Rechtsprechung
   VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32228
VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332 (https://dejure.org/2017,32228)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18.05.2017 - W 3 K 16.332 (https://dejure.org/2017,32228)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 (https://dejure.org/2017,32228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 27, § 33, § 42, § 86 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5, § 86c, § 89c
    Kostenerstattung zwischen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

  • rewis.io

    Kostenerstattung zwischen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 34.12

    Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; bisherige Zuständigkeit; gewöhnlicher

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332
    Danach soll sich § 86 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 SGB VIII nunmehr lediglich auf solche Fallgestaltungen beziehen, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn erstmals verschiedene gewöhnliche Aufenthalte begründen und in der Folge beibehalten (BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 5 C 34/12 - BVerwGE 148, 242/246).

    Es legte jedoch größeres Gewicht auf eine Auslegung anhand des Zwecks der Norm und kam nach alter Rechtslage in nachvollziehbarer Weise auf das Ergebnis, Satz 2 beziehe nicht immer alle Tatbestandsmerkmale des vorangehenden Satzes 1 mit ein (BVerwG, U.v. 14.11.2013, - 5 C 34/12 - BVerwGE 148, 242/248 f.).

    Trotz der vom Bundesverwaltungsgericht zur früheren Rechtslage dargestellten, für das Gericht nachvollziehbaren Argumentation, dass die Nähe zwischen Jugendhilfeträgern und Eltern nicht mehr nötig ist, wenn den Eltern ohnehin keine Personensorge mehr zusteht (BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 5 C 34/12 - BVerwGE 148, 242/249), führt die Gesamtschau der oben genannten Argumente nach Ansicht des Gerichts zu einer Änderung der Rechtslage.

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332
    Die zeitliche Abfolge der zuständigkeitsrelevanten Kriterien hatte nach dieser Rechtsprechung keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des § 86 Abs. 5 SGB VIII (BVerwG, U.v. 9.12.2010 - 5 C 17/09 - BVerwGE 139, 378/381; BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 - BVerwGE 141, 77/85; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.1.2013 - 12 BV 12.2585 - juris).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 17.09

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332
    Die zeitliche Abfolge der zuständigkeitsrelevanten Kriterien hatte nach dieser Rechtsprechung keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des § 86 Abs. 5 SGB VIII (BVerwG, U.v. 9.12.2010 - 5 C 17/09 - BVerwGE 139, 378/381; BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 - BVerwGE 141, 77/85; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.1.2013 - 12 BV 12.2585 - juris).
  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Rückerstattung; Kostenerstattung;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332
    Die zeitliche Abfolge der zuständigkeitsrelevanten Kriterien hatte nach dieser Rechtsprechung keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des § 86 Abs. 5 SGB VIII (BVerwG, U.v. 9.12.2010 - 5 C 17/09 - BVerwGE 139, 378/381; BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 - BVerwGE 141, 77/85; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.1.2013 - 12 BV 12.2585 - juris).
  • VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 5991/13

    Bisherige Zuständigkeit; Fallübernahme; Feststellungsklage; Jugendhilfeleistung;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332
    Der Gesetzgeber hat durch die Neufassung des Satzes 2 nach Ansicht des erkennenden Gerichts jedoch durch den geänderten Wortlaut den Bezug von Satz 2 zu Satz 1 verstärkt (vgl. VG Hannover, U.v. 3.2.2016 - 3 A 5991/13 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 12 BV 12.2585

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332
    Die zeitliche Abfolge der zuständigkeitsrelevanten Kriterien hatte nach dieser Rechtsprechung keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des § 86 Abs. 5 SGB VIII (BVerwG, U.v. 9.12.2010 - 5 C 17/09 - BVerwGE 139, 378/381; BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 - BVerwGE 141, 77/85; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.1.2013 - 12 BV 12.2585 - juris).
  • VG Saarlouis, 24.05.2018 - 3 K 2651/16

    Kostenerstattung des Trägers bei Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung und

    Denn die Entziehung des Sorgerechts löst bei gleichbleibendem gewöhnlichem Aufenthalt des bisher Sorgeberechtigten keine Zuständigkeitsneubestimmung aus.(Vgl. VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, Rn. 33, juris.).

    Der Umzug der Mutter in den Bereich des Klägers zum 01.03.2013 ist im Zusammenspiel mit dem vorherigen Sorgerechtsentzug durch Beschluss vom 09.11.2012 ein zuständigkeitsrelevanter Aspekt.(Vgl. hierzu: VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, Rn. 34, juris.).

    Daher wird schon im Rahmen der grammatikalischen Auslegung deutlich, dass die statische Zuständigkeit in § 86 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII nur im Rahmen des erstmaligen Begründens verschiedener gewöhnlicher Aufenthalte gelten soll.(Hierzu: VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, Rn. 45, juris.).

