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   VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277   

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VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277 (https://dejure.org/2019,14672)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14.05.2019 - W 1 K 18.1277 (https://dejure.org/2019,14672)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - W 1 K 18.1277 (https://dejure.org/2019,14672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 3 Abs. 2; LPartG § 20a Abs. 5; BBesG § ... 39 f.; EGAO Art. 97 § 9; BayVwVfG Art. 35,Art. 51 Abs. 1 Nr. 1,; BayBesG Art. 3 Abs. 1,Art. 37 S. 1, Art. 108 Abs. 10,; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1, § 155 Abs. 1 S. 1, § 167 Abs. 1; BGB § 291, § 288 Abs. 1 S. 2
    Nachzahlung eines Familienzuschlags bei Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Ehe

  • rewis.io

    Nachzahlung eines Familienzuschlags bei Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Ehe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 3 BV 13.2587

    Eingetragene Lebenspartnerschaft, Nachzahlung, Familienzuschlag, Haushaltsjahr,

    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Unter zeitnaher Geltendmachung sei danach zu verstehen, dass Beamte und Beamtinnen ihre Ansprüche während des laufenden Haushaltsjahres gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht hätten, ohne dass über ihren Anspruch schon abschließend entschieden worden sei (BayVGH, B. v. 23.11.2015 - 3 BV 13.2587 - juris).

    In der Anwendung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung liegt in der vorliegenden Konstellation weder ein Verstoß gegen den Äquivalenzgrundsatz noch eine Verletzung des Effektivitätsgrundsatzes (BayVGH, B. v. 23.11.2015 - 3 BV 13.2587 - juris).

    Ein Verstoß gegen den Äquivalenzgrundsatz liegt nicht vor, weil der (zunächst richterrechtlich entwickelte) Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung sowohl für nationale Ansprüche (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.2011 - 2 C 40/10 - juris) als auch für den hier aus dem Unionsrecht abgeleiteten Anspruch gilt (BayVGH, B. v. 23.11.2015 - 3 BV 13.2587 - juris).

    Eine übermäßige Erschwerung der Durchsetzung von Unionsrecht liegt darin ebenso wenig wie beispielsweise in der normativen Festsetzung angemessener Ausschluss- und Verjährungsfristen (vgl. EuGH, U.v. 19.6.2014 - Rs. C-501/12 - ZBR 2014, 306 - juris Rn. 114 mit weiteren Nachweisen; BayVGH, U.v. 23.11.2015 - 3 BV 13.2587 - juris; VG Hannover, U.v. 8.10.2013 - 2 A 6560/13 - juris).

    Die Richtlinie wurde ausreichend in das deutsche Recht umgesetzt, da Art. 108 Abs. 10 BayBesG, wie dargestellt, nicht gegen Unionsrecht verstößt (BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 3 BV 13.2587 - juris).

  • VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Die Richtlinie ist hinreichend genau, inhaltlich unbestimmt und der Geltungsbereich ist eröffnet (VG Ansbach, U.v. 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386 - juris).

    Ein Bürger kann sich auch unmittelbar auf eine Richtlinie berufen, wenn diese nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt ist (u.a. VG Ansbach, U.v. 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386 - juris).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Unionsrecht steht einer nationalen Vorschrift, nach der ein Beamter Ansprüche auf Geldleistungen zeitnah, nämlich vor dem Ende des jeweiligen Haushaltsjahrs, geltend machen muss, nicht entgegen, wenn diese Vorschrift weder gegen den Äquivalenzgrundsatz noch gegen den Effektivitätsgrundsatz verstößt (vgl. EuGH, U.v. 19.6.2014 - Rs. C-501/12 - ZBR 2014, 306 - juris).

