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   VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147   

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VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147 (https://dejure.org/2021,15070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2021 - 15 CS 21.1147 (https://dejure.org/2021,15070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 15 CS 21.1147 (https://dejure.org/2021,15070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5, 146; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 3; PflSchG §§ 3, 17
    Sicherheitsabstand beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

  • rewis.io

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Beschwerde (erfolgreich), Anfechtungsklage gegen Baugenehmigung, Rücksichtnahmegebot, heranrückende immissionsempfindliche Nutzung (Kindergarten, Kinderkrippe), Schutzstreifen wegen Abdrift bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 2m zu mit dem Aufenthalt von Menschen verbundenen Nuzuungen für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln bei einer angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenkultur; Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots; ...

  • rechtsportal.de

    Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 2m zu mit dem Aufenthalt von Menschen verbundenen Nuzuungen für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln bei einer angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenkultur; Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 710
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2018 - 1 LB 141/16

    Außenbereich; Pflanzenschutzmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG gehören zu den Immissionen unter anderem Luftverunreinigungen und damit auch die bei der hier anfallenden Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln entstehende Abdrift (BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 9 CS 11.529 - juris Rn. 18; NdsOVG, U.v. 12.6.2018 - 1 LB 141/16 - RdL 2018, 318 = juris Rn. 24; VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 - 2 K 5731/16 - juris Rn. 32 ff.).

    Der Anspruch des im Außenbereich privilegiert emittierenden Nachbarn - hier: des ackerbestellenden Antragstellers - auf Wahrung des Rücksichtnahmegebots wird dann nicht mehr erfüllt, wenn das hinzutretende / neue immissionsempfindliche Vorhaben infolge der dadurch hervorgerufenen Schutzansprüche die privilegierte Nutzung in Frage stellt oder zumindest gewichtig beeinträchtigt (NdsOVG, U.v. 12.6.2018 - 1 LB 141/16 - RdL 2018, 318 = juris Rn. 23).

    Zur guten fachlichen Praxis in diesem Sinne gehört nicht nur die Einhaltung bestimmter Abstände zu Grundstücken, die bewohnt sind oder von Menschen betreten werden, sondern auch die Verwendung von Geräten, die eine größtmögliche Verhinderung von Abdrift gewährleisten (NdsOVG, U.v. 12.6.2018 a.a.O.; VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 a.a.O.).

    Anders als in den Fallgestaltungen der bereits vorher zitierten Entscheidungen des 9. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2011 (9 CS 11.529), des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2018 (1 LB 141/16) sowie des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 25. April 2014 (2 K 5731/16) und anders als in den Fallgestaltungen der von der Beschwerdebegründung zitierten - zumal älteren (vgl. insofern auch VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 a.a.O. juris Rn. 42) - Rechtsprechungsquellen geht es vorliegend nicht um Gefahren durch Abdrift von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines Obstanbaus (sog. Raumkultur), sondern um eine solche im Rahmen von Ackerbau (sog. Flächenkultur).

    § 35 BauGB kommt m.a.W. nicht die Funktion einer allgemein nachbarschützenden Norm zu (BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 15 ZB 20.469 - juris Rn. 9; NdsOVG, U.v. 12.6.2018 - 1 LB 141/16 - RdL 2018, 318 = juris Rn. 22).

  • VG Sigmaringen, 25.04.2018 - 2 K 5731/16

    Baunachbarklage wegen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG gehören zu den Immissionen unter anderem Luftverunreinigungen und damit auch die bei der hier anfallenden Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln entstehende Abdrift (BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 9 CS 11.529 - juris Rn. 18; NdsOVG, U.v. 12.6.2018 - 1 LB 141/16 - RdL 2018, 318 = juris Rn. 24; VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 - 2 K 5731/16 - juris Rn. 32 ff.).

    Zur guten fachlichen Praxis in diesem Sinne gehört nicht nur die Einhaltung bestimmter Abstände zu Grundstücken, die bewohnt sind oder von Menschen betreten werden, sondern auch die Verwendung von Geräten, die eine größtmögliche Verhinderung von Abdrift gewährleisten (NdsOVG, U.v. 12.6.2018 a.a.O.; VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 a.a.O.).

    Der Senat teilt den Ansatz des Verwaltungsgerichts, wonach die Anforderungen an die gute fachliche Praxis bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Nachbarschaft - und damit auch das Maß an gegenseitig zumutbaren Abständen und Vorkehrungen - nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik durch die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erlassene "Bekanntmachung über die Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern, die der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zugrunde gelegt werden (BVL 16/02/02)" vom 27. April 2016 (Banz AT 20.05.2016 B5) grundsätzlich fachlich konkretisiert wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.7.2020 - 15 NE 20.1222 - juris Rn. 18; VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 a.a.O. juris Rn. 38).

    Anders als in den Fallgestaltungen der bereits vorher zitierten Entscheidungen des 9. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2011 (9 CS 11.529), des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2018 (1 LB 141/16) sowie des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 25. April 2014 (2 K 5731/16) und anders als in den Fallgestaltungen der von der Beschwerdebegründung zitierten - zumal älteren (vgl. insofern auch VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 a.a.O. juris Rn. 42) - Rechtsprechungsquellen geht es vorliegend nicht um Gefahren durch Abdrift von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines Obstanbaus (sog. Raumkultur), sondern um eine solche im Rahmen von Ackerbau (sog. Flächenkultur).

    Der Antragsteller muss mithin verlangen können, dass eine immissionsempfindliche Nutzung, d.h. hier die vor Pflanzenschutzmitteln zu schützende Kindergartennutzung, einen entsprechenden Mindestabstand von 2 m einhält, damit er als betroffener benachbarter Landwirt die Möglichkeit hat, sein g e s a m t e s Feld unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt und Technologie - d.h. ggf. unter Einsatz üblicher driftmindernder Technik sowie unter Berücksichtigung von Windrichtung und Windgeschwindigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.2002 - 4 BN 17.02 - juris Rn. 10; VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 a.a.O. juris Rn. 34) - nach guter fachlicher Praxis unter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bestellen zu können.

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 15 NE 20.1222

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans - mögliches Ermittlungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Der Senat teilt den Ansatz des Verwaltungsgerichts, wonach die Anforderungen an die gute fachliche Praxis bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Nachbarschaft - und damit auch das Maß an gegenseitig zumutbaren Abständen und Vorkehrungen - nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik durch die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erlassene "Bekanntmachung über die Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern, die der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zugrunde gelegt werden (BVL 16/02/02)" vom 27. April 2016 (Banz AT 20.05.2016 B5) grundsätzlich fachlich konkretisiert wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.7.2020 - 15 NE 20.1222 - juris Rn. 18; VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 a.a.O. juris Rn. 38).

    Nach dem mit Stand 31. Oktober 2020 online abrufbaren (www.lfl.bayern.de/ips/pflanzenschutzmittel) "Merkblatt zur Regulierung von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen in landwirtschaftlichen Kulturen" der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, das auf Seite 3 näher konkretisierende Erläuterungen zur Bekanntmachung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 27. April 2016 enthält (vgl. auch insofern BayVGH, B.v. 21.7.2020 a.a.O.), ist auch bei Einhaltung der geforderten Mindestabstände für Flächenkulturen (2 m) und Raumkulturen (5 m) die Ausrichtung der Spritzdüsen entscheidend: Spritzen bzw. sprühen diese senkrecht nach unten, beträgt der Abstand mindestens 2 m; bei seitwärts ausgerichteten Düsen beträgt der Abstand 5 m. Die genannten Mindestabstände sind von den Anwendern auch hiernach einzuhalten bei Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten, bei Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§ 17 PflSchG) - also u.a. bei Schul- und Kindergartengeländen, Spielplätzen, öffentlichen Parks und Gärten, öffentlich zugänglichen Gebäuden - sowie zu unbeteiligten Dritten, die z.B. Wege an der behandelten Fläche nutzen.

    Bei einer angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenkultur ist nach Maßgabe der o.g. Bekanntmachung und des o.g. Merkblatts ein Sicherheitsabstand von 2 m zu Nutzungen, die mit dem Aufenthalt von Menschen verbunden sind, erforderlich - aber auch grundsätzlich (vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls) ausreichend -, um den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots zu genügen (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.7.2020 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 23 m.w.N.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27).

    wenn der vorher bestehende Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen oder sonstigen Beschränkungen rechnen muss, vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27 m.w.N.; B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 77).

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 9 CS 11.529

    Kein Gebietserhaltungsanspruch im Außenbereich, Gebot der Rücksichtnahme,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG gehören zu den Immissionen unter anderem Luftverunreinigungen und damit auch die bei der hier anfallenden Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln entstehende Abdrift (BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 9 CS 11.529 - juris Rn. 18; NdsOVG, U.v. 12.6.2018 - 1 LB 141/16 - RdL 2018, 318 = juris Rn. 24; VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 - 2 K 5731/16 - juris Rn. 32 ff.).

    Anders als in den Fallgestaltungen der bereits vorher zitierten Entscheidungen des 9. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2011 (9 CS 11.529), des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2018 (1 LB 141/16) sowie des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 25. April 2014 (2 K 5731/16) und anders als in den Fallgestaltungen der von der Beschwerdebegründung zitierten - zumal älteren (vgl. insofern auch VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 a.a.O. juris Rn. 42) - Rechtsprechungsquellen geht es vorliegend nicht um Gefahren durch Abdrift von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines Obstanbaus (sog. Raumkultur), sondern um eine solche im Rahmen von Ackerbau (sog. Flächenkultur).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Ein allgemeiner - dem Gebietserhaltungsanspruch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 6 m.w.N.) vergleichbarer - bauplanungsrechtlicher Anspruch des Nachbarn auf die Bewahrung des Außenbereichs und damit ein Abwehranspruch gegen Vorhaben, die im Außenbereich objektiv nicht genehmigungsfähig sind, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 - BRS 57 Nr. 224 = juris Rn. 2 f.).
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 15 CS 17.1055

    Anordnung zur Ertüchtigung von Rettungswegen bei bestandsgeschütztem Gebäude

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Entgegen kritischer Stimmen in der Literatur (ablehnend z.B. Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 112) eröffnet eine analoge Anwendung von § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO nach Ansicht des Senats im Falle einer eher untergeordneten (Teil-) Rechtswidrigkeit eines angefochtenen Bescheids zwar grundsätzlich die Möglichkeit, einen Eilantrag unter einer bestimmten Maßgabe oder sichernden Auflage abzulehnen (vgl. im Fall der Anfechtungsklage gegen eine Nutzungsuntersagung BayVGH, B.v. 11.10.2017 -15 CS 17.1055 - NVwZ-RR 2018, 14 = juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Soweit der Antragsteller vorträgt, es seien infolge der Erschließungssituation chaotische Verkehrszustände zu befürchten, die ausnahmsweise über das Rücksichtnahmegebot eine Nachbarrechtsverletzung begründeten (vgl. hierzu vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 32 ff.; B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.), ist nach der Beschwerdebegründung nicht ersichtlich, weshalb der Antragsteller als "Ackernachbar" hierdurch selbst unzumutbar betroffen sein könnte.
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Soweit der Antragsteller vorträgt, es seien infolge der Erschließungssituation chaotische Verkehrszustände zu befürchten, die ausnahmsweise über das Rücksichtnahmegebot eine Nachbarrechtsverletzung begründeten (vgl. hierzu vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 32 ff.; B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.), ist nach der Beschwerdebegründung nicht ersichtlich, weshalb der Antragsteller als "Ackernachbar" hierdurch selbst unzumutbar betroffen sein könnte.
  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
    Ein allgemeiner - dem Gebietserhaltungsanspruch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 6 m.w.N.) vergleichbarer - bauplanungsrechtlicher Anspruch des Nachbarn auf die Bewahrung des Außenbereichs und damit ein Abwehranspruch gegen Vorhaben, die im Außenbereich objektiv nicht genehmigungsfähig sind, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 - BRS 57 Nr. 224 = juris Rn. 2 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

  • VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Aufhebung einer Genehmigung zur

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 15 ZB 20.469

    Baumwurfgefahr bei Errichtung eines Wohnhauses in Waldrandnähe

  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 15 ZB 19.1349

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus im

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 AS 15.40042

    Unterbliebene Ermittlung der Geräuschvorbelastung bei Genehmigung von

  • VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 4 S 08.1211

    Baurecht; Nachbarantrag; Umbau und Neubau eines Hotels; vorhabenbezogener

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1415

    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung einer Baugenehmigung bei mehr als 20

  • VGH Bayern, 21.08.2015 - 9 CE 15.1318

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint); Gebot der

  • BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02

    Vorliegen einer revisionsbegründenden Überraschungsentscheidung - Wirksamkeit

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 9 C 17.88

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005

    Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung an den Nachbarn

  • VG Regensburg, 01.04.2021 - RN 6 S 21.355

    Das Erfordernis der gesicherten Erschließung vermittelt keinen Drittschutz

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 B 21.1473

    Lärmbelastung des Nachbarn durch ein Feuerwehrgerätehaus

    Soweit ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 = juris Rn. 22; BayVGH B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.1890 - juris Rn. 11; B.v. 16.4.2019 - 15 CE 18.2652 - BayVBl 2020, 53 = juris Rn. 20; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - RdL 2021, 246 = juris Rn. 77; B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - NVwZ-RR 2021, 710 = juris Rn. 19).
  • VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735

    Nachbareilantrag, Verletzung in nachbarschützenden Rechten (verneint),

    Eine fehlende Nachbarbeteiligung hat lediglich zur Folge, dass - wie hier ordnungsgemäß geschehen - der Baugenehmigungsbescheid dem Nachbarn zuzustellen ist (BayVGH, B.v. 7.4.2022 - 9 ZB 22.165 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.867

    An Landwirtschaftsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Im Außenbereich begrenzt sich der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz auf das über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB und / oder § 35 Abs. 1 und 2 BauGB Anwendung findende Rücksichtnahmegebot (BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 - BRS 57 Nr. 224 = juris Rn. 2 f.; B.v. 28.7.1999 - 4 B 38.99 - NVwZ 2000, 552 juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - NVwZ-RR 2021, 710 = juris Rn. 28; NdsOVG, U.v. 12.6.2018 - 1 LB 141/16 - RdL 2018, 318 = juris Rn. 22 f.; VGH BW, U.v. 12.10.2017 - 3 S 1457/17 - ZfBR 2018, 171 = juris Rn. 26), dessen Verletzung der Kläger vorliegend gerade nicht dargelegt hat [s.o. a) - c) ].
  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.868

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wgen Baugenehmigung für Nachbargrundstück

    Im Außenbereich begrenzt sich der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz auf das über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB und / oder § 35 Abs. 1 und 2 BauGB Anwendung findende Rücksichtnahmegebot (BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 - BRS 57 Nr. 224 = juris Rn. 2 f.; B.v. 28.7.1999 - 4 B 38.99 - NVwZ 2000, 552 juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - NVwZ-RR 2021, 710 = juris Rn. 28; NdsOVG, U.v. 12.6.2018 - 1 LB 141/16 - RdL 2018, 318 = juris Rn. 22 f.; VGH BW, U.v. 12.10.2017 - 3 S 1457/17 - ZfBR 2018, 171 = juris Rn. 26), dessen Verletzung der Kläger vorliegend gerade nicht dargelegt hat [s.o. a) - c) ].
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

    Soweit ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - juris Rn. 19; BVerwG, U.v. 27.6.2017 a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2021 - 1 KN 115/19

    Ausgleich, naturschutzrechtlicher; Entwässerungskonzept; Kompensationsflächen;

    Auch die von dem Antragsteller selbst angeführte neuere Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 -, NVwZ-RR 2021, 710) stellt auf die "Bekanntmachung über die Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern, die der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zugrunde gelegt werden" und die darin genannten Abstände von 2 m bzw. 5 m ab (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 -, NVwZ-RR 2021, 710 = juris Rn. 22).

    Anders als in dem dort entschiedenen Fall wird für die hier zu beurteilende Planung sogar der großzügigere 5 m-Abstand zugrunde gelegt und sind die Flächen auch nicht zum Betreten und zur Nutzung im Kindergarten- und Kinderkrippenbetrieb bestimmt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 -, NVwZ-RR 2021, 710 = juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642

    Nachbarschutz des dinglich Berechtigten

    Nach Aktenlage hält die angegriffene Baugenehmigung vom 20. Dezember 2020 sogar die strengeren Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme ein, deren Maßstäbe im Falle einer Immissionsbelastung dem Immissionsschutzrecht zu entnehmen sind (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 = juris Rn. 22.; BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - BayVBl. 2020, 444 = juris Rn. 15; B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - BayVBl 2022, 49 = juris Rn. 19), wobei zur Konkretisierung der Belastungsgrenze der "erheblichen Belästigung" (§ 3 Abs. 1 BImSchG) auf die TA Lärm abzustellen ist (zur - auch gerichtlichen - Bindungswirkung als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift: BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 = juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 16.4.2019 - 15 CE 18.2652 - NVwZ-RR 2019, 983 = juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

    Soweit ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - juris Rn. 19; BVerwG, U.v. 27.6.2017 a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2021 - 9 CE 21.1715

    Erfolgloser Antrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten (Baueinstellung)im

    Denn der Antragsteller hat als Nachbar weder einen generellen Anspruch auf Einhaltung des richtigen Verwaltungsverfahrens (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 15.2481 - juris Rn. 6 m.w.N.), noch besteht ein allgemeiner Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Bauvorhaben (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - juris Rn. 28; B.v. 21.3.2018 - 9 ZB 16.2081 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.03.2022 - 15 N 21.1756

    Fehlende Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan:

    Denn die Antragsgegnerin hat einerseits im unmittelbaren Grenzbereich Pflanzungen festgesetzt und andererseits auch keine Festsetzungen getroffen, die im 2 m-Grenzbereich ein Betreten von Menschen ohne Begrenzungen erfordern oder dazu bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 25.04.2023 - B 4 S 23.315

    Duldungspflicht bezüglich Einbau eines Wasserzählers mit (vorläufig)

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