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   VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18   

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VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18 (https://dejure.org/2018,41962)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 (https://dejure.org/2018,41962)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 (https://dejure.org/2018,41962)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richten des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Verhinderung der Abschiebung gegen das Bundesamt; Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Ausländerbehörde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4, AufenthG § ... 60a, AsylG § 71 Abs. 1, AsylG § 71 Abs. 5, AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 5, RL 2008/115/EG Art. 6, RL 2008/115/EG Art. 13, AsylG § 13 Abs. 2, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7, VwVfG § 51, AsylG § 71
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörde, Antragsgegner, Zuständigkeit, einstweiliger Rechtsschutz, Asylverfahren, Asylfolgeantrag, Abschiebungsandrohung, atypischer Ausnahmefall, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, sachliche Zuständigkeit, einstweilige ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 71 Abs 1 S 1 AsylVfG, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG, § 60a AufenthG, EGRL 115/2008
    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung; Asylfolgeverfahren; Rückführungsrichtlinie; Verfahrensrichtlinie; Duldungsgründe

  • rechtsportal.de

    AsylG § 71 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 60a
    Richten des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Verhinderung der Abschiebung gegen das Bundesamt; Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 247
  • DÖV 2019, 247 Asylmagazin 2019, 67 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2000 - 11 S 988/00

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    15 2. In Fällen, in denen - wie hier - das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (§ 71 Abs. 1 S. 1 AsylG) abgelehnt und gleichzeitig von einer erneuten Abschiebungsandrohung abgesehen hat, ist deshalb - zur vorläufigen Verhinderung der Abschiebung - der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach mittlerweile wohl einhelliger Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, dieser aufzugeben, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung nach § 71 Abs. 5 S. 2 AsylG abgeschoben werden darf (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 26.01.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2 und vom 18.07.2002 - 10 CE 02.1295 - juris Rn. 3; Hessischer VGH, Beschlüsse 13.09.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3 und vom 14.12.2006 - 8 Q 2642/06.A - juris Rn. 9; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2000 - 4 Bs 48/00.A - AuAS 2001, 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2000 - 18 B 1141/99 - juris Rn. 8 und VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13.09.2000 - 11 S 988/00 - juris Rn. 4 bis 7 und vom 02.12.1997 - A 14 S 3104/97 - juris Rn. 3; vgl. auch Funke-Kaiser in GK-AsylG, § 71 Rn. 389 bis 390 mwN; Hailbronner, Ausländerrecht, § 71 AsylG Rn. 108 bis 110).

    Im Übrigen wird nach den bisherigen Erfahrungen in der Praxis die Ausländerbehörde, die sich insoweit lediglich als Vollzugsorgan in Bezug auf die Entscheidungen des Bundesamts versteht, die Durchführung der Abschiebung auf eine telefonische Mitteilung des Verwaltungsgerichts unverzüglich abbrechen (so bereits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2000, aaO juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 19 CE 09.130

    Richtiger Antragsgegner bei Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    15 2. In Fällen, in denen - wie hier - das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (§ 71 Abs. 1 S. 1 AsylG) abgelehnt und gleichzeitig von einer erneuten Abschiebungsandrohung abgesehen hat, ist deshalb - zur vorläufigen Verhinderung der Abschiebung - der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach mittlerweile wohl einhelliger Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, dieser aufzugeben, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung nach § 71 Abs. 5 S. 2 AsylG abgeschoben werden darf (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 26.01.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2 und vom 18.07.2002 - 10 CE 02.1295 - juris Rn. 3; Hessischer VGH, Beschlüsse 13.09.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3 und vom 14.12.2006 - 8 Q 2642/06.A - juris Rn. 9; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2000 - 4 Bs 48/00.A - AuAS 2001, 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2000 - 18 B 1141/99 - juris Rn. 8 und VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13.09.2000 - 11 S 988/00 - juris Rn. 4 bis 7 und vom 02.12.1997 - A 14 S 3104/97 - juris Rn. 3; vgl. auch Funke-Kaiser in GK-AsylG, § 71 Rn. 389 bis 390 mwN; Hailbronner, Ausländerrecht, § 71 AsylG Rn. 108 bis 110).

    18 3. Auch im Falle einer asylrechtlichen Streitigkeit - wie hier - kommt allerdings ausnahmsweise der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO gegenüber der Ausländerbehörde in Betracht, wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik bzw. jedenfalls die dann zu deren Umsetzung noch erforderliche Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass nicht vollzogen werden darf, zu spät kämen; in diesen zugespitzten Ausnahmefällen ist eine solche Rechtsschutzmöglichkeit aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) möglich (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.01.2009, aaO juris Rn. 2; Funke-Kaiser in GK-AsylG, § 71 Rn. 391; Hailbronner, aaO § 71 AsylG Rn. 111).

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    Zur Begründung hat er vorgebracht, auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache "Gnandi" (Urteil vom 19.06.2018 - C - 181/16) dürfe nach der Richtlinie 2008/115/EG (sogenannte Rückführungsrichtlinie) eine Rückkehrentscheidung vor endgültiger gerichtlicher Entscheidung über einen Rechtsbehelf nicht vollzogen werden.

    Davon ausgehend wendet sich der Antragsteller mit seiner Argumentation, auf Grundlage der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Gnandi" (Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 -) dürfe seine Abschiebung bis zur gerichtlichen Hauptsacheentscheidung in seinem Asylfolgeverfahren nicht erfolgen, im Kern gegen die vom Bundesamt getroffene Abschiebungsandrohung, die die Rechtsgrundlage für die von der Ausländerbehörde beabsichtigte Abschiebung des Antragstellers darstellt.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02

    Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    Ein Duldungsgrund kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der jeweilige Antragsteller eine Reiseunfähigkeit im engeren oder im weiteren Sinne (inlandsbezogenes Abschiebungshindernis) geltend macht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 01.06.2017 - 11 S 658/17 - juris und vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - juris) oder sich im Hinblick auf Art. 6 GG auf eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen schützenswerter familiärer Gründe berufen kann (vgl. dazu etwa Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 60a AufenthG Rn. 21 bis 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2017 - 11 S 658/17

    Hinderung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    Ein Duldungsgrund kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der jeweilige Antragsteller eine Reiseunfähigkeit im engeren oder im weiteren Sinne (inlandsbezogenes Abschiebungshindernis) geltend macht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 01.06.2017 - 11 S 658/17 - juris und vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - juris) oder sich im Hinblick auf Art. 6 GG auf eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen schützenswerter familiärer Gründe berufen kann (vgl. dazu etwa Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 60a AufenthG Rn. 21 bis 27).
  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    Ausgehend von der Beschwerdebegründung, an die der Senat gebunden ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), ist nicht ersichtlich, dass das Verfahren der Rückführung in dem Stadium, in dem es wegen der Stellung eines Folgeantrags unterbrochen worden ist, nicht wieder aufgenommen werden kann, wenn dieser Folgeantrag erfolglos geblieben ist (siehe hierzu auch EuGH, Urteil vom 15.02.2016 - C-601/15 PPU - Rn. 75).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    Diese Abschiebungsandrohung stellt eine Rückkehrentscheidung i.S.v. Art. 6 RL 2008/115/EG dar (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 18, Urteil vom 25.07.2017 - 1 C 10.17 - juris Rn. 23 und Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 17) mit der Folge, dass die unionsrechtlichen Vorgaben der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG Anwendung finden und im Falle eines Verstoßes dagegen der Abschiebungsandrohung entgegengehalten werden können.
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17

    Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    Diese Abschiebungsandrohung stellt eine Rückkehrentscheidung i.S.v. Art. 6 RL 2008/115/EG dar (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 18, Urteil vom 25.07.2017 - 1 C 10.17 - juris Rn. 23 und Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 17) mit der Folge, dass die unionsrechtlichen Vorgaben der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG Anwendung finden und im Falle eines Verstoßes dagegen der Abschiebungsandrohung entgegengehalten werden können.
  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    Diese Abschiebungsandrohung stellt eine Rückkehrentscheidung i.S.v. Art. 6 RL 2008/115/EG dar (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 18, Urteil vom 25.07.2017 - 1 C 10.17 - juris Rn. 23 und Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 17) mit der Folge, dass die unionsrechtlichen Vorgaben der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG Anwendung finden und im Falle eines Verstoßes dagegen der Abschiebungsandrohung entgegengehalten werden können.
  • VGH Hessen, 13.09.2018 - 3 B 1712/18

    Antragsart und Antragsgegner im Eilverfahren bei Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
    15 2. In Fällen, in denen - wie hier - das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (§ 71 Abs. 1 S. 1 AsylG) abgelehnt und gleichzeitig von einer erneuten Abschiebungsandrohung abgesehen hat, ist deshalb - zur vorläufigen Verhinderung der Abschiebung - der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach mittlerweile wohl einhelliger Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, dieser aufzugeben, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung nach § 71 Abs. 5 S. 2 AsylG abgeschoben werden darf (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 26.01.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2 und vom 18.07.2002 - 10 CE 02.1295 - juris Rn. 3; Hessischer VGH, Beschlüsse 13.09.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3 und vom 14.12.2006 - 8 Q 2642/06.A - juris Rn. 9; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2000 - 4 Bs 48/00.A - AuAS 2001, 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2000 - 18 B 1141/99 - juris Rn. 8 und VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13.09.2000 - 11 S 988/00 - juris Rn. 4 bis 7 und vom 02.12.1997 - A 14 S 3104/97 - juris Rn. 3; vgl. auch Funke-Kaiser in GK-AsylG, § 71 Rn. 389 bis 390 mwN; Hailbronner, Ausländerrecht, § 71 AsylG Rn. 108 bis 110).
  • VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06

    Folgeschutzantrag nach Asylverfahren

  • BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95

    Asylverfahrensrecht: Begriff der Rechtsstreitigkeiten "nach diesem Gesetz" in §

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - A 14 S 3104/97

    Asylverfahren: Beschwerdeausschluß bei Streitigkeiten nach dem AsylVfG 1992 bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 18 B 1141/99

    Gefährdung bei Rückkehr in den Kongo wegen politischer Betätigung im Ausland

  • OVG Hamburg, 14.08.2000 - 4 Bs 48/00

    D (A), Verfahrensrecht, Folgeantrag, Abschiebung, Abschiebungsandrohung,

  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 10 CE 02.1295
  • VG Schleswig, 11.05.2022 - 11 B 72/22
    Gleiches gilt für die Bescheidung eines Folgeantrags nach § 71 AsylG (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, juris Rn. 13; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 9 B 714.95 -, juris Rn. 4).

    Ein Antrag ist folglich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, dieser aufzugeben, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass - entgegen der gesetzlichen Regelung des § 71 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 AsylG - vorläufig nicht abgeschoben werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, juris Rn. 15, m.w.N.).

    Allerdings kann angesichts der zur Verfügung stehenden modernen Telekommunikationsmittel ein solcher Ausnahmefall allenfalls dann in Erwägung gezogen werden, wenn etwa gegenüber dem jeweiligen Antragsteller oder der jeweiligen Antragstellerin eine konkrete Abschiebungsmaßnahme bereits begonnen worden ist und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass beim Bundesamt ein zuständiger und vor allem im Außenverhältnis auch entsprechend handlungsbefugter Bediensteter anwesend sein wird, der eine entsprechende gerichtliche Entscheidung umsetzen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, juris Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 7 B 11544/18.OVG -, beck-online Rn. 4).

    Schließlich hat der Antragsteller auch keine Duldungsgründe im Sinne von § 60a AufenthG - für deren Prüfung die Antragsgegnerin zuständig wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, juris Rn. 16) - vorgetragen.

  • VG Schleswig, 20.04.2022 - 11 B 65/22

    Asylrecht: Eilrechtsschutz einer türkischen Staatsangehörigen gegen drohende

    Gleiches gilt für die Ablehnung eines Folgeantrags nach § 71 AsylG (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, Rn. 13, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 9 B 714/95 -, Rn. 4, juris).

    In Fällen, in denen - wie hier - das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG) abgelehnt und gleichzeitig von einer erneuten Abschiebungsandrohung abgesehen hat, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung folglich grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, dieser aufzugeben, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG abgeschoben werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, Rn. 15, juris m.w.N.).

    Allerdings kann angesichts der zur Verfügung stehenden modernen Telekommunikationsmittel ein solcher Ausnahmefall allenfalls dann in Erwägung gezogen werden, wenn etwa gegenüber dem jeweiligen Antragsteller oder der jeweiligen Antragstellerin eine konkrete Abschiebungsmaßnahme bereits begonnen worden ist und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass beim Bundesamt ein zuständiger und vor allem im Außenverhältnis auch entsprechend handlungsbefugter Bediensteter anwesend sein wird, der eine entsprechende gerichtliche Entscheidung umsetzen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, Rn. 19, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 7 B 11544/18.OVG -, Rn. 4, beck-online).

    Schließlich hat die Antragstellerin auch keine Duldungsgründe im Sinne von § 60a AufenthG - für deren Prüfung die Antragsgegnerin zuständig wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, Rn. 16, juris) - vorgetragen.

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 1 B 6/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auch der Rechtsstreit über die Ablehnung eines Folgeantrags nach § 71 AsylG ist eine asylrechtliche Entscheidung, auch wenn Gegenstand des Streits allein das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 VwVfG ist, denn die Rechtsgrundlage für den Folgeantrag findet sich im Asylgesetz (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, Rn. 13, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 06. März 1996 - 9 B 714/95 -, Rn. 4, juris).

    In Fällen, in denen - wie hier - das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (§ 71 Abs. 1 S. 1 AsylG) abgelehnt und gleichzeitig von einer erneuten Abschiebungsandrohung abgesehen hat, ist deshalb der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, dieser aufzugeben, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung nach § 71 Abs. 5 S. 2 AsylG abgeschoben werden darf (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, Rn. 15, juris m.w.N.).

    In solchen Fällen gebietet die Gewährung effektiven Rechtsschutzes eine solche Rechtsschutzmöglichkeit (Art. 19 Abs. 4 GG), auch wenn angesichts der zur Verfügung stehenden modernen Telekommunikationsmittel ein solcher Ausnahmefall allenfalls dann in Erwägung gezogen werden kann, wenn etwa gegenüber dem jeweiligen Antragsteller eine konkrete Abschiebungsmaßnahme begonnen worden ist und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass beim Bundesamt ein zuständiger und handlungsbefugter Bediensteter anwesend sein wird, der eine entsprechende gerichtliche Entscheidung umsetzen kann (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, Rn. 18, juris).

    Schließlich hat der Antragsteller auch keine Duldungsgründe im Sinne von § 60a AufenthG - für deren Prüfung der Antragsgegner jedenfalls zuständig wäre (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, Rn. 16, juris) - glaubhaft gemacht.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 11 S 884/23

    Kein Beschwerdeausschluss, wenn Eilrechtsschutz gegen den Rechtsträger der die

    Allerdings wird ein solcher Ausnahmefall allenfalls dann in Erwägung gezogen werden können, wenn etwa gegenüber dem jeweiligen Antragsteller eine konkrete Abschiebungsmaßnahme begonnen worden ist und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass beim Bundesamt ein insoweit zuständiger und vor allem im Außenverhältnis auch entsprechend handlungsbefugter Bediensteter erreichbar sein wird, der eine entsprechende gerichtliche Entscheidung umsetzen kann und auch wird (ausführlich hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 19 ff.).

