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   VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21   

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VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21 (https://dejure.org/2021,42962)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.10.2021 - 11 B 74/21 (https://dejure.org/2021,42962)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 11 B 74/21 (https://dejure.org/2021,42962)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2020 - 4 MB 5/20

    Aufenthaltsrecht: Notwendigkeit der Verständigung in deutscher Sprache zumindest

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Tritt jedoch keine Fiktionswirkung ein, so besteht grundsätzlich kein verfahrensabhängiges Bleiberecht, d. h. der Betroffene hat das Verfahren auf Erteilung des Aufenthaltstitels von seinem Heimatland aus zu betreiben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 MB 94/18 -, juris Rn. 2 und Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16).

    Trotz der nach § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG fehlenden Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann eine Aussetzung der Abschiebung nach § 123 VwGO für die Dauer des Aufenthaltserlaubnisverfahrens erwirkt werden, wenn dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, den möglicherweise Begünstigten zu Gute kommt (vgl. dazu OVG Münster Beschluss vom 19. Juni 2017 - 18 B 336/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris, Rn. 35 ff., unter Verweis auf die Ausführungen zu § 25 Abs. 5 AufenthG in BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, juris, Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rn. 11).

  • VG Schleswig, 01.07.2019 - 11 B 93/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Zu beachten ist immer, dass bei der Bewertung der familiären Beziehungen eine schematische Einordnung als einerseits aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder aber andererseits als eine sog. bloße "Begegnungsgemeinschaft" ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen unzulässig ist (Beschluss der Kammer vom 01. Juli 2019 - 11 B 93/19 -, S. 2 f., wird veröffentlicht).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Allerdings verpflichtet Art. 6 GG die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Maßnahmen die familiären Bindungen des Ausländers pflichtgemäß in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Zwar gewähren Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, sie können jedoch eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung aus familiären Gründen im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG begründen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.10.2019 - 4 MB 81/19 -, n.v., S. 6 des Beschlussabdrucks; BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Trotz der nach § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG fehlenden Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann eine Aussetzung der Abschiebung nach § 123 VwGO für die Dauer des Aufenthaltserlaubnisverfahrens erwirkt werden, wenn dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, den möglicherweise Begünstigten zu Gute kommt (vgl. dazu OVG Münster Beschluss vom 19. Juni 2017 - 18 B 336/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris, Rn. 35 ff., unter Verweis auf die Ausführungen zu § 25 Abs. 5 AufenthG in BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, juris, Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Tritt jedoch keine Fiktionswirkung ein, so besteht grundsätzlich kein verfahrensabhängiges Bleiberecht, d. h. der Betroffene hat das Verfahren auf Erteilung des Aufenthaltstitels von seinem Heimatland aus zu betreiben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 MB 94/18 -, juris Rn. 2 und Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Trotz der nach § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG fehlenden Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann eine Aussetzung der Abschiebung nach § 123 VwGO für die Dauer des Aufenthaltserlaubnisverfahrens erwirkt werden, wenn dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, den möglicherweise Begünstigten zu Gute kommt (vgl. dazu OVG Münster Beschluss vom 19. Juni 2017 - 18 B 336/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris, Rn. 35 ff., unter Verweis auf die Ausführungen zu § 25 Abs. 5 AufenthG in BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, juris, Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Tritt jedoch keine Fiktionswirkung ein, so besteht grundsätzlich kein verfahrensabhängiges Bleiberecht, d. h. der Betroffene hat das Verfahren auf Erteilung des Aufenthaltstitels von seinem Heimatland aus zu betreiben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 MB 94/18 -, juris Rn. 2 und Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Tritt jedoch keine Fiktionswirkung ein, so besteht grundsätzlich kein verfahrensabhängiges Bleiberecht, d. h. der Betroffene hat das Verfahren auf Erteilung des Aufenthaltstitels von seinem Heimatland aus zu betreiben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 MB 94/18 -, juris Rn. 2 und Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - 18 B 336/17

    Erteilung einer Duldung wegen dringender persönlicher Gründe eines Ausländers

    Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2021 - 11 B 74/21
    Trotz der nach § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG fehlenden Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann eine Aussetzung der Abschiebung nach § 123 VwGO für die Dauer des Aufenthaltserlaubnisverfahrens erwirkt werden, wenn dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, den möglicherweise Begünstigten zu Gute kommt (vgl. dazu OVG Münster Beschluss vom 19. Juni 2017 - 18 B 336/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris, Rn. 35 ff., unter Verweis auf die Ausführungen zu § 25 Abs. 5 AufenthG in BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, juris, Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rn. 11).
  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 18 B 492/05

    Aufenthalttitel Antrag Fiktionswirkung Bleiberecht Duldung

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 4 MB 94/18

    Voraussetzungen und Reichweite des verfahrensabhängigen Bleiberechts

  • VG Schleswig, 19.11.2021 - 11 B 89/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Deshalb wäre in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25.7.2011 - 4 MB 40/11 -, juris, Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 20.10.2021 - 11 B 74/21 -, juris, Rn. 17).

    Zu beachten ist immer, dass bei der Bewertung der familiären Beziehungen eine schematische Einordnung als einerseits aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder aber andererseits als eine sog. bloße "Begegnungsgemeinschaft" ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen unzulässig ist (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1.7.2019 - 11 B 93/19 -, juris, Rn. 6 und vom 20.10.2021 - 11 B 74/21 -, juris, Rn. 20).

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