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   VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20   

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VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20 (https://dejure.org/2021,4246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.02.2021 - 12 S 3852/20 (https://dejure.org/2021,4246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 12 S 3852/20 (https://dejure.org/2021,4246)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18

    Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Allein die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG entbindet im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Versagung eines Aufenthaltstitels nicht von der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 AufenthG oder eine Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG tatsächlich vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 12).

    Sie hat deklaratorische Wirkung und vermag nicht konstitutiv einen bestimmten Rechtsstatus zu begründen (BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 12; Fricke, jurisPR-BVerwG 5/2020 Anm. 2; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 81 Rn. 172 ).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 15) ist für die Anwendung der Absätze 3 und 4 des § 81 AufenthG entscheidend, ob die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts durch den Besitz eines Aufenthaltstitels oder durch einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet ohne Aufenthaltstitel vermittelt wird.

    Es ist weder vorgetragen noch anhand der Ausländerakten ersichtlich, dass aufgrund individueller Umstände in der Person des Antragstellers nach dem objektiven Empfängerhorizont eine bewusste Entscheidung seitens der Behörde getroffen worden wäre, ihm die Vorteile der Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 15) zukommen zu lassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2020 - 11 S 2/20

    Sicherung der ausländerrechtlichen Fortgeltungsfiktion durch Erlass einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Da die Ausgangsentscheidung aufgrund des Beschwerdevorbringens so nicht aufrechterhalten werden kann (vgl. § 146 Abs. 4 Sätze 1, 3, 6 VwGO), hat das Beschwerdegericht eine eigenständige Entscheidung über das Begehren des Antragstellers nach den allgemeinen Maßstäben des vorläufigen Rechtsschutzes zu treffen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 -, juris Rn 12, vom 28.03.2019 - 11 S 623/19 -, juris Rn. 11, vom 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 8, und vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.01.2018 - OVG 9 S 16.16 -, juris Rn. 6; Rudisile in: Schoch/Schneider, VwGO, § 146 Rn. 15a; Funke-Kaiser in: Quaas/Zuck/Funke-Kaiser, Prozesse in Verwaltungssachen, 3. Aufl. 2018, § 4 Rn. 364 f.; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 146 Rn. 43).

    Ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Bezug auf die Ablehnung des Aufenthaltstitels wegen Nichteintritts einer der in § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG genannten Fiktionswirkungen nicht statthaft, so bedarf es eines Antrags nach § 123 VwGO zur Sicherung des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 -, juris Rn. 17 f.; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 81 Rn. 172 ).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs, in den Fällen, in denen der Ausländer bereits über einen längerfristigen legalen Aufenthalt im Bundesgebiet verfügt hat, auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einen Streitwert in Höhe von 5.000,00 Euro zugrunde zu legen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 -, juris Rn. 48).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 13 S 2002/09

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgründe; Schutz von Ehe und Familie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Ein Ausweisungsinteresse, dem - wie hier - eine rechtskräftig abgeurteilte Straftat zugrunde liegt und deren Eintrag im Zentralregister nach § 46 BRZG noch nicht getilgt oder tilgungsreif ist, besteht in der Regel aktuell (vgl. Samel in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 5 Rn. 54; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2009 - 13 S 2002/09 -, juris Rn. 37).

    Im Rahmen der Atypik kann unter anderem von Bedeutung sein, ob in der Persönlichkeit oder den Lebensverhältnissen des Ausländers positive Änderungen eingetreten sind, welche die Annahme rechtfertigen, er werde künftig nicht mehr straffällig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2009 - 13 S 2002/09 -, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 28.01.1997 - 1 C 23.94 -, juris Rn. 22; vgl. dazu, dass eine zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG a.F. und inhaltlich entsprechenden Vorläufervorschriften ergangene Rechtsprechung auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in der seit 01.08.2015 geltenden Fassung übertragbar ist, BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn.15).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Im Rahmen der Atypik kann unter anderem von Bedeutung sein, ob in der Persönlichkeit oder den Lebensverhältnissen des Ausländers positive Änderungen eingetreten sind, welche die Annahme rechtfertigen, er werde künftig nicht mehr straffällig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2009 - 13 S 2002/09 -, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 28.01.1997 - 1 C 23.94 -, juris Rn. 22; vgl. dazu, dass eine zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG a.F. und inhaltlich entsprechenden Vorläufervorschriften ergangene Rechtsprechung auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in der seit 01.08.2015 geltenden Fassung übertragbar ist, BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn.15).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Ferner gibt es im vorliegenden Fall keinen Hinweis darauf, dass die Verurteilung vom 11.12.2019 zu einer einjährigen Jugendstrafe als Ausweisungsinteresse verbraucht wäre (vgl. zu den Anforderungen an den Verbrauch eines Ausweisungsinteresses BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 39; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 66 ff. ).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Eine solche Anordnung ist allerdings nicht schon in der bloßen Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung zu sehen; vielmehr bedarf es besonderer Umstände, aus denen geschlossen werden kann, dass die Behörde zumindest konkludent eine die Merkmale eines Verwaltungsakts (§ 35 LVwVfG) erfüllende Maßnahme ergriffen hat (Samel in: Bergmann/Dienelt, 13. Aufl. 2020, § 81 Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2020 - 11 S 1222/20 - n.v.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 27 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2019 - OVG 11 N 122.16 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Eine verspätete Antragstellung kann auch dann keine Fiktionswirkung auslösen, wenn die Antragstellung noch einen unmittelbaren Bezug zum abgelaufen Aufenthaltstitel aufweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 5.10 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2556/16

