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   VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10   

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VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10 (https://dejure.org/2014,50126)
VG Stade, Entscheidung vom 23.10.2014 - 2 A 1272/10 (https://dejure.org/2014,50126)
VG Stade, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 2 A 1272/10 (https://dejure.org/2014,50126)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    - Im Übrigen hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11).

    Letztlich sei das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nach seinem Urteil vom 23. August 2012 (12 LB 170/11) so zu verstehen, dass eine Beeinträchtigung materiell voraussetze, dass eine Erheblichkeit vorliege.

    Insoweit beruft sich die Beigeladene zu Unrecht auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. August 2012 zum benachbarten "Windpark K." (12 LB 170/11).

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geregelten Kompetenzen der Gesetzgebungsorgane und der Justizorgane ist den Gerichten bei einer solchen Rechtsfortbildung Zurückhaltung auferlegt (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11).

    Insoweit ist daher dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11) zu folgen, dass es mit der Eigentumsgarantie des Artikel 14 Absatz 1 GG nicht zu vereinbaren wäre, wenn dem Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals von vornherein kein Anspruch auf Schutz vor Beeinträchtigungen der Denkmalwürdigkeit seines Anwesens durch Vorhaben in der Umgebung zugestanden würde.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Urteil vom 23. August 2012 (12 LB 170/11) dazu angenommen, der Kläger müsse sich für diese Grundfrage entgegenhalten lassen, dass die Belange des Denkmalschutzes für das Regionale Raumordnungsprogramm abgewogen worden seien.

    für die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 99, 90 m in Betracht kommt, kann er seine weitergehenden, auf eine Verhinderung aller Windenergieanlagen gerichteten Einwendungen dem Vorhaben der Beigeladenen zu 1. und 2. nicht mit Erfolg entgegenhalten" (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris).".

    Für die Beurteilung, ob die Belange des Denkmalschutzes durch die Genehmigung konkret beeinträchtigt werden, sind auch die Anlagen des "Windparks K." zu berücksichtigen (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11).

    Für die Beeinträchtigung ist dagegen nicht erheblich, ob das Denkmal einen herausgehobenen Wert oder Rang oder eine herausgehobene Bedeutung hat (vgl. zu diesem Kriterium für eine "erhebliche Beeinträchtigung" nach § 8 Absatz 1 NDSchG: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht war zu der Bewertung gekommen (Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris):.

    Das gilt vor allem auch dann, wenn man mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris) annimmt, dass die Bezüge des Denkmals aus der und in die nördlich von ihm gelegene Landschaft die bedeutsameren sind.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in dem Urteil vom 21. April 2009 (4 C 3.08, zitiert nach juris) nur dazu zu äußern, dass der Denkmaleigentümer gegenüber einer - isolierten - denkmalrechtlichen Genehmigung eigene Rechte geltend machen können müsse.

    § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 BauGB hat gegenüber dem Landesdenkmalrecht eine Auffangfunktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 a.a.O.).

    "Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. April 2009 - BVerwG 4 C 3.08 - (a.a.O. Rn. 18) ausgesprochen hat, verlangt der nach Artikel 14 Absatz 1 GG gebotene nachbarliche Drittschutz nur, dass der Eigentümer des Denkmals als Nachbar - bestimmte - Verletzungen objektiven Rechts geltend machen kann.

    Artikel 14 Absatz 1 GG gebietet im Denkmalschutzrecht mithin ebenso wenig wie im Baurecht, in jeder Hinsicht nachbarlichen Drittschutz vorzusehen (Urteil vom 21. April 2009 a.a.O. Rn. 15).".

    "Der Senat hat in der bereits zitierten Entscheidung vom 21. April 2009 - BVerwG 4 C 3.08 - (a.a.O. Rn. 21 ff.) ausgesprochen, dass § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 BauGB zwar zugunsten des Eigentümers eines Kulturdenkmals drittschützend ist, soweit ein benachbartes Vorhaben Belange des Denkmalschutzes beeinträchtigt, weil es nicht die gebotene Rücksicht auf das schutzwürdige Interesse des Eigentümers am Erhalt der Denkmalwürdigkeit seines denkmalgeschützten Anwesens nimmt.

    Dieser Prüfung steht eine Tatbestandswirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 a.a.O.) der denkmalrechtlichen Genehmigung nicht entgegen, die bei der Beurteilung nach § 35 BauGB zu beachten wäre.

    Darauf kann sich der Kläger als Nachbar berufen (BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erfolgt eine fachliche Beratung durch das Landesamt für Denkmalpflege, das als staatliche Denkmalfachbehörde bei der Ausführung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mitwirkt und dem insbesondere die in § 21 Satz 2 NDSchG aufgeführten Aufgaben obliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. November 2007 - 12 LC 70/07 -, DWW 2008, 187).

    Zu dem Maßstab, der hier anzuwenden ist, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 28. November 2007 - 12 LC 70/07, zitiert nach juris) ausgeführt:.

    Die Kammer wendet auch insoweit den Maßstab an, zu dem sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem Urteil vom 28. November 2007 (12 LC 70/07, zitiert nach juris) geäußert hat.

