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   VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411   

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VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411 (https://dejure.org/2019,3773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2019 - 8 CS 18.2411 (https://dejure.org/2019,3773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 8 CS 18.2411 (https://dejure.org/2019,3773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 S. 1, § 113 Abs. 1 S. 1, § 146 Abs. 4; WHG § 9 Abs. 2 Nr. 2, § 48 Abs. 1 S. 1, § 100 Abs. 1
    Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

  • rewis.io

    Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedenken gegen den Anbau von Hopfen in einem Wasserschutzgebiet; Vermeidung von Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts

  • rechtsportal.de

    Vorläufiger Rechtsschutz; Begründung des Sofortvollzugs; Hopfenanbau im Wasserschutzgebiet; Austausch der Begründung/Rechtsgrundlage eines Bescheids; "unechte" Gewässerbenutzung; Besorgnisgrundsatz; Gleichbehandlungsgrundsatz; Inanspruchnahme als Störer; Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Bayern, 03.09.2014 - 8 CS 13.2535

    Ein geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    Für die Bestimmung des Adressaten einer Maßnahme nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG ist das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht anzuwenden (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2014 - 8 CS 13.2535 - NVwZ-RR 2015, 20 = juris Rn. 26 f.; VGH BW, U.v. 4.7.2013 - ZfW 2014, 103 = juris Rn. 27; Kubitza in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 100 WHG Rn. 32).

    Nach dem anzuwendenden sicherheitsrechtlichen Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2014 - 8 CS 13.2535 - NVwZ-RR 2015, 20 = juris Rn. 27; Schwind in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 100 Rn. 28) konnte der Antragsteller zu 2 als Verhaltensverantwortlicher herangezogen werden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2003 - 1 M 34/03

    Ermittlungsfähigkeit eines umlagefähigen Aufwandes i.R.d. Einsatzes öffentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    2.7 Der erstmals mit Schriftsatz vom 1. Februar 2019 behauptete Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wurde nicht innerhalb der Beschwerdefrist vorgetragen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) und vertieft auch nicht einen fristgerecht vorgebrachten Grund (vgl. OVG MV, B.v. 7.10.2003 - 1 M 34/03 - juris Rn. 4; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 85).

    2.9 Das Vorbringen, die Entfernung des Hopfens bereite erhebliche praktische Probleme (Verstoß gegen den Verbotskatalog der SG-VO; ungesicherte öffentliche Leitung im Grundstück), wurde nicht innerhalb der Beschwerdefrist vorgetragen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) und vertieft auch keinen fristgerecht vorgebrachten Grund (vgl. OVG MV, B.v. 7.10.2003 - 1 M 34/03 - juris Rn. 4; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, § 146 Rn. 85).

  • VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343

    Berufungszulassung (abgelehnt); wasserrechtliche Bewilligung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    2.6.1 Für das wasserwirtschaftliche Einschreiten ist es grundsätzlich unerheblich, ob das der Wasserwirtschaftsordnung zuwiderlaufende Verhalten formell oder materiell illegal ist; eine Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität ist im Wasserrecht - im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht - mangels Rechts auf Gewässerbenutzung nicht vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 14.5.2018 - 20 B 117/18 - UPR 2018, 397 = juris Rn. 11).

    Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    Denn es hat gerade nicht auf eine Gefahrenprognose verzichtet (vgl. insoweit BVerwG, U.v. 12.9.1980 - IV C 89.77 - NJW 1981, 837 = juris Rn. 14), sondern sich auf konkrete Anhaltspunkte für eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit gestützt; dabei wurde insbesondere die Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts vom 7. Juni 2018 (S. 46 f. der Behördenakte) zugrunde gelegt (vgl. S. 1, 3 des Bescheids vom 22.8.2018).

    Die Behauptung, der Verbotskatalog der Schutzgebietsverordnungen sei identisch, vermag schon deshalb keine Gleichartigkeit der Nutzung zu belegen, weil das Landratsamt in der Sache nicht auf eine Beurteilung des von dem Vorhaben der Antragsteller ausgehenden Gefährdungspotenzials für das Trinkwasservorkommen verzichtet hat (vgl. BVerwG, U.v. 12.9.1980 - IV C 89.77 - NJW 1981, 837 = juris Rn. 14), sondern sich auf konkrete Anhaltspunkte für eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit gestützt hat (vgl. bereits unter 2.4).

  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642

    Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    Beide Schutzgüter haben eigenständige Bedeutung (vgl. Kubitza in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Juli 2018, § 100 WHG Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 100 Rn. 33; vgl. auch BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20).

    Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    Erweist sie sich aus anderen als im Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Rechtsgrundlage bzw. Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (vgl. BVerwG, B.v. 2.6.2014 - 8 B 88.13 - juris Rn. 10; U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636 = juris Rn. 16; U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 = juris Rn. 13).

    Der Austausch beider Varianten der Befugnisnorm lässt den Tenor der Grundverfügung, die Untersagung und Beseitigung des Hopfenanbaus, unberührt; er erforderte auch keine wesentlich anderen oder zusätzlichen Ermessenserwägungen (vgl. BVerwG, U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 20 ZB 15.106 - juris Rn. 4; B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 88.13

    Untersagung der Tätigkeit als Betreiben eines erlaubnispflichtigen Bankgeschäfts

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    Erweist sie sich aus anderen als im Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Rechtsgrundlage bzw. Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (vgl. BVerwG, B.v. 2.6.2014 - 8 B 88.13 - juris Rn. 10; U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636 = juris Rn. 16; U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 = juris Rn. 13).

    Die Antragsteller werden deshalb durch den Austausch der Rechtsgrundlage auch nicht in ihrer Rechtsverteidigung unzumutbar beeinträchtigt (vgl. BVerwG, B.v. 2.6.2014 - 8 B 88.13 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    Behandelt sie mehrere Fallgruppen unterschiedlich, so bedarf es hierfür eines sachlichen Grundes (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 - BVerwGE 160, 193 = juris Rn. 21; U.v. 9.7.2014 - 8 C 36.12 - NVwZ 2014, 1583 = juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 20 B 117/18

    Ermessen der zuständigen Behörde bei Errichtung einer Anlage in, an, über oder

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    2.6.1 Für das wasserwirtschaftliche Einschreiten ist es grundsätzlich unerheblich, ob das der Wasserwirtschaftsordnung zuwiderlaufende Verhalten formell oder materiell illegal ist; eine Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität ist im Wasserrecht - im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht - mangels Rechts auf Gewässerbenutzung nicht vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 14.5.2018 - 20 B 117/18 - UPR 2018, 397 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
    Behandelt sie mehrere Fallgruppen unterschiedlich, so bedarf es hierfür eines sachlichen Grundes (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 - BVerwGE 160, 193 = juris Rn. 21; U.v. 9.7.2014 - 8 C 36.12 - NVwZ 2014, 1583 = juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2013 - 3 S 2182/11

    Zur Frage der Gewässerunterhaltungspflicht

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17

    Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 499/16

    Zulassung der Verfüllung der Polder 4 und 5 als die durch die Abgrabung von Kies

  • VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689

    Kontaktverbot zum Schutz von Kindern vor sexuellem MIssbrauch

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

  • VGH Bayern, 01.08.2011 - 22 N 09.2729

    Normenkontrollverfahren; Erforderlichkeit eines Wasserschutzgebiets;

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 56/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

  • BVerwG, 14.12.2001 - 4 B 80.01

    Ausprägung des Rücksichtnahmegebots; Verhältnis zwischen bauplanungsrechtlicher

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 54.65
  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2439

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers

  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 10 CS 18.98

    Sofortvollzug von Anordnungen zur Hundehaltung

  • VGH Bayern, 20.04.2015 - 20 ZB 15.106

    Unbegründeter Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 16 B 330/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei nachgewiesenem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 11.01.2018 - 20 CS 17.1913

    Unterlassung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und Altschuhen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1995 - 20 A 3252/93

    Grundsätze der Kostenerstattung und Verursacherprinzip

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 19.296

    Rechtmäßige Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 8 CS 18.2411) zurück.

    Dabei durfte die Nähe der betreffenden Flächen zum Fassungsbereich (vgl. Sitzungsprotokoll vom 20.11.2018, S. 4 f.; Schreiben des Wasserwirtschaftsamts vom 8.1.2019, S. 46 der Gerichtsakte 8 CS 18.2411) durchaus in die Gefährdungsprognose einbezogen werden; dem steht nicht entgegen, dass die engere Schutzzone des Schutzgebiets nicht weiter unterteilt ist.

    Agrar (Univ.) S.vom 12. Februar 2019 (Anlage K 2 im Verfahren 8 CS 18.2411), die zu dem Ergebnis kommt, dass durch die Errichtung der Hopfenanlage ein Eingreifen in bestehende wasserführende Schichten auszuschließen sei, ändert daran nichts.

    Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG, auf den sich der Beklagte im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (S. 42 ff. der Gerichtsakte 8 CS 18.2411) berufen hat, darf eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen kann auf die Gründe des im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschlusses vom 15. Februar 2019 (Az. 8 CS 18.2411, vgl. dort S. 8) verwiesen werden.

    Der Beklagte hat sich darauf berufen, dass der angegriffene Bescheid allein aufgrund der örtlichen geologischen Gegebenheiten und der Nähe der geplanten Hopfenanbaufläche zu den Trinkwasserbrunnen Bestand haben müsse (vgl. S. 42 der Gerichtsakte Az. 8 CS 18.2411).

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323

    Kein Anspruch auf gewässeraufsichtliches Einschreiten bei Ausbringen von Gülle

    Ist das Grundwasser betroffen, so reicht hierfür schon die nicht ganz entfernte, nur theoretische Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung aus (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2001 - 4 B 80.01 - BauR 2002, 1359 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 13 m.w.N.).

    Die Wendung "nicht zu besorgen" ist dahingehend auszulegen, dass es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommen darf (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 18; NdsOVG, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14 - juris Rn. 92).

    Dass die Wasserrechtsbehörde regelmäßig auch bei nur formeller Illegalität einer Gewässerbenutzung einschreiten kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - AUR 2019, 189 = juris Rn. 27 m.w.N.), heißt nicht, dass sie dies auch tun muss, weil jede andere Entscheidung als das begehrte Einschreiten ermessensfehlerhaft wäre.

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

    Mangels Recht auf Gewässerbenutzung ist die nachträgliche Änderung des Sachverhalts zugunsten des Beigeladenen im vorliegenden Fall nicht zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 27).

    Das Wasserwirtschaftsamt, dessen amtlichen Auskünften und Gutachten eine besondere Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 14 m.w.N.), gelangt zu der Einschätzung, dass durch den Betrieb der Kleinkläranlage des Beigeladenen keine relevante Qualitätsverschlechterung des Rohwassers für die Wasserversorgung der Klägerin zu erwarten sei (vgl. Stellungnahmen vom 17.10.2013, 20.11.2014, 29.7.2015 und 25.1.2016).

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

    bb) Das Wasserwirtschaftsamt, dessen amtlichen Auskünften und Gutachten eine besondere Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 14 m.w.N.), gelangt zu der Einschätzung, dass durch den Betrieb der Kleinkläranlage des Beigeladenen keine relevante Qualitätsverschlechterung des Rohwassers für die Wasserversorgung der Klägerin zu erwarten sei (vgl. Stellungnahmen vom 17.10.2013, 20.11.2014, 29.7.2015 und 25.1.2016).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1589

    Drittanfechtungsklage eines Trägers der öffentlichen Wasserversorgung gegen

    Mangels Recht auf Gewässerbenutzung ist die nachträgliche Änderung des Sachverhalts zugunsten des Beigeladenen im vorliegenden Fall nicht zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 27).

    Das Wasserwirtschaftsamt, dessen amtlichen Auskünften und Gutachten eine besondere Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 14 m.w.N.), gelangt zu der Einschätzung, dass durch den Betrieb der Kleinkläranlage des Beigeladenen keine relevante Qualitätsverschlechterung des Rohwassers für die Wasserversorgung der Klägerin zu erwarten sei (vgl. Stellungnahmen vom 25.3.2014, 20.11.2014, 29.7.2015 und 25.1.2016).

  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 8 CS 20.1435

    Sofortige Vollziehbarkeit einer wasserrechtlichen Anordnung - Wasserrechtliche

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im jeweiligen Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 8; B.v. 22.2.2019 - 8 AS 19.40002 - juris Rn. 15, jew. m.w.N.).

    So ist es unerheblich, ob die angeführten Gründe die Vollziehungsanordnung auch tatsächlich rechtfertigen und ob eine besondere Eilbedürftigkeit erschöpfend dargetan wurde (BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - a.a.O.; B.v. 22.2.2019 - 8 AS 19.40002 - a.a.O., jew. m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat die Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 Satz 3 WHG unter Berufung auf die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts, dessen gutachterlicher Tätigkeit eine besondere Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 14 m.w.N.), zu Recht bejaht.

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 7 ME 27/19

    Nutzungsberechtigung; Telekommunikationslinie; Werbeplakat

    Der Senat ist - auch in Hinblick auf § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO - nicht daran gehindert, zugunsten des in erster Instanz obsiegenden Beschwerdegegners zu prüfen, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (Kautz in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 146 VwGO Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.02.2019 - 8 CS 18.2411 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.03.2002 - 7 B 315/02 -, juris).
  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 ZB 21.2359

    Finanzieller Ausgleich für eine unzumutbare Eigentumsbeschränkung eines im

    Auf den Nachweis eines Schadenseintritts im Einzelfall kann dann verzichtet werden (vgl. BVerwG, U.v. 12.9.1980 - IV C 89.77 - NJW 1981, 837 = juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 23; vgl. auch Rossi in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, § 48 WHG Rn. 29 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2020 - 5 K 440/16

    Vollzug einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme

    Ausreichend ist, dass sich der Eintritt dieser Folgen nicht ausschließen lässt; beim Grundwasser reicht schon die nicht ganz entfernte, nur theoretische Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung aus (vgl. VGH München, Beschl. v. 15.02.2019 - 8 CS 18.2411 - juris Rn. 13).

    Diese Formulierung ist dahin auszulegen, dass keine noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung bestehen darf, oder anders gesagt, es muss mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer Beeinträchtigung kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.1965 - IV C 54.65 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 17; VGH München, Beschl. v. 15.02.2019 - 8 CS 18.2411 - juris Rn. 18 mwN; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14 - juris Rn. 92).

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1051

    Vollzug einer wasserrechtlichen Untersagung des Schwellbetriebs eines

    Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor; die Untersagungsanordnung war vielmehr notwendig, um eine vorherige behördliche Kontrolle der mit dem Schwellbetrieb einhergehenden gestattungspflichtigen Gewässerbenutzung sicherzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 12, 27).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1056

    Untersagung der Gewässerbenutzung einer Stau- und Kraftwerksanlage im

  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187

    Gewässeraufsichtliche Anordnung des Rückbaus von illegal errichteten Stauanlagen

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 ZB 21.1100

    Drittanfechtung der Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser durch

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 ZB 21.1330

    Klage gegen eine wasserrechtliche Genehmigung im vorläufig gesicherten

  • VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481

    Drittanfechtung einer Befreiung von einem wasserrechtlichen Verbot durch privaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - 4 E 172/19

    Festsetzung des Streitwerts entsprechend seiner vorläufigen Streitwertfestsetzung

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