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   VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645   

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https://dejure.org/2020,42314
VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645 (https://dejure.org/2020,42314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645 (https://dejure.org/2020,42314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 22 ZB 19.1645 (https://dejure.org/2020,42314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 48; BayHO Art. 23, Art. 44
    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigem Maßnahmebeginn

  • rewis.io

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids betreffend das "10.000 Häuser-Programm" des Freistaats Bayern wegen vorzeitigem Maßnahmebeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BayVwVfG Art. 48 ; BayHO Art. 23 ; BayHO Art. 44
    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids betreffend das "10.000 Häuser-Programm" des Freistaats; Bayern; Förderschädlichkeit des vorzeitigen Maßnahmebeginns; Bestellung von Komponenten einer Lüftungsanlage vor Antragstellung; Handeln als Gewerbetreibender oder Verbraucher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides - "Förderschädlichkeit" des vorzeitigen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    Ein Antragsteller, der vor Erteilung eines Förderbescheids bzw. ohne Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns mit der Realisierung eines Projektes beginnt, gibt aber zu erkennen, dass er das Projekt auf jeden Fall und ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18); es ist nicht dargelegt, weshalb der vorliegende Fall anders zu bewerten sein sollte.

    Zudem hat das Verwaltungsgericht zur Begründung des Vorliegens grober Fahrlässigkeit auch darauf abgestellt (UA, S. 14 f.), dass es dem Kläger bei etwaigen Zweifeln oblegen hätte, sich vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde Klarheit zu verschaffen, ob durch die Bestellung bei der S GmbH bereits ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn vorgelegen habe (vgl. zum Verantwortungsbereich des Maßnahmeträgers, Beschaffungsvorgänge im Einklang mit Vorgaben von Förderrichtlinien auszugestalten BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    Dieser Maßstab für die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines derartigen Zuwendungsbescheids stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 23; ebenfalls zu einer Förderung aus dem hier inmitten stehenden bayerischen 10.000-Häuser-Programm).

    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang einer bestimmten Förderpraxis maßgebliche Bedeutung zumisst (UA, S. 9), beruht dies auf der ebenfalls zutreffenden Annahme, dass es, wenn - wie hier - die Fördervoraussetzungen zulässigerweise in Förderrichtlinien geregelt sind, für einen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung nicht auf eine Auslegung der Richtlinien, sondern darauf ankommt, wie die Richtlinien behördlicherseits in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt worden sind und in welchem Umfang infolgedessen eine Bindung an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) eingetreten ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 11.4.2019 - 22 ZB 18.2291 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 22 ZB 19.453

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Anspruch auf eine erneute Zulassung zu einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    Eine solche Rüge setzt regelmäßig die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, weshalb sich die unterbliebene Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen oder womit insbesondere in der mündlichen Verhandlung auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2019 - 22 ZB 19.453 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685

    Antrag auf Zulassung der Berufung; teilweise fehlende Darlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    1.5 Mit der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus im erstinstanzlichen Verfahren eingereichten Schriftsätzen (vom 3.12.2018 und vom 30.1.2019; vgl. Antragsbegründung, S. 5 f. und S. 10 f.) wird den Darlegungserfordernissen nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO nicht entsprochen (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1989 - VI ZR 350/88

    Lieferung mangelhafter Weinkorken

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    Die Firma gem. § 17 HGB als solches ist kein Rechtssubjekt (vgl. BGH, U.v. 21.11.1989 - VI ZR 350/88 - juris Rn. 11; OVG NRW, B.v. 13.05.2014 - 13 A 2818/12 - juris Rn. 1).
  • VG München, 14.04.2011 - M 12 K 11.549

    Rücknahme; vorzeitiger Maßnahmebeginn

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    In der von ihm angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (U.v. 14.4.2011 - M 12 K 11.549) war ein Lieferungsvertrag vor Antragstellung wieder aufgehoben worden; dies hat das Verwaltungsgericht München einem eindeutigen Rücktrittsrecht für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung gleichgestellt (a.a.O., juris, Rn. 32, 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2014 - 13 A 2818/12

    Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Notfallrettung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    Die Firma gem. § 17 HGB als solches ist kein Rechtssubjekt (vgl. BGH, U.v. 21.11.1989 - VI ZR 350/88 - juris Rn. 11; OVG NRW, B.v. 13.05.2014 - 13 A 2818/12 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    Dies gilt besonders für Fälle, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift unklar und darum auslegungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen Berufungs-Nichtzulassungsbeschluss

  • VGH Bayern, 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns

  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 22 ZB 22.1151

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem auf die Gewährung einer

    1.3.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen (UA Rn. 20), dass es für einen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung, wie er hier geltend gemacht wird, nicht auf eine Auslegung der einschlägigen Richtlinien, sondern darauf ankommt, wie diese Richtlinien behördlicherseits in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt worden sind und in welchem Umfang infolgedessen eine Bindung an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) eingetreten ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211 - juris Rn. 24; B.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95 - juris, LS 3; BayVGH, B.v. 4.12.2020 - 22 ZB 19.1645 - juris Rn. 16; U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 18.1744

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen bauaufsichtlichen Einschreitens

    Damit ist der von den Klägern geltend gemachte Mangel jedenfalls nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO geheilt (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2020 - 22 ZB 19.1645 - juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 12.07.2022 - 22 ZB 21.2498

    Erfolglose Nachbarklage wegen fehlenden Nachweises der Verursachung von

    3.1 Eine solche Rüge setzt regelmäßig die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, weshalb sich die unterbliebene Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen oder womit insbesondere in der mündlichen Verhandlung auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (vgl. etwa BayVGH, B.v. 4.12.2020 - 22 ZB 19.1645 - juris Rn. 51; B.v. 4.6.2019 - 22 ZB 19.453 - juris Rn. 27 m.w.N.).
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