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   VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03   

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https://dejure.org/2004,30100
VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03 (https://dejure.org/2004,30100)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22.07.2004 - 5 A 125/03 (https://dejure.org/2004,30100)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 5 A 125/03 (https://dejure.org/2004,30100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit einer Veränderungssperre zur Sicherung von Bebauungsplänen zum Schutze des Außenbereichs vor Zersiedlung durch Massentierhaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 BImSchG; § 9 BImSchG; § 9 BauGB; § 14 BauGB
    Erschließung; Hähnchenmaststall; Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02

    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Hierauf habe auch das Nds. Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 - im Verfahren des Ehemannes der Klägerin gegen den Beklagten hingewiesen.

    Nach allem ist mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 15.01.2003 - 1 ME 325/02 - V.n.b.) davon auszugehen, dass eine hinreichende Erschließung des Baugrundstückes jedenfalls derzeit nicht gegeben ist.

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass Ordnungs- und Entwicklungsziele nicht auf eine Veränderung der vorgegebenen Situation gerichtet sein müssen, sondern auch - wie hier - der Bewahrung vorhandener Strukturen dienen können (BVerwG, U.v.18.05.2001 - 4 CN 4.00 - NVwZ 2001, S.1043).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Erfordernisse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hingegen können einen auf die Verhinderung konkreter Vorhaben gerichteten Plan, der zugleich positiv eine andere Nutzung festsetzt, ermöglichen (vgl. BVerwG, B.v.18.12.1990 - 4 NB 8.90 - NVwZ 1991, S.975; Gaentzsch in Berliner Kommentar zum BauGB, § 1 Rdnr.18 mwN.).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Solche planerische Festsetzungen sind als ausreichende Konkretisierung anzusehen, da die künftige Nutzung des Plangebietes der Art nach im wesentlichen festgelegt wird (vgl. zur Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ausdrücklich: BVerwG, B.v.27.7.1990 - 4 B 156/89 - ZfBR 1990, S.558).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Die Klägerin weist zutreffend darauf hin, dass die Gemeinde bereits positive planerische Vorstellungen entwickelt haben muss (vgl. auch BVerwG, B.v.05.02.1990 - 4 B 191.89 - NVwZ 1990, S.558).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Genügend konkretisiert ist der künftige Planinhalt in der Regel, wenn die zukünftige Nutzung des Gebietes der Art nach im wesentlichen festgelegt ist oder jedenfalls ansatzweise erkennbar wird (vgl. BVerwG, B.v.15.08.2000 - 4 BN 35.00 - BRS 64 Nr. 109 (2001); Lemmel in Berliner Kommentar zum BauGB, 3.Auflage Stand 2003, § 14 Rdnr.9 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist insoweit für die Zulässigkeit der Veränderungssperre bereits ein schlichter Aufstellungsbeschluss ausreichend (BVerwG, U.v.10.09.19976 - 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Eine Veränderungssperre ist als Sicherungsmittel ungeeignet und damit unwirksam, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des BauGB nicht bestimmt, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55 Nr. 95; OVG Lüneburg, U.v.18.06.2003 - 1 KN 56/03 - ZfBR 2003, S.790).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Zur ausreichenden Erschließung eines Vorhabens gehört, dass die Zuwegung den Ziel- und Ouellverkehr ohne Schädigung des Wegezustandes aufnehmen kann (vgl. BVerwG, Urt.v. 13.02.1976 - 4 C 53.74 - BRS 30 Nr. 40).
  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03
    Hiervon kann auch dann nicht gänzlich abgesehen werden, wenn die Gemeinde sich so unnachgiebig zeigt, dass Vertragsverhandlungen keinen Erfolg versprechen (vgl. BVerwG, B.v.18.05.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101-1102).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03

    Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung;

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