    Nachdem der Antragsteller schon der Sache nach keinen Anordnungsanspruch gegen den Antragsgegner hat, bedarf es keiner Entscheidung mehr, ob das Verwaltungsgericht die Abschiebung des Antragstellers so lange aussetzen durfte, bis über dessen Klage im Hauptsacheverfahren entschieden wurde, oder ob nicht - wenn überhaupt - lediglich eine Aussetzung für diejenige Zeitspanne geboten gewesen wäre, die dem Antragsteller nach dem geltenden Prozessrecht eröffnet ist, Eilrechtsschutz gegen die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.10.2020 - 12 S 2380/20 - juris Rn.18 und vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 22).

  • VG Karlsruhe, 25.03.2024 - A 8 K 1026/24
    Effektiver Eilrechtschutz ist daher weiterhin im Einklang mit der vor Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur zu erlangen mit einem Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO, der darauf gerichtet ist, der Antragsgegnerin aufzugeben, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass die Abschiebung nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des Folgeverfahrens erfolgen darf (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - BeckRS 2018, 325454 Rn. 14; OVG Schlw.-H., Beschluss vom 9.11.2023 - 5 MR 5/23 - juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 13.9.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3; Bergmann in ders./Dienelt, AuslR, 14. Aufl., 2021, § 71 Rn. 49; Dickten in Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, AsylG, § 71 Rn. Rn. 34 ff. m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2019 - 7 B 11544/18

    Effektiver Rechtsschutz bei Asylfolgeanträgen; Eilantrag gegenüber der

    Danach ist einstweiliger Rechtsschutz regelmäßig durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel zu erlangen, die Ausländerbehörde darüber zu informieren, dass vorläufig keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung durchgeführt werden dürfen (vgl. den Beschluss des Senats vom 20. Juli 2017 - 7 B 11085/17. OVG -, juris, Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, juris, Rn. 15).

    Das ist anzunehmen, wenn die auf eine einstweilige Anordnung hin erfolgende Mitteilung des Bundesamtes, dass vorerst nicht abgeschoben werden darf, zu spät käme (vgl. VGH BW, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, juris, Rn. 18).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2022 - 2 M 137/21

    Ausweisungsinteresse wegen Verstoßes gegen die Passpflicht

    Sowohl die Entscheidungen über Asylanträge (§ 13 Abs. 2 AsylG), mit denen über die Gewährung von Asyl und die Zuerkennung internationalen Schutzes befunden wird, als auch die Entscheidungen darüber, ob Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen (vgl. § 24 Abs. 2 AsylG), fallen in die ausschließliche Prüfungskompetenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (vgl. VGH BW, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 11 S 2125/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung der Ausreisepflicht gegenüber

    Im Übrigen führt ein Sachvortrag, mit dem sich ein Betroffener auf einen Duldungsgrund beruft, der aber außerhalb der Prüfungskompetenz der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde liegt, nicht dazu, dass es an der Passivlegitimation des Antragsgegners fehlen könnte (so aber VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 08.04.2024 - A 7 K 1096/24

    Folgeantrag; zweiter Folgeantrag; Asylverfahrensrichtlinie;

    Da der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes kein Verwaltungsakt ist, scheidet eine Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO - der gemäß § 123 Abs. 5 VwGO vorrangig wäre - aus (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 -, BeckRS 2018, 32545 Rn. 14 und BT-Drucks. 12/4450, S 27; vgl. zum Meinungsstand: Dickten in BeckOK Ausländerrecht, Stand: 01.10.2023, § 71 AsylG Rn. 34 ff.).

    Richtiger Antragsgegner ist in derartigen Verfahren, wenn - wie vorliegend - der Sache nach Einwendungen gegen die Abschiebung erhoben werden, die der Prüfungskompetenz des Bundesamtes unterliegen, die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 -, BeckRS 2018, 32545 Rn. 14).

  • VG Arnsberg, 09.01.2019 - 10 K 4187/18
    vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 2018 - 5 L 4508/18.F.A. - juris; VG Münster, Beschluss vom 08. Oktober 2018 - 9 L 976/18 -, juris; VG Stade, Beschluss vom 30.07.2018 - 2 B 1616/18 - asyl.net: M26508, unter Hinweis auf VG Hannover, Beschluss vom 12. Juli 2018, 10 B 4228/18; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05. Juli 2018 - 20 B 17.31636 -, juris Rn. 40; Wittkopp, Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im Einklang mit Unionsrecht - Das Urteil "Gnandi" des EuGH, in: ZAR 2018, S. 325 - 331; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, EuGH: Zur Verbindung von Ablehnungs- und Rückkehrentscheidungen, in: Entscheiderbrief 11-12/2018, S. 4 - 6; siehe auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, juris.
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 432/21

    Abschiebung; Asylfolgeantrag; effektiver Rechtsschutz;

  • VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21

    Eignung einer im Asylfolgeverfahren vorgelegten Urkunde, eines Zeugen für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 12 S 1394/23

    Beschwerde wegen unmittelbar bevorstehender Abschiebung

  • VG Würzburg, 25.02.2019 - W 8 S 19.30348

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Ablehnung der Feststellung eines

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290

    Vorläufiger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

  • VG Minden, 10.12.2019 - 10 L 336/19

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Folgeantrag

  • VG Würzburg, 18.04.2019 - W 8 S 19.30705

    Erfolgreicher Eilantrag einer zum Christentum konvertierten iranischen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2020 - 12 S 2380/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung nach Ablehnung eines

  • VG Aachen, 23.04.2021 - 10 L 164/21

    Asyl; Iran; Folgeantrag; statthafter Rechtsbehelf; Wiederaufgreifen;

  • VG Arnsberg, 11.01.2019 - 10 L 1601/18
  • VGH Bayern, 20.03.2019 - 10 C 17.1745

    Beschwerde gegen Gerichtskostenansatz - Abgrenzung von Verfahren nach dem Asyl-

  • OVG Sachsen, 12.10.2022 - 3 D 23/22

    Zur Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nach Stellung eines Asylfolgeantrags.

  • VG Greifswald, 16.03.2022 - 3 B 287/22

    Statthafter Antrag bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Abschiebungsanordnung;

  • VG Hamburg, 05.07.2021 - 1 AE 2930/21

    Aufenthaltsrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung nach

  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239

    Beschwerde, Abschiebung bereits vollzogen, Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag

  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 11 B 69/22

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Widerruf einer Duldung

  • VG Köln, 18.02.2022 - 22 L 2171/21
  • VG Köln, 07.12.2021 - 6 L 1862/21
  • VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854

    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung in die russische Föderation

  • VG Aachen, 29.04.2021 - 10 L 179/21

    Asyl; Iran; Folgeantrag; Statthafter Rechtsbehelf; Beweismittel; Echtheit;

  • VG Würzburg, 19.02.2020 - W 6 S 20.30176

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung im Rahmen des Folgeantrages

  • VG München, 24.08.2023 - M 13 ES 21.32795

    Herkunftsland / Zielstaat: Nigeria, Antragsteller: Mutter sowie zwei

  • VG Karlsruhe, 24.06.2021 - A 19 K 2075/21

    Verletzung von Verfahrensgarantien im Asylfolgeverfahren

  • VG Würzburg, 26.06.2019 - W 8 S 19.31175

    Unbegründeter Folgeantrag

  • VG Schleswig, 22.02.2023 - 11 B 24/23

    Erteilung einer ausländerbehördlichen Duldung während des Asylfolgverfahrens

  • VG Köln, 29.03.2022 - 6 L 360/22
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2019 - 7 D 11445/18

    Ablehnung, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Anerkennung, Asylantrag,

  • VG München, 01.04.2022 - M 10 E 21.30388

    Asyl, Senegal: Mangels Änderung der Sachlage erfolgloser Eilantrag gegen die

  • VG Köln, 29.03.2021 - 22 L 205/21
  • VG Schleswig, 17.03.2023 - 11 B 39/23
  • VG München, 12.04.2022 - M 23 E 22.30178

    Erfolgreicher Eilantrag eines pakistanischen Ahmadi wegen erfolglosem Folgeantrag

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