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   VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14   

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https://dejure.org/2016,23572
VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14 (https://dejure.org/2016,23572)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 (https://dejure.org/2016,23572)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 10 S 1632/14 (https://dejure.org/2016,23572)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Anspruch der Gemeinde gegen die DB Netz AG auf Lärmschutzmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung der DB Netz AG durch den Lärmaktionsplan einer Gemeinde mit der Anordnung einer Schallschutzmaßnahme zur besonderen Überwachung eines Gleises

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 8 EGRL 49/2002, Art 87e Abs 3 GG, Art 87e Abs 4 GG, § 47 Abs 6 BImSchG, § 47d Abs 6 BImSchG
    Anspruch der Gemeinde gegen die DB Netz AG auf Lärmschutzmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lärmaktionsplan; Gemeinde; Behörde; Planvollzug; Maßnahme; Besonders überwachtes Gleis; Eisenbahn-Bundesamt; Träger öffentlicher Verwaltung; DB Netz AG; Bahninfrastrukturunternehmen; Privatisierung; Umgebungslärm-Richtlinie; Effet utile

  • rechtsportal.de

    Bindung der DB Netz AG durch den Lärmaktionsplan einer Gemeinde mit der Anordnung einer Schallschutzmaßnahme zur besonderen Überwachung eines Gleises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deutsche Bahn ist nicht an kommunalen Lärmaktionsplan gebunden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Mahlberg: Keine Bindung der DB Netz AG an kommunalen Lärmaktionsplan

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mahlberg - Keine Bindung der DB Netz AG an kommunalen Lärmaktionsplan

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Umsetzungszwang von Lärmaktionsplan für DB Netz AG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2016, 1332
  • DÖV 2016, 962 (Ls.)
  • BauR 2016, 1968 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Freiburg, 25.07.2014 - 5 K 1491/13

    Gemindlicher Lärmaktionsplan nicht gegenüber Bahn durchsetzbar

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Juli 2014 - 5 K 1491/13 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Juli 2014 - 5 K 1491/13 - zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, die Schallschutzmaßnahme "Besonders überwachtes Gleis" ("BüG") für die Gleisabschnitte auf der Gemarkung Mahlberg und Orschweier als vorübergehende Schallschutzmaßnahme bis zur Realisierung baulicher Lärmschutzmaßnahmen einzuführen und der Klägerin alle sechs Monate Nachricht über den Pflegezustand der Gleise zu erstatten.

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
    Aus dem Umstand, dass die Beklagte (auch) materielle Verwaltungsaufgaben erfüllt, lässt sich lediglich entnehmen, dass sie selbst nicht Grundrechtsträgerin, sondern ihrerseits an die Grundrechte gebunden ist (ganz herrschende Auffassung, vgl. BVerfG, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 - BVerfGE 128, 226 = juris Rn. 45, 49, nicht nur für öffentliche Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch für gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden; a. A. Blaschke, Lärmminderungsplanung, S. 382 m.w.N.: DB AG mit zum Teil grundrechtsähnlichen Rechten).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13

    Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
    Soweit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg die Beklagte in Bezug auf Schienenbau und Unterhaltung sowie Betrieb der Schienen als "verlängerten Arm des Staates" mit materiellen Verwaltungsfunktionen bezeichnet hat (Urteil vom 21.04.2015 - 1 S 1949/13 - VBlBW 2015, 375 = juris Rn. 91, 93), betraf das die Zulässigkeit einer Mitfinanzierung der Aufgabe durch ein Land oder eine Gemeinde nach Art. 104a GG; eine ausdrückliche Qualifizierung der Beklagten als Träger öffentlicher Verwaltung ist auch hier nicht erfolgt.
  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
    Das Bundesverwaltungsgericht geht im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht von einem allgemeinen Behördenbegriff aus, und zwar i. S. "einer in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordneten, organisatorischen Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet, dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein" (BVerwG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 C 16.88 - BVerwGE 87, 310, 312 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 20, 48).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
    Das Bundesverwaltungsgericht geht im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht von einem allgemeinen Behördenbegriff aus, und zwar i. S. "einer in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordneten, organisatorischen Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet, dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein" (BVerwG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 C 16.88 - BVerwGE 87, 310, 312 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 20, 48).
  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10

    Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
    In dem von der Klägerin weiter benannten Beschluss des BGH vom 09.12.2010 (- 3 StR 312.10 - BGHSt 56, 97) wurde die Beklagte als eine "sonstige Stelle" i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB qualifiziert; anders als die Klägerin vorträgt, wird in dem Beschluss aber gerade nicht behauptet, es handele sich um eine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn, sondern es wird von einer behördenähnlichen Institution (a.a.O. juris Rn. 14 f.) gesprochen.
  • VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03

    Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
    Auch der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt (vom 21.01.2004 - VK 2 - 126/03 - juris) gibt zur Frage des Begriffs Träger öffentlicher Verwaltung nichts her, sondern beschränkt sich auf die Aussage, dass die Beklagte für ihre Bauvorhaben als öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 98 GWB anzusehen ist, da ihr Unternehmensbereich der klassischen Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand zuzuordnen ist, und daher für ihre Bauvorhaben der Ausschreibungspflicht unterliegt.
  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung zu einer Streckenstilllegung die Verpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen hervorgehoben, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand vorzuhalten und nicht betriebssichere Strecken wieder in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen (Urteil vom 25.10.2007 - 3 C 51.06 - NVwZ 2008, 1017), in diesem Zusammenhang aber die Begriffe Träger öffentlicher Verwaltung oder Behörde nicht genannt.
  • VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11

    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14
    Abgesehen davon, dass Informationserteilung und Maßnahmenumsetzung ganz unterschiedliche Bereiche betreffen und kaum vergleichbar sind, hat das Verwaltungsgericht Berlin in seinem von der Klägerin erwähnten Urteil vom 05.11.2012 (- 2 K 167.11 - juris Rn. 85 ff.) sich nicht mit dem Begriff der Behörde, sondern mit dem der informationspflichtigen Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG befasst, der ausdrücklich juristische Personen des Privatrechts benennt, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, und dabei der Kontrolle des Bundes oder einer unter der Aufsicht des Bundes stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17

    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines

    In der Rechtsprechung ist diese Frage bislang nicht geklärt (trotz Zuordnung der Lärmaktionsplanung zum Gewährleistungsbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie offengelassen von NdsOVG, Beschluss vom 10.01.2014 - 12 LA 68/13 -, NordÖR 2015, 35 = juris Rn. 9; ablehnend VG Freiburg, Urteil vom 25.07.2014 - 5 K 1491/13 - juris Rn. 29 ff., im Ergebnis - jedoch aus anderen Gründen - bestätigt durch Senatsurteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 - DVBl 2016, 1332).

    Diese im Wortlaut des § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 Satz 1 BImSchG angelegte Auslegung ist auch aus Gründen des unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes mit Blick auf die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), insbesondere deren Art. 8 Abs. 1 und 2, geboten (vgl. Berkemann, NuR 2012, 517, 527 f.; Röckinghausen, I + E 2014, 230, 233; siehe zur unionsrechtlichen Bewertung der nationalrechtlichen Aufspaltung der Lärmaktionsplanung in Planerstellung und Planvollzug auch bereits Senatsurteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 - DVBl 2016, 1332 = juris Rn. 47).

    Für die Zuordnung zum Selbstverwaltungsbereich ist es schließlich unerheblich, dass dem Lärmaktionsplan keine unmittelbare Außenwirkung zukommt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 - DVBl 2016, 1332 = juris Rn. 25 m. w. N.), sondern seine Außenwirksamkeit erst durch die Umsetzung der - insoweit im Verhältnis zur planenden Gemeinde gebundenen - Fachbehörde vermittelt wird.

  • VGH Hessen, 26.10.2017 - 9 C 873/15

    AARHUS-KONVENTION; ALLGEMEINE LEISTUNGSKLAGE; DRITTSCHUTZ; LÄRMAKTIONSPLAN;

    Da es an unionsrechtlich festgelegten Grenzwerten fehlt und Lärmaktions- oder Lärmminderungspläne keine Bindungswirkung für die Planfeststellungsbehörde begründen, sind nach § 14 FLärmSchG vielmehr die Grenzwerte dieses nationalen Gesetzes von der Lärmaktionsplanung zu beachten (so schon BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - BVerwG 9 A 20.11 -, juris Rn. 30; Urteil vom 12.11.2014 - BVerwG 4 C 34.13 -, juris Rn. 22 ff.; Urteil vom 18.12.2014 - BVerwG 4 C 35.13 -, juris Rn. 56 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 21.08.2009 - 11 C 227/08.T u.a. -, juris Rn. 589 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2017 - OVG 11 N 16.13 -, juris Rn. 12 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 -, juris Rn. 25).
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