    Anordnung der Fiktionswirkung und Bestimmung des Streitgegenstands

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Für die Frage der Anordnung der Fortgeltungsfiktion gilt nichts anderes (Hessischer VGH, Beschluss vom 24.11.2016 - 3 B 2556/16 U -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Aufgrund einer umfassenden, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichteten Abwägung aller in Betracht kommenden öffentlichen und privaten Interessen und unter Einstellung einer gewichteten Gesamtbetrachtung der Lebensumstände des Antragstellers (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerfG, Beschluss vom 29.01.2020 - 2 BvR 690/19 -, juris) ist im vorliegenden Fall eine Atypik zu verneinen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20
    Vielmehr reicht es aus, dass ein Ausweisungsinteresse gleichsam abstrakt - d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen - vorliegt (vgl. hierzu und zu folgenden VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.12.2020 - 12 S 3065/20 -, juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2019 - 11 N 122.16

    Rückwirkende Verlängerung ab dem Zeitpunkt der zuletzt erteilten

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 8 ME 109/20

    Abschiebungshindernis; Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogen; Albanien;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 11 S 623/19

    Duldung einer Ausländerin für die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 9 S 16.16

    Nachschieben von Gründen, hier: zwecks Plausibilisierung der Gewichtung der

  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Denn die Ausführungen im Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verhalten sich nicht zum Einreise- und Aufenthaltsverbot und dessen Dauer (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.02.2021 - 12 S 3852/20 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 12 S 389/21

    Aufenthaltstitel; Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D);

    Die vorläufige Sicherung des Aufenthaltsrechts während eines anhängigen Verwaltungs- und auch Gerichtsverfahrens um die Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels erfolgt in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Titels zum Entstehen einer Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG geführt hat und diese Wirkung durch die Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag wieder erloschen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16.02.2021 - 12 S 3852/20, juris, und vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 -, juris Rn. 13; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 81 Rn. 122, 125 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - 18 B 1254/21

    Deklaratorische Wirkung einer Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 5 AufenthG;

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 12 S 3852/20 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2020- 8 ME 109/20 -, juris, Rn. 11; so wohl auch BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23.18 -, juris, Rn. 28, das im konkreten Fall vom Vorliegen einer Zusicherung hinsichtlich der Anordnung der Fortgeltungswirkung ausgeht.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 2019- 1 C 23.18 -, juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Februar 2021- 12 S 3852/20 -, juris, Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 M 35/20 -, juris, Rn. 19.

    Ob sich die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 16. Februar 2021- 12 S 3852/20 -, juris) im konkreten Fall von der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation unterscheidet, ist für sich gesehen rechtlich unerheblich.

  • VG Freiburg, 12.03.2024 - 8 K 2785/23
    Zudem bedarf es auch bei Verwirklichung eines Ausweisungstatbestands nach § 54 AufenthG stets der Feststellung, dass - wie von § 53 Abs. 1 AufenthG vorausgesetzt - der (weitere) Aufenthalt des Ausländers die durch eine Ausweisung zu schützenden Rechtsgüter gefährdet, wobei sich die Gefahr aus spezial- oder generalpräventiven Gründen ergeben kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2021 - 12 S 3852/20 - juris, Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 12 S 1800/20

    Prozesskostenhilfe; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufrechterhaltung

    Das Ausweisungsinteresse muss aktuell und verwertbar sein; zudem darf keine Abweichung vom Regelfall gegeben sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2021 - 12 S 3852/20 -, juris Rn. 18 ff. m.w.N.).

