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   VGH Bayern, 14.06.2018 - 10 CS 18.515   

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https://dejure.org/2018,18985
VGH Bayern, 14.06.2018 - 10 CS 18.515 (https://dejure.org/2018,18985)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2018 - 10 CS 18.515 (https://dejure.org/2018,18985)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 10 CS 18.515 (https://dejure.org/2018,18985)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60 Abs. 1, § 123 Abs. 1, § 146 Abs. 4 S. 1, § 173 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2; LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3; PAG Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Art. 28 Abs. 1, Abs. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung eines hinreichenden Anordnungsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Verpflichtung der zuständigen Behörde zur Herausgabe eines in Verwahrung genommenen Rottweiler-Rüdens

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz - Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung eines hinreichenden Anordnungsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Verpflichtung der zuständigen Behörde zur Herausgabe eines in Verwahrung genommenen Rottweiler-Rüdens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Versäumung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2018 - 10 CS 18.515
    Denn der Antragsteller hat mit dem Wiedereinsetzungsantrag unter anwaltlicher Versicherung seiner Prozessbevollmächtigten und Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung der Rechtsanwaltsfachangestellten v.T. nachvollziehbar dargelegt und hinreichend glaubhaft gemacht, dass das Fristversäumnis auf dem Verschulden der sonst zuverlässigen Büroangestellten beruhte, ohne dass bezüglich der Fristenkontrolle (zu dieser Pflicht des Rechtsanwalts vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782 - juris Rn. 6) ein Organisationsverschulden der Prozessbevollmächtigten mitursächlich war.
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