    Demgegenüber ist die praktische Bedeutung des § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 BauGB insoweit eher gering (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 28. November 2007 - 12 LC 70/07, m.w.N., zitiert nach juris).

    Der Kläger kann sich mit der Nachbarklage daher nicht darauf berufen, dass nach § 29 Absatz 2 BauGB die denkmalrechtlichen Verbotsvorschriften von den §§ 30 bis 37 BauGB unberührt bleiben, so dass die verbindlichen Vorgaben des niedersächsischen Denkmalschutzrechts durch das Städtebaurecht des Bundes - objektivrechtlich - nicht relativiert werden und auch nicht im Interesse der in § 35 Absatz 1 BauGB bezeichneten Bauvorhaben über das Tatbestandsmerkmal des Entgegenstehens einem Abwägungsvorbehalt unterworfen werden (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 28. November 2007 - 12 LC 70/07; vgl. zum Wasserrecht BVerwG, Urteil vom 12. April 2001 - 4 C 5.00 -, NVwZ 2001, 1048).

    Sie müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteile vom 28. November 2007 -12 LC 70/07 - und vom 5. September 1985 - 6 A 54/83 -, OVGE 39, 323 = BRS 44 Nr. 124; Beschluss vom 14.März 2007 - 1 ME 226/06 -, BauR 2007, 1192 = ZfBR 2007, 476; Wiechert, in: Schmaltz/Wiechert, NDSchG, Rdnr. 6 zu § 8).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1985 - 6 A 54/83
    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    Hintergrund dieses Maßstabes ist dabei die Erwägung, dass eine sachgemäße Einschätzung ein Vertrautsein mit den historischen und baugeschichtlichen Hintergründen des zu schützenden Baudenkmals in seiner Epoche voraussetzt (so die st. Rspr. d. Nds. OVG, vgl. Urt. v. 5.9.1985 - 6 OVG A 54/83 -, OVGE 39, 323 = BRS 44 Nr. 124; ferner z.B. Urt. v. 7.2.1996 - 1 L 3301/94 -, BRS 58 Nr. 229 = NVwZ-RR 1996, 633).

    Es kommt daher - anders als im Baugestaltungsrecht - nicht mehr auf das Urteil eines gebildeten Durchschnittsmenschen oder eines für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters an (OVG Lüneburg, Urteil vom 5. September 1985 - 6 A 54/83, BRS 44 Nr. 124).

    Davon bleibt unberührt, dass es sich bei der "Beeinträchtigung" und dem "Entgegenstehen" um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, die der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 5. September 1985 - 6 OVG A 54/83 -, OVGE 39, 323 = BRS 44 Nr. 124).

    Sie müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteile vom 28. November 2007 -12 LC 70/07 - und vom 5. September 1985 - 6 A 54/83 -, OVGE 39, 323 = BRS 44 Nr. 124; Beschluss vom 14.März 2007 - 1 ME 226/06 -, BauR 2007, 1192 = ZfBR 2007, 476; Wiechert, in: Schmaltz/Wiechert, NDSchG, Rdnr. 6 zu § 8).

    Das ist aber nicht mehr maßgeblich, denn Maßstab ist der sachverständige Betrachter, der mit den historischen und baugeschichtlichen Hintergründen des zu schützenden Baudenkmals in seiner Epoche vertraut ist, aber nicht eine Exotenmeinung vertritt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. September 1985 - 6 A 54/83, BRS 44 Nr. 124 m.w.N. und seither, so auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - s.o.).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    Dieses Verfahren blieb ohne Erfolg (Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 - 12 KN 11/07 -, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2010 - 4 BN 32/09).

    Das sei in Niedersachsen nicht der Fall (12 ME 389/07 [zu 2 B 1074/07] und 12 KN 11/07 [zur RROP-Vorrangfläche in H.]).

    Infolge von § 35 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB und des - rechtskräftigen - Urteils des Senats vom 26. März 2009 im Normenkontrollverfahren 12 KN 11/07 können sich die denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers gegenüber dem Vorhaben der Beigeladenen zu 1. und 2. nicht in der Weise durchsetzen, dass eine - substanzielle - Ausnutzung des Vorrangstandorts für Windenergiegewinnung H. /K.

    Hier sind indessen - wie infolge des Urteils des Senats vom 26. März 2009 (- 12 KN 11/07 - nachgehend BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 BN 32.09 -, juris) rechtskräftig feststeht - auch die privaten denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers im Verfahren der Regionalplanung hinreichend abgewogen worden.

    Aus den angeführten Gründen des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 (12 KN 11/07) ist aber ersichtlich, dass eine vollständige abschließende Abwägung gerade nicht stattgefunden hatte.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    Für die Bestimmung der Kriterien für eine "konkrete Beeinträchtigung" ist bei der Prüfung des Entgegenstehens des öffentlichen Belangs nach § 35 Absatz 1 BauGB auf § 8 Satz 1 NDSchG zurückzugreifen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LB 44/09, zitiert nach juris).

    Denn für eine Beeinträchtigung ist nicht erforderlich, dass Denkmal und Anlagen gleichzeitig wahrnehmbar sind (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LB 44/09 -, juris).

    Gerade wegen der Bedeutung des Bezugs zur umgebenden Kulturlandschaft fördert die Errichtung der Windkraftanlagen in der direkten Umgebung eine schleichende Zerstörung der landwirtschaftlich gestalteten Kulturlandschaft durch deren Umprägung in eine industrielle Nutzung und stört damit einen bedeutenden Grundstocks des Kulturdenkmals, weil jedenfalls der Gutspark und die Allee als Einzeldenkmäler ohne den Bezug zu der landwirtschaftlich gestalteten Kulturlandschaft grundlegend an Aussagekraft verlieren (vgl. zu diesem Aspekt: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LB 44/09 -, zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07

    Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes als

    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    Das sei in Niedersachsen nicht der Fall (12 ME 389/07 [zu 2 B 1074/07] und 12 KN 11/07 [zur RROP-Vorrangfläche in H.]).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung aus den angeführten Gründen davon ausgegangen, dass das denkmalrechtliche Beeinträchtigungsverbot nicht dem individuellen Interesse des Eigentümers an der Erhaltung seines Baudenkmals, sondern dem kulturstaatlichen Allgemeininteresse dient (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Juli 2008 - 12 ME 389/07 -, juris; Urteil vom 1. Juni 2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris).

    Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet mit denkmalschutzrechtlichen Belangen ist der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes im Ergebnis damit nicht zu entnehmen, vielmehr wird die Genehmigungsfähigkeit einzelner Anlagen von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.8.2007 - 12 ME 389/07 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 BN 32.09

    Möglichkeit einer revisionsgerichtlichen Kontrolle des irreversiblen Landesrecht

    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    Dieses Verfahren blieb ohne Erfolg (Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 - 12 KN 11/07 -, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2010 - 4 BN 32/09).

    Hier sind indessen - wie infolge des Urteils des Senats vom 26. März 2009 (- 12 KN 11/07 - nachgehend BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 BN 32.09 -, juris) rechtskräftig feststeht - auch die privaten denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers im Verfahren der Regionalplanung hinreichend abgewogen worden.

    für die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 99, 90 m in Betracht." Auch besteht die Möglichkeit "bei der bauleitplanerischen Feinsteuerung oder im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung auf der Zulassungsebene" von der abgewogenen Anlagenhöhe abzuweichen (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 BN 32/09, zitiert nach juris).

  • VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10

    Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für

    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    Jedenfalls für die Anlagen im Abstand von 500 m bis 1 000 m zu den denkmalgeschützten Objekten fehlt es daher an einer abschließenden Abwägung mit Ausschlusswirkung (vgl. dazu: Urteil der Kammer vom 1. April 2014 - 2 A 408/10, S. 39 ff. des Urteilsabdrucks).

    Zum einen beträfe das nicht eigene Rechte des Klägers (vgl. Urteil der Kammer vom 1. April 2014 - 2 A 408/10).

    Für die Frage, ob der öffentliche Belang des Denkmalschutzes der Errichtung der Anlagen des "Windparks H." entgegensteht, ist neben dem Schutzzweck des Belangs nach § 35 Absatz 3 Nummer 5 BauGB (vgl. für § 35 Absatz 3 Nummer 8 BauGB: Urteil der Kammer vom 1. April 2014 - 2 A 408/10) der Schutzzweck des § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB zu beachten.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10
    Das gilt auch für die Drittanfechtungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Februar 2012 - 12 LA 75/11 - im Ergebnis auch: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Januar 2010, berichtigt 12. Januar 2011 - 12 LA 60/09; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 7 B 102.90, alle zitiert nach juris).

    Das wird namentlich aus den nachträglichen Anordnungen deutlich, die in § 17 BImSchG vorgesehen sind (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09, zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 1 L 3301/94

    Ringstraßenbebauung; Denkmalschutz; Denkmalwert; Flachdachgarage; Verhältnis der

  • BVerwG, 10.06.2013 - 4 B 6.13

    Nachbarlicher Drittschutz im Denkmalschutzrecht

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 1 ME 222/06

    Bestehen eines Abwehrrechts eines Denkmaleigentümers gegen die Errichtung und den

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00

    Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 B 22.12

    Abweichen von Feststellungen und Schlussfolgerungen sachverständiger Stellen; zum

  • BVerwG, 16.11.2010 - 4 B 28.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 12 KN 29/13

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88

    Abbruch eines Gebäudes, das selbst kein Kulturdenkmal ist, jedoch von erheblicher

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 12 LA 60/09

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 6544/95

    Denkmalwürdigkeit; Werksiedelung; Beeinträchtigung des Denkmals; Einbau von

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01

    Abwägung; Bauleitplanung; Denkmal; Denkmalschutz; Flächennutzungsplan; Friedhof;

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2012 - 12 LA 75/11

    Zumutbarkeitsgrenze für Immissionswerte bei der Errichtung einer

  • VG Stade, 21.04.2005 - 1 A 1986/03

    Rücknahme eines positiven Bauvorbescheides; Öffentliches Interesse an den

  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

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