    Eine übermäßige Erschwerung der Durchsetzung von Unionsrecht liegt darin ebenso wenig wie beispielsweise in der normativen Festsetzung angemessener Ausschluss- und Verjährungsfristen (vgl. EuGH, U.v. 19.6.2014 - Rs. C-501/12 - ZBR 2014, 306 - juris Rn. 114 mit weiteren Nachweisen; BayVGH, U.v. 23.11.2015 - 3 BV 13.2587 - juris; VG Hannover, U.v. 8.10.2013 - 2 A 6560/13 - juris).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Auch hinsichtlich des Begriffs "zeitnahe Geltendmachung" nimmt der bayerische Gesetzgeber auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug (BVerfG, B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91- juris).
  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Ein Verstoß gegen den Äquivalenzgrundsatz liegt nicht vor, weil der (zunächst richterrechtlich entwickelte) Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung sowohl für nationale Ansprüche (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.2011 - 2 C 40/10 - juris) als auch für den hier aus dem Unionsrecht abgeleiteten Anspruch gilt (BayVGH, B. v. 23.11.2015 - 3 BV 13.2587 - juris).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Der Effektivitätsgrundsatz ist hier nicht verletzt, weil in der zeitnahen Geltendmachung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine übermäßige Erschwerung der Durchsetzung von Unionsrecht liegt (vgl. U.v. 29.9.2011 - 2 C 32.10 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Mit Art. 108 Abs. 10 BayBesG soll dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (BVerfG, B.v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris) Rechnung getragen werden, wonach der Gesetzgeber verpflichtet ist, rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Wirkung vom 1. August 2001 eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die allen Beamten und Beamtinnen, die ihre Ansprüche auf Familienzuschlag zeitnah geltend gemacht haben, einen Anspruch auf Nachzahlung des Familienzuschlags ab dem Zeitpunkt seiner erstmaligen Beanspruchung einräumt.
  • VGH Bayern, 27.02.2003 - 3 B 02.1968
    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Entscheidend hierfür ist der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit im Sinne des § 90 VwGO (BayVGH, B.v. 27.2.2003 - 3 B 02.1968 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15

    Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung

    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Auch kann sich der Kläger für die unmittelbare Anwendbarkeit nicht auf eine zu spät erfolgte Umsetzung der Richtlinie berufen, da mittlerweile eine Umsetzung der Richtlinie erfolgt ist (OVG Niedersachsen, U.v. 24.11.2015 - 5 LB 83/15- juris).
  • VG München, 20.02.2018 - M 5 K 17.3172

    Beginn der Verjährung bei Besoldungsansprüchen

    Auszug aus VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
    Auf die Kenntnis kommt es nach dem Wortlaut des Art. 13 BayBesG hingegen nicht an (VG München, U. v. 20.2.2018 - M 5 K 17.3172 - juris).
  • VG München, 20.04.2021 - M 5 K 19.1884

    Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 bei Lebenspartnerschaft

    Hätte der Kläger am ... 2003 eine Ehe geschlossen und wäre nicht eine Lebenspartnerschaft eingegangen, so hätte ihm gemäß § 40 Abs. 1 BBesG a.F. in dem streitgegenständlichen Zeitraum ein Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 zugestanden (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.5.2019 - W 1 K 18.1277 - juris Rn. 30 ff.).

    Hätte der Kläger am ... 2003 eine Ehe geschlossen und wäre nicht eine Lebenspartnerschaft eingegangen, so hätte ihm gemäß Art. 40 Abs. 1 BBesG a.F. in dem streitgegenständlichen Zeitraum ein Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 zugestanden (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.5.2019 - W 1 K 18.1277 - juris Rn. 30 ff.).

  • VG München, 20.04.2021 - M 5 K 19.2347

    Rückwirkende Zahlung des hälftigen Familienzuschlags bei eingetragener

    Hätte der Kläger am ... ... 2001 eine Ehe geschlossen und wäre nicht eine Lebenspartnerschaft eingegangen, so hätte ihm gemäß Art. 40 Abs. 1 BBesG a.F. in dem streitgegenständlichen Zeitraum ein Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 zugestanden (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.5.2019 - W 1 K 18.1277 - juris Rn. 30 ff.).

    Hätte der Kläger am ... ... 2001 eine Ehe geschlossen und wäre nicht eine Lebenspartnerschaft eingegangen, so hätte ihm gemäß § 40 Abs. 1 BBesG a.F. in dem streitgegenständlichen Zeitraum ein Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 zugestanden (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.5.2019 - W 1 K 18.1277 - juris Rn. 30 ff.).

  • VG München, 20.04.2021 - M 5 K 19.1285

    Familienzuschlag bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

    Hätte der Kläger am ... September 2009 eine Ehe geschlossen und wäre nicht eine Lebenspartnerschaft eingegangen, so hätte ihm gemäß § 40 Abs. 1 BBesG a.F. in dem streitgegenständlichen Zeitraum ein Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 zugestanden (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.5.2019 - W 1 K 18.1277 - juris Rn. 30 ff.).
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