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   VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18   

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VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18 (https://dejure.org/2019,6435)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.02.2019 - 7 L 218.18 (https://dejure.org/2019,6435)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Februar 2019 - 7 L 218.18 (https://dejure.org/2019,6435)
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  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Der im Beamtenrecht wegen des Laufbahnprinzips und der jederzeitigen Abänderbarkeit des Aufgabenbereichs eines Beamten geltende Grundsatz, dass bei der Besetzung von Status- bzw. Beförderungsämtern bzw. diesen vorgreiflichen Dienstpostenbesetzungen die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung nicht anhand der Funktionsbeschreibung des konkreten Amtes (Dienstposten) erfolgen darf (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris 1. Leitsatz sowie Rn. 18 und 28), findet bei der Besetzung der Leitung der ADS keine Anwendung.

    Fehler im Anforderungsprofil führen daher grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Grundsatz der Bestenauswahl orientierten Gesichtspunkten beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 27).

    Dabei wird übersehen, dass selbst bei der Vergabe beamtenrechtlicher Status- bzw. Beförderungsämter in der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens bei in der Gesamtbewertung (im Wesentlichen) gleich Beurteilten den zulässigerweise im Anforderungsprofil bestimmten Kriterien besondere Bedeutung beizumessen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 49).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Sie ist auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angewiesen, um eine Ernennung der Beigeladenen und damit einen endgültigen Rechtsverlust zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 31 ff.).

    Sollte die Widerspruchsentscheidung zu ihren Lasten ausgehen, ist es ihr möglich und zumutbar, innerhalb von zwei Wochen erneut um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 31 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 6 S 47.09

    Beschwerde; Stellenbesetzung; Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes;

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Die Besetzung der Stelle der Leitung der ADS als öffentliches Amt ist an Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) zu messen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 6 S 47.09 - juris Rn. 3 f.).

    Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 AGG ernennt die Bundesministerin/der Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Vorschlag der Bundesregierung eine Person zur Leitung der ADS; die maßgebliche Personalentscheidung wird also von der Bundesregierung getroffen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 6 S 47.09 - juris Rn. 6).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10761/18

    Wirksamkeit der Beurteilung eines Beamten mit Bekanntgabe

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Insoweit sei lediglich angemerkt, dass nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die dienstliche (Anlass-)Beurteilung der Antragstellerin bislang eröffnet wurde und damit der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden konnte (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. August 2018 - 2 B 10761/18 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Deshalb können die Auswahlerwägungen nicht im Gerichtsverfahren erstmals benannt oder ausgetauscht werden (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20 ff. und vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Dieser ergibt sich aus den Vorgaben in §§ 26 f. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und den Beschreibungen in dem von der Antragsgegnerin vorab festgelegten Anforderungsprofil für die Besetzung der Leitung der ADS, welches auch Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für den Aufgabenbereich des Amtes konkretisiert (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 32 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 76).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Eine abgelehnte Bewerberin bzw. ein abgelehnter Bewerber, deren bzw. dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über ihre bzw. seine Bewerbung zumindest dann verlangen, wenn es ernstlich möglich erscheint, dass sie bzw. er ausgewählt werden wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 43).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Deshalb können die Auswahlerwägungen nicht im Gerichtsverfahren erstmals benannt oder ausgetauscht werden (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20 ff. und vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Er vermittelt zum anderen den Bewerberinnen und Bewerbern um das öffentliche Amt ein grundrechtgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (sogenannter Bewerbungsverfahrensanspruch; st. Rspr. des BVerwG, vgl. z.B. Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18
    Fehler im Anforderungsprofil führen daher grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Grundsatz der Bestenauswahl orientierten Gesichtspunkten beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und

  • OVG Thüringen, 20.07.2012 - 2 EO 361/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten

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