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   VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784   

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VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784 (https://dejure.org/2021,7525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2021 - 20 NE 21.784 (https://dejure.org/2021,7525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2021 - 20 NE 21.784 (https://dejure.org/2021,7525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 32, § 28 Abs. 1 Satz 1, 2, § 28a Abs. 1 Nr. 12, 13 und Abs. 5; BayIfSMV § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 25 bis 27 12.
    Regelung zur Einschränkung der Innen- und Außengastronomie sowie von Übernachtungsangeboten wegen Corona-Pandemie, hier: Normenkontrollverfahren

  • rewis.io

    Außervollzugsetzung, Normenkontrollantrag, Folgenabwägung, Einstweilige Anordnung, Summarische Prüfung, Offene Erfolgsaussichten, Unaufschiebbarkeit, Prüfungsmaßstab, Prüfung der Erfolgsaussicht, Hauptsacheverfahren, Innenbereich, Ermächtigungsgrundlage, Schwellenwert, ...

  • rechtsportal.de

    Pandemiebedingtes Verbot touristischer Übernachtungsangebote in Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 106).

  • VerfGH Bayern, 22.03.2021 - 23-VII-21

    Erfolgloser Eilantrag gegen verschiedene Vorschriften der Zwölften Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    Ob sich der Verordnungsgeber bei dieser Differenzierung darauf berufen kann, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen (vgl. BayVerfGH, E.v. 22.3.3021 - Vf. 23-VII-21 - juris Rn. 39 m.w.N.), ist im Hauptsacheverfahren - gegebenenfalls auch mit Blick auf die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten, die Reisetätigkeit ins Ausland zu beschränken (vgl. § 28a Abs. 1 Nr. 11 IfSG, der sich nur auf Reisebewegungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beziehen soll, vgl. BT-Drs.

    Gegenüber den bestehenden Gefahren für Leib und Leben durch eine in ihrem Verlauf und ihren Auswirkungen bisher nicht zuverlässig einzuschätzende Pandemie, vor der zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BayVerfGH, E.v. 22.3.2021 - Vf. 23-VII-21 - juris Rn. 47 f.).

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.406

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Geschäften und

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    aa) Zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 21 ff. u.a. zu § 13 Abs. 1 11. BayIfSMV; B.v. 25.2.2021 - 20 NE 21.460 - BeckRS 2021, 3819, Rn. 20 ff.; B. v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - BeckRS 2021, 2697, Rn. 18 ff.).

    cc) Auch gegen die Angemessenheit der weitreichenden Betriebsschließungen in der Gastronomie bestehen gegenwärtig keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 21 ff. zu § 13 11. BayIfSMV).

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2019 - 2 BvL 22/14 u.a. - BVerfGE 152, 274 - juris Rn. 95).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr, vgl. nur BVerfG, B.v. 7.5.2013 - 2 BvR 909/06 u.a. - BVerfGE 133, 377 - juris Rn. 74).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    Dass der Bundestag bei seiner Gefährdungseinschätzung seinen weiten Gestaltungsspielraum im Rahmen der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 12.5.2020 - 1 BvR 1027/20 - NVwZ 2020, 1823 - juris Rn. 6) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    Damit hat er die wesentlichen Entscheidungsgründe für die getroffene Maßnahme transparent gemacht, sodass der Verfahrensrationalität und Legitimationssicherung (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 4) genügt wurde.
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367

    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers eines Möbelhauses auf vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    aa) Zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 21 ff. u.a. zu § 13 Abs. 1 11. BayIfSMV; B.v. 25.2.2021 - 20 NE 21.460 - BeckRS 2021, 3819, Rn. 20 ff.; B. v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - BeckRS 2021, 2697, Rn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.460

    Schließung von Einzelhandelsbetrieben aufgrund der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    aa) Zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 21 ff. u.a. zu § 13 Abs. 1 11. BayIfSMV; B.v. 25.2.2021 - 20 NE 21.460 - BeckRS 2021, 3819, Rn. 20 ff.; B. v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - BeckRS 2021, 2697, Rn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
    a) Der Senat geht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren davon aus, dass die angegriffenen Maßnahmen in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 1 Nr. 12 (Übernachtungsangebote) und Nr. 13 (Gastronomie) IfSG eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage haben (BayVGH, B.v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2477

    Kontaktbeschränkung

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.475

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Modefachmärkten

  • VGH Bayern, 18.02.2021 - 20 NE 21.456

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Quarantänepflicht für Ein- und

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.462

    Normenkontrolleilantrag gegen coronabedingte Einschränkung des Hotelbetriebs

    Mit Schreiben des Gerichts vom 30. März 2021 wurden die Antragsteller unter Übersendung des Beschlusses vom 29. März 2021 (20 NE 21.784) um Mitteilung gebeten, ob der Antrag aufrechterhalten werde.

    Der Sachvortrag der Antragsteller unterscheide sich von dem im Verfahren 20 NE 21.784.

    Zur Begründung wird umfassend auf die Entscheidung des Senats vom 29. März 2021 - 20 NE 21.784 -, die den Antragstellern bekannt ist, Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 25 NE 21.2562

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel während der Corona-Pandemie

    Fehlt es bereits an einer Antragsbefugnis der Antragsteller, bedarf es keiner Entscheidung, ob der Antrag nicht in unzulässiger Weise darauf gerichtet ist, lediglich einen Teil einer untrennbaren Gesamtregelung des Antragsgegners hinsichtlich der von Anbietern, Veranstaltern oder Betreibern vorzusehenden Schutzmaßnahmen außer Vollzug setzen zu lassen (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 18.2.2021 - 20 NE 21.456 - juris Rn. 19; B.v. 29.3.2021 - 20 NE 21.784 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 25 NE 21.2561

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel während der Corona-Pandemie

    Fehlt es bereits an einer Antragsbefugnis des Antragstellers, bedarf es keiner Entscheidung, ob der Antrag nicht in unzulässiger Weise darauf gerichtet ist, lediglich einen Teil einer untrennbaren Gesamtregelung des Antragsgegners hinsichtlich der von Anbietern, Veranstaltern oder Betreibern vorzusehenden Schutzmaßnahmen außer Vollzug setzen zu lassen (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 18.2.2021 - 20 NE 21.456 - juris Rn. 19; B.v. 29.3.2021 - 20 NE 21.784 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 20 N 21.786

    Einstellung des Verfahrens aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen

    Billigem Ermessen entspricht es hier, die angefallenen Verfahrenskosten dem Antragsteller aufzuerlegen, weil er zum weit überwiegenden Teil in der Hauptsache voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BayVGH, B. v. 29.3.2021 - 20 NE 21.784).
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