Rechtsprechung
   VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98.Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31780
VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98.Me (https://dejure.org/2006,31780)
VG Meiningen, Entscheidung vom 23.01.2006 - 1 K 1218/98.Me (https://dejure.org/2006,31780)
VG Meiningen, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 1 K 1218/98.Me (https://dejure.org/2006,31780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,31780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 162 Abs 2 Satz 2; HGB § ... 124 Abs 2; HGB § 161 Abs 2; BauGB § 127; BauGB § 242 Abs 9 Satz 1; BauGB § 242 Abs 9 Satz 2; ThürKAG § 7 Abs 1 Satz 1; ThürKO § 20 Abs 1 Satz 2; ThürKO § 21 Abs 1 Satz 2; ThürBekVO § 2 Abs 2; ThürBeKVO § 6
    Ausbaubeiträge; Zur Abgrenzung von Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht sowie den Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntmachung einer Satzung; Beitrag; Schuldner; Beitragsschuldner; GmbH; KG; Satzung; bestimmt; Bestimmtheit; Hauptsatzung; unwirksam; Unwirksamkeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

    Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
    Im Zeitpunkt der Bekanntmachung der SAB 1998 (Februar 1998) bedurfte es auf Grund der seit dem 01.11.1994 geltenden Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993 (ThürKO) wegen der Regelung in § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 2 ThürKO einer normativen Festlegung über die Form der Bekanntmachung in einer wirksamen Hauptsatzung (vgl. ThürOVG, B. v. 09.12.2003, 4 KO 583/03, zitiert nach Juris).

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bei Bekanntmachungen, die noch unter Geltung der Kommunalverfassung der DDR bzw. der VKO erfolgten, unschädlich, ob die Hauptsatzung, die die Form der Bekanntmachung regelte, ihrerseits wirksam ist (vgl. ThürOVG, B. v. 09.12.2003, 4 KO 583/03, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 15.95

    Gebühren und Kosten: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
    Die Beurteilung ist nach der Sachlage vorzunehmen, wie sie sich im Zeitpunkt der Zuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten dargestellt hat (vgl. ThürOVG, U. v. 21.01.2002, 2 KO 84/01, B. v. 07.01.2005, 2 VO 478/03; BVerwG, U. v. 24.05.2000, 7 C 8/99, NJW 2000, 3081, und vom 26.01.1996, 8 C 15/95, BayVBl. 1996, 571, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99

    Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der

    Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
    Die Beurteilung ist nach der Sachlage vorzunehmen, wie sie sich im Zeitpunkt der Zuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten dargestellt hat (vgl. ThürOVG, U. v. 21.01.2002, 2 KO 84/01, B. v. 07.01.2005, 2 VO 478/03; BVerwG, U. v. 24.05.2000, 7 C 8/99, NJW 2000, 3081, und vom 26.01.1996, 8 C 15/95, BayVBl. 1996, 571, jeweils m. w. N.).
  • VG Meiningen, 26.08.2002 - 1 E 859/01

    Ausbaubeiträge; Zur Nichtigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
    Damit liegt eine Abweichung zwischen dem vom Gemeinderat beschlossenen und dem vom Bürgermeister ausgefertigten Satzungstext der HS 1994 vor, die für sich allein schon nach der Rechtsprechung des Gerichts zur Nichtigkeit der HS 1994 führt, denn die vom Gemeinderat beschlossene Fassung der HS 1994 wurde nicht veröffentlicht, während die vom Bürgermeister ausgefertigte Fassung der HS 1994 so nicht vom zuständigen Gemeindeorgan beschlossen worden ist (zum Divergenzfehler: VG Meiningen, B. v. 31.08.2004, 1 E 784/02.Me; B. v. 26.08.2002, 1 E 859/01.Me).
  • OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
    Im Übrigen enthält das Impressum des Dolmarkuriers nicht alle zwingend erforderlichen Mindestbestandteile gemäß § 2 Abs. 2 ThürBekVO, denn die Angaben über Einzelbezugsmöglichkeit und Bedingungen (kostenfrei oder gegen Kosten) fehlen dort, so dass nach der Rechtsprechung kein wirksames Amtsblatt vorliegt (vgl. hierzu ThürOVG, U. v. 01.10.2002, 4 N 771/01; VG Meiningen, B. v. 14.10.2005, 1 E 830/03.Me).
  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
    Damit wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (ThürOVG, B. v. 30.06.2003, 4 EO 206/96, zitiert nach Juris; BVerwG, U. v. 18.11.2002, 9 C 2.02, zitiert nach Juris; VG Meiningen, U. v. 27.11.2003, 1 K 851/98.Me).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
    Damit wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (ThürOVG, B. v. 30.06.2003, 4 EO 206/96, zitiert nach Juris; BVerwG, U. v. 18.11.2002, 9 C 2.02, zitiert nach Juris; VG Meiningen, U. v. 27.11.2003, 1 K 851/98.Me).
  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 EO 866/02

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht

    Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
    Jedoch entsteht die sachliche Beitragspflicht nicht schon mit dem technischen Abschluss einer beitragsfähigen Maßnahme, sondern erst mit dem Erlass einer (wirksamen) Beitragssatzung, die insbesondere die beitragsfähigen Maßnahmen benennt und eine Vorteilsregelung beinhaltet (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Auflag, § 37 Rdn. 10; ThürOVG, B. v. 16.12.2002, 4 EO 866/02, ThürVBl. 2003, 132).
  • VG Chemnitz, 21.10.1998 - 1 K 851/98
    Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
    Damit wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (ThürOVG, B. v. 30.06.2003, 4 EO 206/96, zitiert nach Juris; BVerwG, U. v. 18.11.2002, 9 C 2.02, zitiert nach Juris; VG Meiningen, U. v. 27.11.2003, 1 K 851/98.Me).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht