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   VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273   

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VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273 (https://dejure.org/2021,11462)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273 (https://dejure.org/2021,11462)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2021 - 9 ZB 19.2273 (https://dejure.org/2021,11462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 1 Nr. 6; BauGB § 31 Abs. 2
    Erfolglose Berufungszulassung: Neu erlassener Bebauungsplan mit legitimen Planungsziel steht Dachgeschossausbau im Bestandsgebäude entgegen - Probem der "Nachverdichtung"

  • rewis.io

    Dachgeschossausbau, Negativplanung, Festsetzung der Zahl der zulässigen Wohneinheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB §§ 29 ff.; BauGB § 31 Abs. 2
    Erteilung einer Genehmigung für den Um- und Ausbau des Dachgeschosses des bestehenden Mehrfamilienhauses; Bewahrung der vorhandenen Situation als Ziele der gemeindlichen Bauleitplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Abgesehen davon, dass der Kläger im Zulassungsvorbringen schon keine konkreten Fragen formuliert hat, ist die Frage der Zulässigkeit einer Bauleitplanung als Reaktion auf einen Bauwunsch hin rechtlich geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - juris Rn. 4).

    Ob der Beurteilung des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, ist keine Frage grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 9 N 12.2303

    Änderung eines Bebauungsplans; Einzelhandelsausschluss; unklare Wahl der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Die Bevorzugung des einen Belangs unter notwendiger Zurückstellung des anderen Belangs ist regelmäßig nicht fehlerhaft (vgl. BayVGH, U.v. 24.9.2015 - 9 N 12.2303 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Ein relevanter Fehler im Abwägungsergebnis ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägungsentscheidung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht, mithin die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten würden (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Einen Verstoß gegen Art. 3, 12 oder 14 GG legt das Zulassungsvorbringen nicht substantiiert dar, zumal die §§ 29 ff. BauGB ebenso wie die Festsetzungen eines Bebauungsplans Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215.96 - juris Rn. 8; B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92

    Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Dem Zulassungsvorbringen lässt sich nicht entnehmen, dass ein Dachgeschossausbau - in welcher Form und in welchem Umfang auch immer - überhaupt Gegenstand einer früheren Baugenehmigung war oder dass ein solcher zu irgendeinem Zeitpunkt förmlich genehmigt war (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 1 B 14.1652

    Die Inzidentprüfung eines Bebauungsplans im Rahmen einer gegen eine

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Im Rahmen der hier nur vorzunehmenden eingeschränkten Inzidentkontrolle ist dabei ein bloßer Mangel im Abwägungsvorgang nicht ausreichend, um von einer Unwirksamkeit des betroffenen Bebauungsplans ausgehen zu können; vielmehr bedarf es eines Mangels im Abwägungsergebnis (vgl. BayVGH, U.v. 22.9.2015 - 1 B 14.1652 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Die Gemeinde darf im Rahmen der Bauleitplanung auch Ziele verfolgen, die mehr auf die Bewahrung als auf die Veränderung der vorhandenen Situation zielen (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2012 - 4 BN 9.12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Einen Verstoß gegen Art. 3, 12 oder 14 GG legt das Zulassungsvorbringen nicht substantiiert dar, zumal die §§ 29 ff. BauGB ebenso wie die Festsetzungen eines Bebauungsplans Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215.96 - juris Rn. 8; B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16

    Zum Begriff der Negativplanung (hier: Verhinderung einer Stätte der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Ein Verbot, auf einen Bauantrag mit der Aufstellung eines Bebauungsplans zu reagieren, gibt es nicht (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2016 - 4 BN 22.16 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2018 - 8 S 647/13

    Lauf der Einwendungsfrist des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB - Beachtlichkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
    Anhaltspunkte dafür, dass das Abwägungsergebnis schlechterdings nicht haltbar ist (vgl. VGH BW, U.v. 22.10.2018 - 8 S 647/13 - juris Rn. 82), ergeben sich hieraus aber nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 10 A 332/08

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Ausschluss von Einzelhandel für Lebensmittel

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

  • BVerwG, 24.07.1985 - 4 B 125.85

    Rechtswirkung einer wohnungseigentumsrechtlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493

    Nachbarklage gegen "Anbau einer landwirtschaftliche Gemüsehalle" (Lager- und

  • BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19

    Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB

  • BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 165.97

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans, Beseitigung

  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 18.1513

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für ein Doppelhauses unter

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine Spielhalle

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236

    Interimsparkplatz im Außenbereich

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.1987

    Erfolglose KLage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • VGH Bayern, 19.01.2021 - 9 ZB 18.541

    Unzulässigkeit eines Einzelhandelsmarktes wegen entgegenstehender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2022 - 2 D 109/20

    Tatsächliche Gefährdung des außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks eines

    vgl. hierzu allgemein auch Nds. OVG, Beschluss vom 11. März 2022 - 1 LA 95/21 -, juris Rn. 13, und Bay. VGH, Beschluss vom 23. April 2021 - 9 ZB 19.2273 -, juris Rn. 17., wonach bei ähnlicher städtebaulicher Zielsetzung eine Regelung wie die hier in A. 1.5 Satz 2 getroffene wohl bereits einen Grundzug der Planung darstellen kann.
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 9 ZB 20.2610

    Erweiterung von Dachgauben - Zahl der Vollgeschosse

    Abgesehen davon, dass die Unwirksamkeit einer Änderungssatzung nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit der Ursprungssatzung von 1970 oder einer vorgehenden Änderungssatzung zur Folge hätte, legt der Kläger nicht dar, die Rügemöglichkeit des § 215 Abs. 1 BauGB genutzt zu haben, weshalb sich der Umfang der Inzidenzkontrolle eines Bebauungsplans nach Ablauf der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf die nicht von dieser Vorschrift erfassten stets beachtlichen Mängel beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 9 ZB 19.2273 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Er zeigt - wie demnach erforderlich - auch keinen Mangel im Abwägungsergebnis auf, für den nicht genügt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planung bei einer fehlerfreien Abwägung anders ausgefallen wäre; vielmehr müsste eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägungsentscheidung aus Unverhältnismäßigkeitsgründen schlechterdings unmöglich sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2021 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.11.2022 - 15 ZB 22.1489

    Nutzungsänderung einer Gaststätte in Boardinghouse

    Bestandsschutz würde damit voraussetzen, dass die Anlage und die mit ihr verbundene Nutzung seit ihrem Entstehen in irgendeinem - namhaften - Zeitraum dem maßgeblichen materiellen Recht entsprochen hat, sofern in diesem Zeitraum eine förmliche Genehmigung nicht erforderlich war, bzw. dass die Anlage förmlich genehmigt worden ist (vgl. Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand Mai 2022, Art. 76 Rn. 117 f.; Weber in Schwarzer/König, BayBO, 5. Auflage 2022, Art. 76 Rn. 13; BVerfG, B.v. 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 9 ZB 19.2273 - juris Rn. 7).
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