Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 CE 19.2148   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5285
VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 CE 19.2148 (https://dejure.org/2021,5285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2021 - 19 CE 19.2148 (https://dejure.org/2021,5285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2021 - 19 CE 19.2148 (https://dejure.org/2021,5285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; AufenthG § 25a
    Erfolglose Beschwerde - Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 ; AufenthG § 25a
    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (abgelehnt); Geduldeter Ausländer; Seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt; geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhältig (maßgeblicher Zeitpunkt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 CE 19.2148
    Diese Voraussetzung wäre zwar nunmehr nach Erteilung der Duldung am 4. August 2020 erfüllt, da maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23 zu dem insoweit vergleichbaren § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 CE 19.2148
    Es widerspräche der durch §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 und 2, 81 Abs. 3 und 4 AufenthG vorgegebenen Systematik und Konzeption des Aufenthaltsgesetzes, denen zufolge für die Dauer eines Erteilungsverfahrens nur unter den in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG geregelten Voraussetzungen ein vorläufiges Bleiberecht besteht, darüber hinaus derartige "Vorwirkungen" anzuerkennen und für die Dauer eines Erteilungsverfahrens eine Duldung vorzusehen (vgl. OVG NRW, B.v. 2.5.2006 - 18 B 437/06 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - 18 B 437/06

    Ausländerrechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 CE 19.2148
    Es widerspräche der durch §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 und 2, 81 Abs. 3 und 4 AufenthG vorgegebenen Systematik und Konzeption des Aufenthaltsgesetzes, denen zufolge für die Dauer eines Erteilungsverfahrens nur unter den in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG geregelten Voraussetzungen ein vorläufiges Bleiberecht besteht, darüber hinaus derartige "Vorwirkungen" anzuerkennen und für die Dauer eines Erteilungsverfahrens eine Duldung vorzusehen (vgl. OVG NRW, B.v. 2.5.2006 - 18 B 437/06 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 24).
  • VG Ansbach, 30.09.2019 - AN 5 E 19.01681

    Ablehnung Eilantrag nach § 123 VwGO, und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 CE 19.2148
    Hiergegen ließ der Antragsteller am 12. August 2019 Klage erheben (Az. AN 5 K 19.01550).
  • VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276

    Erfolgloses Rechtsmittel auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a

    Der Nachweis über einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Zeitraum genügt insofern nicht (BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 19 CE 19.2148 - juris Rn. 10; Röcker in Bergmann/Dienelt, AufenthG, 13. Aufl. 2020, § 25a Rn. 11; Röder in BeckOK MigR, Stand: 1.5.2021, § 25a AufenthG Rn. 13).

    Der Zeitraum von über sieben Monaten kann auch nicht als - unschädliche - kurzzeitige Lücke (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23, wo es lediglich um Duldungslücken von jeweils wenigen Tagen ging) angesehen werden (BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 19 CE 19.2148 - juris Rn. 10 für eine Lücke von 11 Monaten).

  • VG Bayreuth, 23.05.2022 - B 6 K 20.594

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für

    Denn die Klägerin ist zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. zu § 25b AufenthG: BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - NVwZ 2020, 1044 Ls. 1; zu § 25a AufenthG: BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 19 CE 19.2148 - BeckRS 2021, 4201 Rn. 10) nicht (mehr) geduldet.

    Mit Blick auf ebendiesen Mindestaufenhaltszeitraum erscheint der Kammer jedenfalls eine Duldungslücke, die mehr als drei Monate beträgt, im Regelfall nicht mehr mit dem nach dem Wortlaut des § 25a Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AufenthG geforderten "ununterbrochenen" Aufenthalt vereinbar (vgl. auch Koch in Kluth/Hornung/Koch, Handbuch Zuwanderungsrecht, Rn. 1042; unbeachtliche Duldungslücke verneint bei einem Zeitraum von ca. 11 Monaten: BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 19 CE 19.2148 - BeckRS 2021, 4201 Rn. 10; unbeachtliche Duldungslücke verneint bei einem Zeitraum von ca. 4 Monaten: OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2020 - OVG 6 S 10/20 - BeckRS 2020, 32415 Rn. 5; a.A.: Fränkel in NK-AuslR, § 25a AufenthG Rn. 6).

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 C 19.2147

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein Eilverfahren

    Hinsichtlich der Gründe für die Zurückweisung der Beschwerde kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 19 CE 19.2148 verwiesen werden, da die Ausführungen zur Beschwerdebegründung insoweit identisch sind und die Feststellungen im dortigen Verfahren (vgl. Rn. 9) für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (11. September 2019) gleichermaßen Geltung beanspruchen (zu diesem Zeitpunkt lag noch keine Duldung vor).
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 C 19.2153

    Kosten des Beschwerdeverfahrens, Streitwertfestsetzung, Prozeßkostenhilfeantrag,

    Hinsichtlich der Gründe für die Zurückweisung der Beschwerde kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 19 CE 19.2148 verwiesen werden, da die Ausführungen zur Beschwerdebegründung insoweit identisch sind und die Feststellungen im dortigen Verfahren (vgl. Rn. 9) für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (11. September 2019) gleichermaßen Geltung beanspruchen (zu diesem Zeitpunkt lag noch keine Duldung vor).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht