Rechtsprechung
   VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36267
VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045 (https://dejure.org/2021,36267)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31.08.2021 - W 8 E 21.1045 (https://dejure.org/2021,36267)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31. August 2021 - W 8 E 21.1045 (https://dejure.org/2021,36267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; LFGB § ... 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3, § 40 Abs. 3 S. 1, § 40 Abs. 4, § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a), § 60 Abs. 4 Nr. 2, § 62 Abs. 2 Nr. 2; VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a), Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5; LMHV § 3 Abs. 1, § 10 Nr. 1; LMRStrafVO § 2 Nr. 2, § 2 Nr. 5; GG Art. 12 Abs. 1
    Eilantrag, Hygienemängel in Metzgerei, behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Anhörungsmängel, Konkretisierung, Produktbezug, Verfassungsmäßigkeit, Erheblichkeitsschwelle, Bußgeldprognose

  • rewis.io

    Eilantrag, Hygienemängel in Metzgerei, behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Anhörungsmängel, Konkretisierung, Produktbezug, Verfassungsmäßigkeit, Erheblichkeitsschwelle, Bußgeldprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    Wie das Bundesverfassungsgericht mittlerweile entschieden hat, verstößt § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB - in der heute geltenden Fassung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Befristung von sechs Monaten - nicht gegen das Grundgesetz (siehe BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Da es sich auf Rechtsfolgenseite um eine Veröffentlichungspflicht der zuständigen Behörde mit einer erheblichen Eingriffsschwere handelt und demzufolge kein Raum für eine einzelfallbezogene Ermessensprüfung eröffnet ist, kommt den Tatbestandsvoraussetzungen im Rahmen der Rechtmäßigkeitsüberprüfung eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 50; VGH BW B.v. 28.01.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 27 f.).

    (2) Des Weiteren enthält die geplante Veröffentlichung auch den nach § 40 Abs. 4 Satz 2 LFGB erforderlichen Hinweis zur - am 23. Juli 2021 erfolgten vollständigen - Mängelbeseitigung, da andernfalls der Eindruck entstehen könne, der jeweilige Grund für die Beanstandungen bestünde fort (BVerfG, B.v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 40).

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N.).

    Folglich obliegt die Ausgestaltung der Darstellung im Wesentlichen dem Antragsgegner (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BverfGE 148, 40).

    Die den Verdacht begründenden Tatsachen müssen aus Sicht der Behörde aufgeklärt und in den Überwachungsergebnissen entsprechend dokumentiert sein (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 44; dazu auch bereits BT-Drs. 17/7374, S. 20).

    Da durch die Verschmutzungen der Arbeitsgeräte, die Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln in dieser Umgebung und den festgestellten bereits kontaminierten bzw. in der Gefahr der Kontamination schwebenden Lebensmitteln insgesamt 479, 0 kg Lebensmittel betroffen waren, handelte es sich um schwere Verstöße, bei denen es sich in Kombination mit ihrer Vielzahl - allein 10 Verstöße gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a) VO (EG) 852/2004 - um Verstöße mit hinreichendem Gewicht handelt (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Denn der potentiell gewichtige Grundrechtseingriff ist dadurch relativiert, dass der betroffene Lebensmittelunternehmer die gesetzlich vorgesehenen negativen Öffentlichkeitsinformationen durch sein eigenes rechtswidriges Verhalten selbst veranlasst hat, die er umgekehrt durch rechtstreues Verhalten hätte verhindern können, und dass sein Fehlverhalten angesichts der Konsequenzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Öffentlichkeitsbezug aufweist (so ausdrücklich BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 - juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    Dem Antragsteller kann nicht zugemutet werden, die Bekanntgabe des Kontrollergebnisses im Internet bis zu einer Klärung der streitigen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren hinzunehmen (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Unabhängig von der dogmatischen Herleitung dieses Anspruches setzt er voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in ein subjektiv öffentlich-rechtliches Recht bevorsteht oder noch andauert (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Grundsätzlich richtet sich die Genauigkeit der Bezeichnung des Lebensmittels nach dem jeweiligen Verstoß und ist ausgehend von diesem zu bestimmen (VGH BW, B.v. 21.4.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn.15).

    Wegen der erheblichen Folgen einer Veröffentlichung für den Betroffenen hat sie schonend und damit so genau wie möglich zu erfolgen, um dem Eindruck vorzubeugen, es seien Lebensmittel betroffen, die dies überhaupt nicht sind (VGH BW, B.v. 21.4.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn.15).

    Denn bei Lebensmitteln, die in einem solchen Umfeld hergestellt werden, kann je nach der Art des festgestellten Hygieneverstoßes ein deutlich erhöhtes Risiko für eine nachteilige Beeinflussung (§§ 3 Satz 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV), etwa durch die Kontamination mit Schimmelpilzsporen oder Mikroorganismen über die Raumluft, bestehen (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn.18).

    Grundsätzlich wäre auch die Angabe gewisser Sammelbegriffe schon aus Praktikabilitätsgründen notwendig und zulässig, solange hierdurch nicht die Gefahr entsteht, dass der Verbraucher unter diese Bezeichnung nicht betroffene Lebensmittel des Produzenten einordnen würde, und eine konkrete Bezeichnung nur eingeschränkt möglich und sinnvoll erscheint (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn.15).

    Der Antragsteller bezieht sich insoweit zur Begründung auf den Beschluss des VG Regensburg vom 19.11.2019 (RN 5 E 19.1890 - juris), welcher sich dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 21. Mai 2019 (9 S 584/19 - juris) anschließt, und gibt diese inhaltsgleich wieder.

  • VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19

    Anwendung von § 40 LFGB

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    Darüber hinaus würde die Nennung einer falschen Rechtsgrundlage nur dann einen Anhörungsmangel darstellen, wenn sie der Veröffentlichung eine grundsätzlich andere rechtliche oder tatsächliche Bedeutung verleihen würde (vgl. VG Freiburg, B. v. 30.04.2019 - 4 K 168/19 - juris Rn. 16).

    Die Veröffentlichung muss - insbesondere bei umfassenden Verstößen - keine vollständige Aufzählung aller betroffenen Lebensmittel beinhalten, sondern vor allem aus der Sicht des Normzwecks - Gesundheits- und Verbraucherschutz - hinsichtlich der genannten Lebensmittel zutreffend sein (VG Freiburg B.v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris).

    Vorliegend kann dahinstehen, ob im Rahmen der Bußgeldprognose für die Veröffentlichungsfähigkeit bei Verstößen in Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG bei jedem einzelnen Verstoß die Erheblichkeitsschwelle von 350, 00 EUR überschritten werden muss (so VG Freiburg, B. v. 30.04.2019 - 4 K 168/19 - juris Rn. 37) oder ob es genügt, wenn bei einer Vielzahl kleinerer, gleichzeitig festgestellter Verstöße in Tatmehrheit erwartet werden kann, dass die festzusetzenden Bußgelder in der Summe die Erheblichkeitsschwelle überschreiten (so VG Stuttgart, B. v.23.09.2019 - 16 K 2470/19 - juris Rn. 57, 58), da die streitgegenständlichen Verstöße vorliegend in Tateinheit begangen wurden und daher aus § 19 OWiG eine einheitliche Bußgelderwartung erfolgt.

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    Außerdem spricht gemäß dem Bundesverfassungsgericht der Umstand, dass die Beurteilung einer Handlung als ordnungswidrig nicht zugleich einen sozialethischen Vorwurf enthält, wie er das Wesen der Kriminalstrafe charakterisiert, dafür, dass hinsichtlich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten möglicherweise sogar geringere Anforderungen an den Grad der Bestimmtheit der Ermächtigungsnorm zu stellen sind als im Fall der Strafbewehrung (BVerfG, B.v. 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - NJW 2016, 3648 - juris Rn. 56).

    Auch die Anforderungen der freiheitssichernden Komponente des Bestimmtheitsgebots sind gewahrt (vgl. hinsichtlich der Einzelheiten BVerfG, B.v. 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - NJW 2016, 3648 - juris Rn. 95 ff.).

    Hierdurch ist der Aufwand zur Bestimmung des Regelungsgehalts zwar deutlich erhöht, aber nicht derart, dass er nicht mehr erkennbar wäre (BVerfG, B.v. 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - NJW 2016, 3648 - juris Rn. 96).

  • VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682

    Veröffentlichung des Verstoßes "Mängel bei der Schädlingsbekämpfung"

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    (2) Entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers verstößt weder § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a) LFGB noch § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Frankfurt am Main B.v. 04.05.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021- AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 75 ff.).

    Die Entscheidung betrifft zwar nicht die streitgegenständlichen § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a) LFGB und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB i.V.m. § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) LFGB, sie ist jedoch, soweit sie sich - wie vorliegend - auf § 14 Abs. 2 Nr. 1 LFGB bezieht, auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar (ebenso VG Ansbach, B.v. 02.08.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn.77).

    Dabei ist insbesondere auf einen sach- und fachkundigen Normadressaten abzustellen, konkret auf einen Lebensmittelunternehmer, bei dem von besonderen diesbezüglichen Sach- und Fachkenntnissen auszugehen ist (vgl. VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 78).

  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    Hierzu muss ihm zumindest der vollständige Wortlaut der geplanten Veröffentlichung bekannt gegeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 44; VG Regensburg, B.v. 21.12.2012 - RN 5 E 12.1895 - juris Rn. 96; Holle in Streinz/Meisterernst BasisVO / LFGB, 1. Aufl. 2021, § 40 Rn. 164).

    (2) Entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers verstößt weder § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a) LFGB noch § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Frankfurt am Main B.v. 04.05.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021- AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 75 ff.).

    Diese Tatbestandsvoraussetzung unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56).

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    Dem Antragsteller kann nicht zugemutet werden, die Bekanntgabe des Kontrollergebnisses im Internet bis zu einer Klärung der streitigen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren hinzunehmen (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Unabhängig von der dogmatischen Herleitung dieses Anspruches setzt er voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in ein subjektiv öffentlich-rechtliches Recht bevorsteht oder noch andauert (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Gleichzeitig muss es dem Verbraucher jedoch ermöglicht werden, sämtliche vom Mangel betroffene Produkte korrekt zu identifizieren (HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 31).

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    Mit Beschluss vom 11. März 2020 (2 BvL 5/17 - juris) hat das Bundesverfassungsgericht jedoch die Blankettstrafnorm des § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB, soweit sie über § 58 Abs. 1 Nr. 18 auf § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB verweist, als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen.

    Es sind daher auch Zweck und Ausmaß der Ermächtigung hinreichend bestimmt." (BVerfG B.v. 11.3.2020 - 2 BvL 5/17, BeckRS 2020, 5226 Rn.109)".

  • VG Stuttgart, 23.09.2019 - 16 K 2470/19

    Untersagung einer Veröffentlichung vorgeworfener lebensmittelrechtlicher Verstöße

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    Da kein einschlägiger Bußgeldkatalog existiert, ist die Höhe des Bußgeldes sowohl von den festgestellten Mängeln als auch von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weitere Kriterien abhängig (VG Stuttgart, B.v. 23.9.2019 - 16 K 2470/19 - juris Rn. 57, 58).

    Vorliegend kann dahinstehen, ob im Rahmen der Bußgeldprognose für die Veröffentlichungsfähigkeit bei Verstößen in Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG bei jedem einzelnen Verstoß die Erheblichkeitsschwelle von 350, 00 EUR überschritten werden muss (so VG Freiburg, B. v. 30.04.2019 - 4 K 168/19 - juris Rn. 37) oder ob es genügt, wenn bei einer Vielzahl kleinerer, gleichzeitig festgestellter Verstöße in Tatmehrheit erwartet werden kann, dass die festzusetzenden Bußgelder in der Summe die Erheblichkeitsschwelle überschreiten (so VG Stuttgart, B. v.23.09.2019 - 16 K 2470/19 - juris Rn. 57, 58), da die streitgegenständlichen Verstöße vorliegend in Tateinheit begangen wurden und daher aus § 19 OWiG eine einheitliche Bußgelderwartung erfolgt.

  • VG Regensburg, 19.11.2019 - RN 5 E 19.1890

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Information nach dem Lebensmittel- und

    Auszug aus VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045
    Der Antragsteller bezieht sich insoweit zur Begründung auf den Beschluss des VG Regensburg vom 19.11.2019 (RN 5 E 19.1890 - juris), welcher sich dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 21. Mai 2019 (9 S 584/19 - juris) anschließt, und gibt diese inhaltsgleich wieder.
  • VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet; Restaurant;

  • VG München, 26.09.2012 - M 18 K 11.5138

    Anwendungsvorrang des Europarechts; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des

  • VG Frankfurt/Main, 04.09.2020 - 5 L 2067/20

    Restaurant als "Lebensmittelunternehmen"

  • VGH Bayern, 04.08.2020 - 20 CE 20.719

    Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Beifügung einer Stellungnahme zu

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 5 L 3285/19

    Zur "Unverzüglichkeit" einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

  • VG Regensburg, 21.12.2012 - RN 5 E 12.1895

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet

  • VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038

    Information der Öffentlichkeit über Hygieneverstöße

    (1) Das Gericht teilt die Zweifel der Antragstellerin an der Verfassungsmäßigkeit von § 60 Abs. 2 Nr. 26 und Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB nicht, weshalb die KBLV die Normen zulässigerweise ihrer Bußgeldprognose zugrunde legen durfte (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 68 ff.; VG Frankfurt am Main B.v. 4.5.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 75 ff.).

    Diese Ausführungen sind auf den parallel strukturierten § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB, jedenfalls soweit er sich (wie vorliegend) auf § 14 LFGB bezieht und hygienerechtliche Vorschriften zum Umgang mit Lebensmitteln zum Gegenstand hat, übertragbar (ebenso VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 69; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn.77).

    Beide Zielsetzungen werden mit der Veröffentlichung auch bereits behobener Verstöße erreicht, da es dem Verbraucher selbst überlassen bleiben soll, welche Schlüsse er aus Rechtsverstößen eines Unternehmers - lägen sie auch in der (jüngeren) Vergangenheit - zieht, und eine Publikation auch bereits behobener Verstöße die abschreckende Wirkung der Informationsregelung effektiv erhöht (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - BvF 1/13 - juris Rn. 40; VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 55).

  • VG München, 06.10.2022 - M 26a E 22.4128

    Lebensmittelhygiene, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Mit dem Lebensmittelunternehmer ist auf den sach- und fachkundigen Normadressaten abzustellen, bei dem von besonderen diesbezüglichen Kenntnissen auszugehen ist (VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - beck-online Rn. 78; VG Würzburg, B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045 - beck-online Rn. 66 f.).

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N., VG Würzburg, B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045, beck-online, Rn. 51).

  • VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986

    Lebensmittelhygiene, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Mit dem Lebensmittelunternehmer ist auf den sach- und fachkundigen Normadressaten abzustellen, bei dem von besonderen diesbezüglichen Kenntnissen auszugehen ist (VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - beck-online Rn. 78; VG Würzburg, B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045 - beck-online Rn. 66 f.).

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N., VG Würzburg B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045, beck-online, Rn. 51).

  • VG München, 30.10.2023 - M 26a E 23.5106

    Zulässigkeit einer Veröffentlichung von Hygienemängeln bei einem

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N., VG Würzburg, B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045, beck-online, Rn. 51).
  • VG Würzburg, 16.03.2023 - W 8 E 23.186

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

    Die Publikation - selbst behobener Verstöße - erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (NdsOVG, B.v. 15.11.2022 - 14 ME 339/22 - juris Rn. 6 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 21.8.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 38 sowie auf VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 55).
  • VG Würzburg, 06.04.2023 - W 8 E 23.353

    Eilantrag, Birnen, staatliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Die Publikation - selbst behobener Verstöße - erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (NdsOVG, B.v. 15.11.2022 - 14 ME 339/22 - juris Rn. 6 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 21.8.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 38 sowie auf VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 55).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2022 - 14 ME 339/22

    Beseitigte Mängel; Lebens- und Futtermittelrecht; Veröffentlichung

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG, Beschl. v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 38; VG Würzburg, Beschl. v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 -, juris Rn. 55 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht