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   VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18 We   

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VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18 We (https://dejure.org/2022,14506)
VG Weimar, Entscheidung vom 08.03.2022 - 6 K 1405/18 We (https://dejure.org/2022,14506)
VG Weimar, Entscheidung vom 08. März 2022 - 6 K 1405/18 We (https://dejure.org/2022,14506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AsylG § 29 Abs 1 Nr 2; GRCh Art 4; EURL 32/2013 Art 33; EMRK Art 3
    Asylrecht; Unzulässigkeit des Asylantrages einer in Rumänien internationalen Schutz genießenden Asylberberfamilie; Asyl; Rumänien; Schutzberechtigte; Unzulässigkeitsentscheidung

  • Justiz Thüringen

    § 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, Art 4 EUGrdRCh, Art 33 Abs 2 Buchst a EURL 32/2013, Art 3 MRK
    Drittstaatenbescheid bezüglich einer in Rumänien internationalen Schutz genießenden Familie

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Aachen, 03.07.2020 - 1 K 373/18

    Drittstaatenbescheid; Rumänien; Stattgabe; Schwelle der Erheblichkeit; humanitäre

    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    Angesichts jener Konstellation bestehen nach Ansicht der Kammer ernste Zweifel daran, dass es den Klägern als Schutzberechtigten unter den gegebenen schwierigen Bedingungen gelingen wird, durch eine hohe Eigeninitiative - wie dies von jungen alleinstehenden Männern erwartet wird - selbst für ihre Unterbringung und ihren Lebensunterhalt zu sorgen (vgl. explizit VG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 22 L 5230/17.A, Rn. 52 -, zit. nach juris; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 64 -, zit. nach juris).

    Ähnlich verhält es sich mit dem Zugang zur öffentlichen Krankenversorgung, welcher oft mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden und regional sehr unterschiedlich ausgestaltet ist (vgl. zum Ganzen ACCORD , Anfragebeantwortung Rumänien vom 16. März 2020; AIDA , Country Report: Romania, Update 2020, S. 175 f.; VG Köln, Beschluss vom 30. November 2020 - 20 L 1980/20.A, BeckRS 2020, 38111, Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 56-62 -, zit. nach juris).

    Nach wie vor gilt, dass Informationen zur Frage, in welchem Umfang es Schutzberechtigten in der Vergangenheit gelungen ist, sich in Rumänien eine Lebensgrundlage aufzubauen, nicht vorliegen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 65 -, zit. nach juris).

    Doch selbst unabhängig vom Problem des effektiven Zugangs zu allgemeinen staatlichen Hilfen genügen diese alleine objektiv nicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, was besonders für eine mehrköpfige Familie gelten muss (vgl. Europäische Kommission , Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Rumänien, S. 33 ff.; VG Köln, Beschluss vom 30. November 2020 - 20 L 1980/20.A, BeckRS 2020, 38111, Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 64 -, zit. nach juris).

    b) Sofern die Beklagte - auch in anderen, vor dem hiesigen Gericht geführten Verfahren - den Standpunkt vertritt, die vor allem vom Verwaltungsgericht Aachen in der oben zitierten Entscheidung dargelegten Umstände (VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A -, zit. nach juris) würden nach aktuellen Erkenntnissen nicht mehr vorliegen, vermag dies nicht zu überzeugen.

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    Die Norm hat mit ihrer fundamentalen Bedeutung allgemeinen und absoluten Charakter (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - ("Jawo") C-163/17, Rn. 78 -, zit. nach juris).

    Jedoch wird die besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit nur dann erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlauben würde, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen sowie eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigen oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzen würde, welcher mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 M. S. S./Belgien und Griechenland -, ZAR 2011, 395, 397; EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -, zit. nach juris).

    Die so beschriebene Schwelle ist selbst in Situationen, welche sich durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person kennzeichnen, nicht erreicht, sofern jene Situationen nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren sich diese Person in einer solch schwerwiegenden Lage befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -, zit. nach juris), also die elementarsten Bedürfnisse "Bett, Brot, Seife" nicht befriedigt werden können (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2020 - A 4 S 721/20, Rn. 5 -, zit. nach juris; OVG Münster, Urteil vom 21. Januar 2021 - 11 A 1564/20.A, Rn. 28 -, zit. nach juris).

    Es genügt ferner auch nicht, dass anerkannt Schutzberechtigte - im Gegensatz zu Zielstaatsangehörigen - zur Kompensation der Mängel des Sozialsystems des Mitgliedstaats regelmäßig nicht auf familiäre Unterstützung rekurrieren können (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - ("Jawo") C-163/17, Rn. 94 -, zit. nach juris).

    Demgegenüber hat der Europäische Gerichtshof zuletzt kontinuierlich die "fundamentale Bedeutung" des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union betont, der die Annahme rechtfertigt, dass die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten im Stande sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der Grundrechte zu bieten (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - ("Jawo") C-163/17, Rn. 80-82 -, zit. nach juris).

  • VG Ansbach, 23.06.2021 - AN 17 S 21.50064

    Dublin-Abschiebungsanordnung nach Rumänien

    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    Zur Kompensation unterstützt der rumänische Staat die Wirtschaft mit Zuschüssen, Kredithilfen und Kurzarbeitergeld (vgl.VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 17 S 21.50064, BeckRS 2021, 16832, Rn. 38).

    bb) Vor diesem Hintergrund nimmt ein Großteil der Instanzrechtsprechung an, dass die derzeitigen Lebensverhältnisse in Rumänien mit Blick auf den in diesem Zusammenhang geltenden Mindestmaßstab "Brot, Bett und Seife" alleinstehenden, arbeitsfähigen jungen Männern zugemutet und diese rücküberstellt werden können (vgl. etwa VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 17 S 21.50064, BeckRS 2021, 16832, Rn. 42; VG München, Beschluss vom 27. November 2020 - M 1 S 20.50531 -, zit. nach juris; VG Würzburg, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - W 8 S 19.50715 -, zit. Nach juris).

    Keine jener Entscheidungen betrifft schutzbedürftige Personen oder einen Familienverband mit mehreren vulnerablen Personen (vgl. diesbezüglich VG München, a. a. O., Rn. 25: dort werden jene explizit ausgenommen; VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 17 S 21.50064, BeckRS 2021, 16832, Rn. 42: Begrenzung auf "anerkannte, arbeitsfähige, alleinlebende, im Wesentlichen gesunde Erwachsene").

  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung;

    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    Vielmehr führen sie bereits zur Rechtswidrigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung an sich (bezugnehmend auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 1 C 35/19, Rn. 23 -, zit. nach juris).

    Daher hängt die Beurteilung der Frage, ob die so beschriebene, besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreicht wird, letztlich von sämtlichen Umständen des konkreten Einzelfalles ab (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - ("Ibrahim u. a.") C-297/17 u. a., Rn. 84,- zit. nach juris; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 1 C 35/19, Rn. 27 -, zit. nach juris).

    In Anbetracht der fundamentalen Bedeutung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten vermag der bloße Umstand, dass die Lebensverhältnisse in einem Mitgliedstaat nicht den Bestimmungen der Art. 20 ff. im Kapitel VII der RL 2011/95/EU gerecht werden, per se nicht auszureichen, um die Ausübung der in Art. 33 Abs. 2 lit. a RL 2013/32/EU vorgesehenen Befugnis einzuschränken, solange die Schwelle der Erheblichkeit des Art. 4 GRCh nicht erreicht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 1 C 35/19, Rn. 24 m. w. N. -, zit. nach juris).

  • VG Köln, 30.11.2020 - 20 L 1980/20
    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    Ähnlich verhält es sich mit dem Zugang zur öffentlichen Krankenversorgung, welcher oft mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden und regional sehr unterschiedlich ausgestaltet ist (vgl. zum Ganzen ACCORD , Anfragebeantwortung Rumänien vom 16. März 2020; AIDA , Country Report: Romania, Update 2020, S. 175 f.; VG Köln, Beschluss vom 30. November 2020 - 20 L 1980/20.A, BeckRS 2020, 38111, Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 56-62 -, zit. nach juris).

    Doch selbst unabhängig vom Problem des effektiven Zugangs zu allgemeinen staatlichen Hilfen genügen diese alleine objektiv nicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, was besonders für eine mehrköpfige Familie gelten muss (vgl. Europäische Kommission , Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Rumänien, S. 33 ff.; VG Köln, Beschluss vom 30. November 2020 - 20 L 1980/20.A, BeckRS 2020, 38111, Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 64 -, zit. nach juris).

  • VG Kassel, 31.05.2021 - 1 K 973/19

    Eritrea: Dublin Rumänien; Unzulässiger Asylantrag bei vorliegender

    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    Soweit aktuelle Entscheidungen, etwa der Verwaltungsgerichte Kassel (VG Kassel, Urteil vom 31. Mai 2021 - 1 K 973/19.KS.A, 7759687 -, zit. nach juris), Cottbus (VG Cottbus, Urteil vom 1. April 2021 - 5 K 1582/17.A -, zit. nach juris) und Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 12 L 3/21.A -, zit. nach juris), in den Blick genommen werden, gilt für diese nichts anderes.

    Der bloße Verweis im Schriftsatz vom 12. Oktober 2021 etwa auf das bereits genannte, unlängst ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel (VG Kassel, Urteil vom 31. Mai 2021 - 1 K 973/19.KS.A, 7759687 -, zit. nach juris) reicht in diesem Zusammenhang hingegen nicht aus.

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher

    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    Das Nichtvorliegen der ernsthaften Gefahr, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i. S. v. Art. 4 GRCh ausgesetzt zu sein, bildet insofern eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21, Rn. 16 -, zit. nach juris).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es auch unerheblich, dass auf die betreffenden Leistungen in der Regel kein durchsetzbarer Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21, Rn. 25 -, zit. nach juris).

  • VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21

    Unzulässigkeit eines Asylantrages einer in Rumänien internationalen Schutz

    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    Denn selbst die mit einer kurzfristigen Obdachlosigkeit für einen solchen Familienverband verbundenen physischen und gerade für die Kinder auch psychischen gesundheitlichen Nachteile bergen die Gefahr einer existenziellen Notlage (vgl. im Ergebnis ebenso Beschluss der Kammer vom 29. Oktober 2021 - 6 E 1148/21 We -, S. 11 f.; in diesem Sinne bereits VG Magdeburg, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 8 A 44/19, Rn. 39 -, zit. nach juris: dort zu Bulgarien; VG Meiningen, Urteil vom 2. November 2021 - 2 K 793/20 Me -, S. 10 und zuletzt Beschluss vom 18. August 2021 - 2 E 947/21 Me -, S. 12).
  • VG Düsseldorf, 14.01.2021 - 12 L 3/21
    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    Soweit aktuelle Entscheidungen, etwa der Verwaltungsgerichte Kassel (VG Kassel, Urteil vom 31. Mai 2021 - 1 K 973/19.KS.A, 7759687 -, zit. nach juris), Cottbus (VG Cottbus, Urteil vom 1. April 2021 - 5 K 1582/17.A -, zit. nach juris) und Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 12 L 3/21.A -, zit. nach juris), in den Blick genommen werden, gilt für diese nichts anderes.
  • VG München, 27.11.2020 - M 1 S 20.50531

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in

    Auszug aus VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18
    bb) Vor diesem Hintergrund nimmt ein Großteil der Instanzrechtsprechung an, dass die derzeitigen Lebensverhältnisse in Rumänien mit Blick auf den in diesem Zusammenhang geltenden Mindestmaßstab "Brot, Bett und Seife" alleinstehenden, arbeitsfähigen jungen Männern zugemutet und diese rücküberstellt werden können (vgl. etwa VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 17 S 21.50064, BeckRS 2021, 16832, Rn. 42; VG München, Beschluss vom 27. November 2020 - M 1 S 20.50531 -, zit. nach juris; VG Würzburg, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - W 8 S 19.50715 -, zit. Nach juris).
  • VG Cottbus, 01.04.2021 - 5 K 1582/17
  • VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19

    Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach

  • VG Düsseldorf, 05.06.2018 - 22 L 5230/17

    Drittstaatenbescheid Schutzgewährung Rumänien gesunder junger Mann

  • VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 S 19.50715

    Abschiebungsanordnung nach Rumänien

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19

    Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2020 - A 4 S 721/20

    Keine Verelendung bei Rückkehr nach Bulgarien

  • EuGH - C-541/17 (anhängig)

    Omar

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 1564/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

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