    Vielmehr knüpft der gesamte Absatz 2 nunmehr sowohl vom Wortlaut als auch von der Binnensystematik der Norm her eindeutig an Satz 1 an und setzt damit für beide in Satz 2 geregelten Alternativen voraus, dass die Elternteile (erst) nach Beginn der Leistung verschiedene gewöhnliche Aufenthalte begründet haben und bei Beginn der Leistung (noch) ein gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Eltern innerhalb des Zuständigkeitsbereichs desselben Trägers bestand.(Vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 26. November 2015 - 4 Bf 29/14 -, Rn. 40 und 47, juris; VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, Rn. 45, juris.) Dies ist aber hier nicht der Fall, weil die Eltern vor "Beginn der Leistung" keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

  • VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 1128/16

    Örtliche Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht ( §§ 86 ff. SGB VIII) bei

    Denn die Entziehung des Sorgerechts löst bei gleichbleibendem gewöhnlichem Aufenthalt des bisher Sorgeberechtigten keine Zuständigkeitsneubestimmung aus.(Vgl.: VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, Rn. 33, juris.).

    Der Umzug der Mutter ist im Zusammenspiel mit dem vorherigen Sorgerechtsentzug durch Beschluss vom 09.11.2012 ein zuständigkeitsrelevanter Aspekt.(Vgl. hierzu: VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, Rn. 34, juris.) Hier richtet sich die Bestimmung der Zuständigkeit für die Zeit vom 01.03.2013 bis 31.12.2013 nach § 86 Abs. 5 Satz 2 2. Alt. SGB VIII a.F. (aa.).

    Daher wird schon im Rahmen der grammatikalischen Auslegung deutlich, dass die statische Zuständigkeit in § 86 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII nur im Rahmen des erstmaligen Begründens verschiedener gewöhnlicher Aufenthalte gelten soll.(Hierzu: VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, Rn. 45, juris.).

    Vielmehr knüpft der gesamte Absatz 2 nunmehr sowohl vom Wortlaut als auch von der Binnensystematik der Norm her eindeutig an Satz 1 an und setzt damit für beide in Satz 2 geregelten Alternativen voraus, dass die Elternteile (erst) nach Beginn der Leistung verschiedene gewöhnliche Aufenthalte begründet haben und bei Beginn der Leistung (noch) ein gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Eltern innerhalb des Zuständigkeitsbereichs desselben Trägers bestand.(OVG Hamburg, Urteil vom 26. November 2015 - 4 Bf 29/14 -, Rn. 40 und 47, juris; VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, Rn. 45, juris.) Dies ist aber hier nicht der Fall, weil die Eltern vor "Beginn der Leistung" keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

  • VG Aachen, 20.12.2018 - 1 K 909/16

    Beginn der Leistung; Vollzeitpflege; Kostenerstattung; dynamische Zuständigkeit;

    vgl. hierzu VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, juris, Rn. 39, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 12 A 2643/16
    So auch Hamb. OVG, Urteil vom 26. November 2015 - 4 Bf 29/14 -, juris Rn. 40; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Juli 2019 - 2 A 208/18 -, juris Rn. 14 ff.; VG Aachen, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 1 K 909/16 -, juris Rn. 44; VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, juris Rn. 45.

    - W 3 K 16.332 -, juris Rn. 48 m. w. N. aus der Literatur.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 12 A 2644/16
    So auch Hamb. OVG, Urteil vom 26. November 2015 - 4 Bf 29/14 -, juris Rn. 40; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Juli 2019 - 2 A 208/18 -, juris Rn. 14 ff.; VG Aachen, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 1 K 909/16 -, juris Rn. 44; VG Würzburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.332 -, juris Rn. 45.

    - W 3 K 16.332 -, juris Rn. 48 m. w. N. aus der Literatur.

  • VG Augsburg, 26.11.2019 - Au 3 K 17.1675

    Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfekosten

    § 86 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII ist nunmehr dahingehend zu verstehen, dass die bisherige Zuständigkeit nur dann bestehen bleibt, wenn die Elternteile die verschiedenen gewöhnlichen Aufenthalte gemäß § 86 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII erst nach Beginn der Leistung begründen (so auch DIJuF-Rechtsgutachten 20.1.2014, J 8.110/J 9.230 DE, JAmt 2014, 15, 16; Häußler, DVBl 2013, 1001, 1007; vgl. ausführlich auch VG Würzburg, U.v. 18.5.2017 - W 3 K 16.332 - beck online Rn. 37 ff.; VG Aachen, U.v. 20.12.2018 - 1 K 909/16 - beck online Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht