Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.09.1986 - 1 Y 2402/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1910
VGH Hessen, 05.09.1986 - 1 Y 2402/86 (https://dejure.org/1986,1910)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.09.1986 - 1 Y 2402/86 (https://dejure.org/1986,1910)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. September 1986 - 1 Y 2402/86 (https://dejure.org/1986,1910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 2 VwGO, § 24 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 23 Abs 1 Nr 1 VwGO, Art 4 Abs 1 GG
    Ehrenamtlicher Richter - Amtsentbindung wegen Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    VwGO § 24 Abs. 1, Abs. 2, § 54; ZPO §§ 41 ff

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 21
  • NVwZ 1988, 161
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 46.68

    Als Prediger anerkannt - Religionen müssen nicht christlich sein

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.1986 - 1 Y 2402/86
    Dabei können für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Geistlicher und Religionsdiener" nur solche Aufgabenbereiche in Betracht kommen, die auf Dauer übertragen und "hauptamtlich", d.h. mit voller Arbeitskraft erfüllt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.12.1969, BVerwGE 34, 291, 297 ff.).

    Hierunter werden nur solche Mitglieder einer Religionsgemeinschaft verstanden, die - wie das Seelsorgeamt der beiden großen christlichen Konfessionen - die Angehörigen ihrer Gemeinschaft führen und betreuen, sie religiös unterweisen, religiöse Handlungen vornehmen oder in anderer Weise sonstige gottesdienstliche Handlungen vornehmen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.12.1969, a.a.O. S. 298; Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, Kommentar, 1981, § 34 RdNr. 15).

  • OVG Berlin, 14.11.1978 - IV E 11.78
    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.1986 - 1 Y 2402/86
    Dieser Dauerkonflikt würde eine entsprechende Weigerung der ehrenamtlichen Richterin, ihre Pflichten weiterhin zu erfüllen, nicht als "unberechtigt" erscheinen lassen, ein Umstand, den auch das Oberverwaltungsgericht Berlin (Beschluß vom 14.11.1978, DRiZ 1979, 190) für das Festsetzen eines Ordnungsgeldes nach § 33 Abs. 1 VwGO für erforderlich hält, so daß die in dieser Entscheidung aufgeworfene Frage, ob vor der Entbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen grober Verletzung seiner Pflichten zunächst die Möglichkeit von wiederholt festgesetzten Ordnungsgeldern nach § 33 Abs. 1 VwGO auszuschöpfen ist, hier dahingestellt bleiben kann.
  • KG, 21.07.1965 - 4 Ws 66/65
    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.1986 - 1 Y 2402/86
    Die ehrenamtliche Richterin hat in ihrem Antrag vom 31.08.1986 nach Auffassung des Senats überzeugend, und nicht nur im Wege einer "bloßen Behauptung" (vgl. hierzu Schuster, DRiZ 1979, 144, 145 unter Hinweis auf KG in JR 1966, 188), ihren Gewissenskonflikt dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 16 F 56/01

    Entbindung von dem Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem

    vgl. Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, 1998, § 23 Rn. 4 unter Hinweis auf VGH Kassel, Beschluss vom 5. September 1986 - 1 Y 2402/86 -, NVwZ 1988, 161; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., 2000, § 23 Rn. 2, sowie Geiger in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl., 2000, § 23 Rn. 2.
  • OVG Sachsen, 18.01.2022 - 3 F 28/21

    Härtefall; Impfpflicht; ehrenamtlicher Richter; Rettungsassistent; berufliche

    Ein Gewissenskonflikt dürfte allenfalls dann einen Härtefall darstellen, wenn der ehrenamtliche Richter gegen seine Gewissensüberzeugung unter dem Druck von Ordnungsgeldern seine Pflicht als ehrenamtlicher Richter erfüllen müsse; dies kann etwa bei einem Mitglied der Zeugen Jehovas der Fall sein (HessVGH, Beschl. v. 5. September 1986 - 1 Y 2402/86 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2018 - 13 PS 155/18

    Entbindung eines ehrenamtlichen Richters bei einem Verwaltungsgericht; Berufung

    Hierunter werden nur solche Mitglieder einer Religionsgemeinschaft verstanden, die - wie das Seelsorgeramt der beiden großen christlichen Konfessionen - die Angehörigen ihrer Gemeinschaft führen und betreuen, sie religiös unterweisen, religiöse Handlungen vornehmen oder in anderer Weise sonstige gottesdienstliche Handlungen vornehmen (vgl. BVerwG, Urt v. 11.12.1969 - VIII C 46.68 -, juris Rn. 20; Hess. VGH, Beschl. v. 5.9.1986 - 1 Y 2402/86 -, juris Rn. 6; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 6.12.2001 - 16 F 56/01 -, juris Rn. 12, 20 zum Begriff des Religionsdieners).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht