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   VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 S 17.986   

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VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 S 17.986 (https://dejure.org/2017,22037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2017 - 4 S 17.986 (https://dejure.org/2017,22037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 4 S 17.986 (https://dejure.org/2017,22037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung; Abänderung des Streitwerts von Amts wegen; Streitwert für Klage gegen behördliche Pfändungs- und Überweisungsverfügung; Gegenvorstellung; Abänderung; rechtliches Gehör; Streitwertkatalog; Vollstreckungsverfahren; ein Viertel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung: Erfolglose Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 S 17.986
    Für die Beurteilung, ob eine "Überraschungsentscheidung" vorliegt, weil das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte gestützt hat, mit denen die Beteiligten nach bisherigem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten, gilt derselbe Maßstab wie bei der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO (vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 35).

    Auf eine derartige Änderung können die Beteiligten unabhängig vom Anhörungsrügeverfahren hinwirken, wenn sie der Auffassung sind, dass die betreffende Festsetzung unrichtig ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 37; B.v. 13.8.2015 - 15 C 15.1674 - NVwZ-RR 2016, 158).

    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG für das Verfahren nach § 69a GKG keinen Kostentatbestand vorsieht (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 39; B.v. 4.11.2014 - 11 C 14.1481 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 4 B 15.878

    Antrag auf Erledigungsfeststellung - Aufhebung eines Pfändungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 S 17.986
    Mit Urteil vom 2. Mai 2017 (Az. 4 B 15.878) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2014 aufgehoben.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten in den Verfahren 4 S. 17.986 und 4 B 15.878 verwiesen.

  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 S 17.986
    Insbesondere müssen die Beteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen, wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist (vgl. nur BVerwG, B.v. 24.7.2008 - 6 PB 18.08 - DÖV 2008, 1005 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 11 C 14.1481

    Anhörungsrüge; Gerichtsgebühren

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 S 17.986
    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG für das Verfahren nach § 69a GKG keinen Kostentatbestand vorsieht (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 39; B.v. 4.11.2014 - 11 C 14.1481 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 13.08.2015 - 15 C 15.1674

    Gegenvorstellung gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 S 17.986
    Auf eine derartige Änderung können die Beteiligten unabhängig vom Anhörungsrügeverfahren hinwirken, wenn sie der Auffassung sind, dass die betreffende Festsetzung unrichtig ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 37; B.v. 13.8.2015 - 15 C 15.1674 - NVwZ-RR 2016, 158).
  • VGH Bayern, 06.02.2006 - 4 C 05.3292
    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 S 17.986
    Hieran orientiert sich der Verwaltungsgerichtshof, wenn er bei behördlichen Pfändungs- und Überweisungsverfügungen den Streitwert regelmäßig auf ein Viertel des Wertes der zu vollstreckenden Forderung festsetzt (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2006 - 4 C 05.3292 - juris Rn. 8; B.v. 9.1.1995 - 4 C 94.1919).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2018 - 13 LA 21/17

    Klage auf Verpflichtung eines Landessozialgerichts zur Prüfung und Bescheidung

    Eine Änderung der Streitwertfestsetzung im Verfahren der kostenrechtlichen Anhörungsrüge nach dem - durch Art. 11 Nr. 5 des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) eingeführten - § 69a GKG (vgl. zur Anwendung auf unanfechtbare Streitwertfestsetzungen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.6.2017 - 4 S 17.986 -, juris Rn. 4; Zimmermann, in: Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 3. Aufl. 2014, § 69a Rn. 2) war gemäß dessen Absatz 2 Satz 2 ausgeschlossen, wonach die Rüge nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung der angegriffenen Entscheidung nicht mehr erhoben werden kann.

    Auch eine Änderung der Streitwertfestsetzung im Verfahren der Gegenvorstellung auf der gesetzlichen Grundlage des § 63 Abs. 3 GKG, soweit man diese auch nach Einführung der kostenrechtlichen Anhörungsrüge noch für statthaft hält (dies bejahend: BVerwG, Beschl. v. 15.9.2015 - BVerwG 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 1; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.6.2017, a.a.O., Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.5.2017 - 3 E 21/17 -, juris Rn. 2; und dies verneinend: Hessischer VGH, Beschl. v. 20.8.2007 - 7 TE 1557/07 -, juris Rn. 2), war ausgeschlossen.

  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 20 NE 20.2270

    Erfolgloser Eilantrag gegen Einreise-Quarantäneverordnung; Gehörsrüge

    Der Senat war nicht gehalten, die Beteiligten vor der Festsetzung des endgültigen Streitwerts gesondert anzuhören (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2017 - 4 S 17.986 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.882

    Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Ablehnung eines

    Der Senat war nicht gehalten, die Beteiligten vor der Festsetzung des endgültigen Streitwerts gesondert anzuhören (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2017 - 4 S 17.986 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 37).
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