    Im Rahmen der Atypik kann unter anderem von Bedeutung sein, ob in der Persönlichkeit oder den Lebensverhältnissen des Ausländers positive Änderungen eingetreten sind, welche die Annahme rechtfertigen, er werde künftig nicht mehr straffällig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2021 - 12 S 3852/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 12 S 3795/21

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; kein Verbrauch von Ausweisungsinteressen

    Für das Vorliegen eines Ausweisungsinteresses nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG kommt es nämlich nicht darauf an, ob der Ausländer tatsächlich ausgewiesen werden könnte; vielmehr reicht es aus, dass ein Ausweisungsinteresse gleichsam abstrakt - d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen - vorliegt, wie es insbesondere im Katalog des § 54 AufenthG normiert ist (BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15; Senatsbeschlüsse vom 16.02.2021 - 12 S 3852/20 -, juris Rn. 18, und vom 07.12.2020 - 12 S 3065/20 -, juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.01.2022 - 2 M 137/21 -, juris Rn. 35; OVG Bremen, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 B 328/20 -, juris Rn. 26; Hailbronner, AuslR, § 5 Rn. 26 f. ; Beiderbeck in: Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2021, § 5 AufenthG Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 08.07.2021 - 2 L 1096/21
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 12 S 3852/20 -, juris, Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 M 35/20 -, juris, Rn. 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. September 2017 - 13 ME 244/17 -, juris, Rn. 6 f.; VG Bremen, Beschluss vom 3. Juni 2021 - 4 V 2875/20 -, juris, Rn. 22; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. April 2021 - 1 B 34/21 -, juris, Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23/18 -, juris, Rn. 28, wonach in dem Fall einer vorangegangenen Zusicherung in der Ausstellung der Fiktionsbescheinigung eine konkludente Anordnung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG gesehen werde könne.

    Allein die - wie hier erfolgte - Verlängerung bzw. mehrfache Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen ist zur Annahme einer erfolgten Anordnung der Fortgeltungswirkung nicht ausreichend, vgl. auch Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 81 Rn. 26; vgl. in einer solchen Konstellation ebenfalls VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 12 S 3852/20 -, juris, Rn. 12.

  • VG Hannover, 23.02.2022 - 5 B 5456/21

    Ausweisung; Erlass einstweiliger Anordnung; Erlöschen des Aufenthaltstitels;

    Im vorliegenden Fall richtet sich der einstweilige Rechtsschutz gegen die Versagung eines Aufenthaltstitels damit nach § 123 VwGO (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.2.2021 - 12 S 3852/20 -, juris Rn. 6; VG Hannover, Beschluss vom 28.5.2021 - 5 B 1383/21 -, n. V.).

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis ist hier mithin die Rechtmäßigkeit der Ausweisung und dem Grunde nach auch des Einreise- und Aufenthaltsverbots inzident zu prüfen (Nds. OVG, Beschluss vom 23.2.2021 - 8 ME 126/20 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.1.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 30 ff.), soweit nicht schon andere Gründe die Erteilung des Aufenthaltstitels hindern (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.2.2021 - 12 S 3852/20 -, juris).

  • VG Hannover, 22.06.2022 - 5 A 1775/21

    ARB 1/80; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Staatsangehörigkeit; Umgangsrecht

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist dabei kein - nach den vorstehenden Ausführungen im Übrigen bestehendes - besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse erforderlich, sondern es genügt, dass ein Ausweisungsinteresse gleichsam abstrakt - d. h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen - vorliegt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.2.2021 - 12 S 3852/20 -, juris Rn. 18).
  • VG Hannover, 29.09.2022 - 5 A 5054/21

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsgründe; Verbrauch; Bleibeinteresse; kein

    Zugunsten des Bleibeinteresses kann unter anderem von Bedeutung sein, ob in der Persönlichkeit oder den Lebensverhältnissen des Ausländers positive Änderungen eingetreten sind, welche die Annahme rechtfertigen, er werde künftig nicht mehr straffällig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.2.2021 - 12 S 3852/20 -, juris Rn. 20) bzw. - im Fall des Klägers - keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr begründen.
  • OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen

  • VG Hannover, 14.09.2021 - 5 B 4149/21

    Wechsel des Aufenthaltszwecks; Wechsel des Studiums

  • VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21

    Ausweisungsinteresse; einstweiliger Rechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz

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