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   VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347   

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VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347 (https://dejure.org/2018,5710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347 (https://dejure.org/2018,5710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 8 ZB 18.30347 (https://dejure.org/2018,5710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4; VwGO § 58, § 60, § 108 Abs. 2
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gestützt auf den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gestützt auf den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassung (abgelehnt); Asylsuchender aus Äthiopien; fehlende Darlegung von Zulassungsgründen (Gehörsverstoß); Ablehnung der Wiedereinsetzung; Klagefrist; rechtliches Gehör; Rechtsbehelfsbelehrung

  • rechtsportal.de

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Nichtberücksichtigung unzureichender Sprachkenntnisse des Asylbewerbers im Hinblick auf seine Sorgfaltspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    Darüber hinaus schützt der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs davor, dass ein Gericht zu strenge Voraussetzungen für die Erlangung der Wiedereinsetzung annimmt und dadurch den Anspruch auf berechenbaren, gleichmäßigen Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise beschränkt (BVerfG, U.v. 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 - BVerfGE 40, 88/91; B.v. 23.9.1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720 = juris Rn. 14; B.v. 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 - NJW 2013, 592 f. = juris Rn. 15).

    Vor allem dürfen bei der Anwendung der prozessrechtlichen Regelungen die Anforderungen daran, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (BVerfG, U.v. 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 - a.a.O.; B.v. 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 - a.a.O.).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    Darüber hinaus schützt der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs davor, dass ein Gericht zu strenge Voraussetzungen für die Erlangung der Wiedereinsetzung annimmt und dadurch den Anspruch auf berechenbaren, gleichmäßigen Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise beschränkt (BVerfG, U.v. 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 - BVerfGE 40, 88/91; B.v. 23.9.1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720 = juris Rn. 14; B.v. 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 - NJW 2013, 592 f. = juris Rn. 15).

    Vor allem dürfen bei der Anwendung der prozessrechtlichen Regelungen die Anforderungen daran, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (BVerfG, U.v. 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 - a.a.O.; B.v. 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.08.2015 - 2 B 61.14

    Beamtenrechtliche Disziplinarklage; Einlegung der Berufung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    Dies wäre der Fall, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend erforderlichen Angaben nicht enthält, diese unrichtig wiedergibt oder wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, B.v. 31.8.2015 - 2 B 61/14 - NVwZ 2015, 1699 = juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.06.2011 - 8 C 3.11

    Kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO bei Nichtberücksichtigung des zur Kenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht allerdings nicht, soweit das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    Bei einem Ausländer, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, darf dieser Umstand nicht zur Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen, unzureichende Sprachkenntnisse entheben den Betroffenen aber nicht der Sorgfaltspflicht in der Wahrnehmung eigener Angelegenheiten (BVerfG, B.v. 9.6.1992 - 2 BvR 1401/91 u.a. - BVerfGE 86, 280/284 f.).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    Darüber hinaus schützt der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs davor, dass ein Gericht zu strenge Voraussetzungen für die Erlangung der Wiedereinsetzung annimmt und dadurch den Anspruch auf berechenbaren, gleichmäßigen Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise beschränkt (BVerfG, U.v. 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 - BVerfGE 40, 88/91; B.v. 23.9.1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720 = juris Rn. 14; B.v. 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 - NJW 2013, 592 f. = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    Eine Belehrung über die Formerfordernisse des § 81 Abs. 1 VwGO ist nach § 58 Abs. 1 VwGO nicht erforderlich (BVerwG, U.v. 27.4.1990 - 8 C 70.88 - BayVBl 1990, 600 = juris Rn. 16 m.w.N.; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 58 Rn. 10).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347
    1.2.1 Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV gilt nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Normen lediglich in gerichtlichen Verfahren und nicht in Verwaltungsverfahren (BVerfG, B.v. 18.1.2000 - 1 BvR 321/96 - BVerfGE 101, 397/404).
  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22

    Rechtliches Gehör; Wiedereinsetzung; Hindernis; Wegfall vor Fristablauf;

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch davor, dass ein Gericht zu strenge Voraussetzungen für die Erlangung der Wiedereinsetzung annimmt und dadurch den Anspruch auf berechenbaren, gleichmäßigen Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise beschränkt (BayVGH, Beschl. v. 21. Februar 2018 - 8 ZB 18.30347 -, juris Rn. 5).
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