweit beispielhaft Überstellungen im Rahmen von Dublin-Verfahren nennt, was mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar ist).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    Deshalb soll er durch eine verspätete Entscheidung über seinen Antrag nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden, als wenn die Behörde sofort entschieden hätte (BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 5/10).

    Die Fiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG hat besitzstandswahrende, nicht aber rechtsbegründende Wirkung (BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 5/10).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    (VGH Mannheim Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16; OVG Münster Beschluss vom 13.03.2017 - 18 B 148/17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2016- 12 S 61/16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    An die Stelle der Entscheidung der Behörde tritt im vorliegenden Fall die Rücknahme des Antrages (so entsprechend auch OVG Münster, Beschluss vom 20.02.2009 - 18 A 2620/08 für den Fall der Rücknahme nach Ablehnung des ersten Antrages aber vor Bestandskraft dieser Entscheidung, mit der Folge, dass ein weiterer Antrag keine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG auslösen kann).
  • BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 63.17

    Anforderungen an die Gewährung des subsidiären Schutzes sowie der Zuerkennung der

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    Denn bezüglich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Feststellung vom Vorliegen von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ist zur Überzeugung der Kammer zwar auf das Datum der Antragstellung bei dem Antragsgegner abzustellen (VG Schleswig, Beschluss vom 24.07.2017 - 1 B 63/17, wohl offen gelassen im Beschluss des OVG Schleswig vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    Zum Anderen können Abschiebungsverbote aber auch ausnahmsweise aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit einfachgesetzlichen Rechten folgen, wenn diese Rechte dem Ausländer eine Rechtsposition einräumen, die durch eine Abschiebung verloren ginge (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis und des Vorliegens eines behördlichen Verfahrens kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.08.2017 - 1 B 75/17 und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.01.2016- 17 B 890/15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009- 2 M 142/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15; VG Trier vom 14.12.2011- 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17

    Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach

    Auszug aus VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17
    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis und des Vorliegens eines behördlichen Verfahrens kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.08.2017 - 1 B 75/17 und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.01.2016- 17 B 890/15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009- 2 M 142/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15; VG Trier vom 14.12.2011- 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15

    Unzulässig; verspäteter Verlängerungsantrag; Fiktionswirkung;

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 11 B 47/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines auf die Erteilung einer

  • VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11

    Vorläufiges Bleiberecht nach § 81 Abs. 4 AufenthG

  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 11 B 80/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

    Solche Ausnahmefälle liegen insbesondere dann vor, wenn sich rechtliche Hindernisse im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben können, die ihre Grundlage beispielsweise in Art. 8 EMRK (Schutz des Familien- und Privatlebens) oder in Grundrechten, etwa Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) haben, oder wenn ein Abschiebungsverbot zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit einfachgesetzlichen Rechten folgt, soweit diese Rechte der Antragstellerin eine Rechtsposition einräumen, die durch eine Abschiebung verloren gehen würde (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 17. Januar 2018 - 11 B 84/17 -, juris Rn. 102 f.; OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 34 m. w. N. und Beschl. v. 2. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.).
  • VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23

    Bekanntgabe einer Aufenthaltserlaubnis

    Ein Formerfordernis, bei dessen Missachtung der Verwaltungsakt unwirksam wäre, ergibt sich daraus nicht und ist strikt zu unterscheiden von der praktischen oder vom Gesetz vorgesehenen Notwendigkeit, einen erlassenen Verwaltungsakt auch zu verkörpern, um dadurch in die Lage versetzt zu werden, seinen ausweisrechtlichen Pflichten gemäß §§ 48 f. AufenthG zu genügen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 9 B 2282/20 -, juris, Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 17.01.2018 - 11 B 84/17 -, juris, Rn. 94; Zühlcke, in: HTK-AuslR, Stand: 18.03.2021; zu Abs. 1 des § 77 AufenthG, Rn. 9 ff.).
  • VG Schleswig, 07.07.2023 - 11 B 82/23
    Solche Ausnahmefälle liegen insbesondere dann vor, wenn sich rechtliche Hindernisse im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben können, die ihre Grundlage beispielsweise in Art. 8 EMRK (Schutz des Familien- und Privatlebens) oder in Grundrechten, etwa Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) haben, oder wenn ein Abschiebungsverbot zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit einfachgesetzlichen Rechten folgt, soweit diese Rechte dem Antragsteller eine Rechtsposition einräumen, die durch eine Abschiebung verloren gehen würde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 11 B 84/17 -, juris Rn. 102f.; OVG NRW, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 34 m. w. N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10f. m. w. N.).
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